Mit privater Vorsorge für die Rente sparen
Sie überlegen eine private Rentenversicherung abzuschließen, um für die Rente zu sparen? Hier lesen Sie, warum das eine sehr gute Idee ist und was es dabei zu beachten gibt.
Warum Sie für die Rente sparen sollten
Die gesetzliche Rente erfüllt nur den Zweck einer Grundversorgung und reicht damit in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Nach heutigen Berechnungen decken die Rentenansprüche im Alter nur noch etwa 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens ab. Die Ursache dafür ist eine stetig wachsende Zahl von Rentnern, denen immer weniger aktive Beitragszahler gegenüberstehen. Zudem sorgten die vergangenen Rentenreformen dafür, dass die gesetzliche Rente immer weiter gekürzt wurde.
Aufgrund der unzureichenden gesetzlichen Rente ist es nahezu unumgänglich, privat vorzusorgen. Dies ist auch seitens der Politik erwünscht; nicht zuletzt deshalb wurden Modelle wie die Riester Rente oder die Rürup Rente entworfen, mit denen der Staat die private Absicherung fördert. Dennoch ist es für die Verbraucher nicht immer leicht, das richtige Modell zur Altersvorsorge zu finden.
Wie Sie für die Rente sparen können
Bei der privaten Rentenversicherung können Sie zwischen verschiedenen Varianten wählen:
- Aufgeschobene Rente gegen laufenden Beitrag – die „klassische“ Rentenversicherung
Dies ist die beliebteste Form der privaten Rentenversicherung: Sie zahlen während Ihres Berufslebens regelmäßig Beiträge ein. Mit der sogenannten „Aufschubzeit“ bestimmen Sie, wann Sie Ihre monatlichen Rentenzahlungen oder die einmalige Kapitalauszahlung erhalten. - Aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag
Sie leisten eine einmalige Zahlung und legen fest, ab welchem zukünftigen Zeitpunkt Sie Ihre monatliche, lebenslange Rentenzahlung erhalten möchten. - Sofortbeginnende Rente
Bei dieser Variante zahlen Sie einmalig Kapital ein und erhalten bereits ab dem darauffolgenden Monat eine lebenslange monatliche Rente.
Wie sich die private Rente zusammensetzt
Ihre private Rente setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- Den von Ihnen eingezahlten Beiträgen
- Einer gesetzlich festgelegten Garantieverzinsung Ihrer Beiträge
- Einer zusätzlichen, kapitalmarktabhängigen Verzinsung Ihrer Beitragszahlungen
Letztere hängt von der Börsenentwicklung ab. Ihre eingezahlten Beträge sind dabei vor Verlusten sicher.
Was es mit dem Kapitalwahlrecht auf sich hat
Bei den privaten Rentenversicherungen können Sie zwischen zwei Varianten wählen: mit und ohne Kapitalwahlrecht. Wenn Sie ein Kapitalwahlrecht vereinbaren, können Sie sich bis kurz vor Rentenbeginn anstelle der lebenslang garantierten monatlichen Rentenzahlungen für eine einmalige Kapitalabfindung entscheiden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass seit dem 01.01.2005 einmalige Kapitalauszahlungen steuerpflichtig sind.
Was im Todesfall mit Ihrer Rente passiert
Die private Rentenversicherung sichert das Todesfallrisiko nur im geringen Umfang ab – dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Kapitallebensversicherung und zur Risikolebensversicherung. Sie können jedoch eine Beitragsrückerstattung vereinbaren:
Falls Sie kurz nach Rentenbeginn oder während der Rentengarantiezeit sterben, erhalten Ihre Erben für bis zu 20 Jahre Ihre Rente ausbezahlt – dies entspricht der maximalen Dauer, für die eine Rentengarantiezeit vereinbart werden kann. Sollten Sie vor Rentenbeginn sterben, erhalten Ihre Erben Ihre bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Beiträge zurückerstattet.
Für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist keine Gesundheitsprüfung notwendig – Ihr Gesundheitszustand ist dabei unerheblich. Das ist bei einer Kapitallebensversicherung anders: Wenn Ihre Gesundheit beeinträchtigt ist, können Sie einen Vertrag gar nicht oder nur gegen deutlich erhöhte Beiträge abschließen. Eine Gesundheitsprüfung ist nur für eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erforderlich.
Wie Sie eine private Rentenversicherung kündigen
Sie können Ihre private Rentenversicherung während der Einzahlungsphase kündigen. Die Kündigungsfristen hängen dabei von Ihrer Vertragsgestaltung ab:
- Bei jährlichen und einmaligen Kapitalzahlungen ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
- Wenn Sie monatliche Einzahlungen leisten, können Sie Ihren Vertrag jeweils zum Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Natürlich können Sie Ihren Vertrag vollständig auflösen, wahlweise bieten Ihnen die Gesellschaften die Möglichkeit einer teilweisen Kündigung. Beachten Sie bitte, dass Sie bei vorzeitiger Kündigung weniger zurück bekommen als Sie bereits eingezahlt haben. Das gilt vor allem in den ersten Jahren nach Abschluss. Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut privat rentenversichern, um für Ihre Rente zu sparen, müssen Sie aufgrund des höheren Eintrittsalters für die gleiche Versicherungssumme höhere Beiträge zahlen.