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Betriebliche Altersvorsorge: Anspruch, Zuschuss, Versteuerung

Betriebliche Altersvorsorge: Alles, was Sie wissen sollten
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Viviane Ohlinger
6 Min.
11.02.2025
Das Wichtigste in Kürze
  • Die betriebliche Altersvorsorge ist ein zusätzlicher Altersvorsorgeplan, den Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden anbieten.
  • Arbeitgeber zahlen einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuer- und sozialabgabenfrei und reduzieren so das zu versteuernde Einkommen.
  • Betriebsrenten werden nachgelagert besteuert. Für die ausgezahlten Beträge müssen also Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden, sobald das Vermögen ausgezahlt wird.
  • Gesetzlich krankenversicherte Rentner profitieren von einem Freibetrag auf die Abgaben zur Krankenversicherung.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine sinnvolle Möglichkeit, Einbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren und effektiv für das Alter vorzusorgen. Sie ergänzt die gesetzliche und private Rentenversicherung mit dem Ziel, den Lebensstandard in der Zeit nach der Berufstätigkeit zu sichern. Die betriebliche Altersvorsorge wird von Arbeitgebern für ihre Mitarbeitenden angeboten und durch Zuschüsse unterstützt.

Wer hat Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge?

Wer angestellt und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Dies ist im § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gesetzlich geregelt. Konkret gehören dazu:

  • Befristet oder unbefristete Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Menschen mit Minijob

Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Branche. Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge, da sie nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie können jedoch private Altersvorsorgemodelle, wie zum Beispiel die Rürup-Rente, nutzen.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Die häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Entgeltumwandlung. Dabei wird eine bestimmte Summe festgelegt, die monatlich in den Altersvorsorgevertrag investiert wird. Diese wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt abgezogen und mit dem Arbeitgeberzuschuss in die betriebliche Altersversorge des Arbeitnehmenden eingezahlt. Der Beitrag für die Betriebsrente ist somit steuer- und sozialabgabenfrei. 

Grafik zeigt, wie eine betriebliche Altersvorsorge funktioniert

Mit Rentenbeginn wird die betriebliche Altersvorsorge ausbezahlt – entweder als monatliche Rente oder als Einmalzahlung. Auf die Rentenzahlungen fallen nun Steuern an, diese richten sich nach dem persönlichen Steuersatz. Zudem müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Arbeitgeber haben die Pflicht, für ihre Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Hierzu müssen sie bei Neuverträgen einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrages zahlen. Für bestehende Verträge gilt der obligatorische Zuschuss ab dem Jahr 2022. Er ist zudem für Arbeitgeber nur Pflicht, wenn ein Beschäftigter in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Gezahlt werden muss er für Verträge bei Direktversicherungen, Pensionskassen sowie Pensionsfonds.

Mit dem Zuschuss erhöht der Arbeitgeber den Sparbetrag seines Mitarbeitenden und ermöglicht so eine höhere Betriebsrente. Die 15 % gelten dabei als untere Grenze, ein höherer Zuschuss von beispielsweise 20 oder 25 % ist ebenso möglich.

Welche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Für die betriebliche Altersvorsorge stehen 5 Durchführungswege zur Verfügung:

  1. Direktversicherung: Hierbei schließt der Arbeitgeber einen Lebensversicherungs- oder Rentenvertrag für den Arbeitnehmenden ab. Versicherungsnehmer ist dabei der Arbeitgeber, Begünstigter der Arbeitnehmende. Finanziert wird die Direktversicherung durch Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmenden. Angestellte profitieren hierbei von einer risikoarmen Anlage, Unternehmen von steuerlichen Vorteilen.
  2. Pensionskasse: Bei Pensionskassen handelt es sich um eigenständige Unternehmen, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen werden. Die Beiträge werden in sichere Anlagen, wie Rentenversicherungen, angelegt.
  3. Pensionsfonds: Pensionsfonds dürfen das Geld der Anleger auch am Aktienmarkt anlegen. Damit bieten sie ein hohes Maß an Flexibilität und die Chance auf eine höhere Rendite. Allerdings steigt auch das Anlagerisiko.
  4. Unterstützungskasse: Eine Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen meist als eingetragener Verein gegründet wird. Die Einzahlungen können von der Unterstützungskasse entweder frei am Markt oder in eine Rückdeckungsversicherung angelegt. Im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Ansprüche der Arbeitnehmenden über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
  5. Direktzusage: Die Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber direkt zusagt, seinen Mitarbeitenden im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall eine bestimmte Leistung zu gewähren. Es handelt sich hierbei also nicht um eine externe Versicherung, sondern um eine interne Verpflichtung des Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitenden. In den meisten Fällen wird die Direktzusage in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Viele Verträge enthalten auch Regelungen für Hinterbliebene: Im Falle des Todes des Rentenempfängers kann dann zum Beispiel eine Witwen- oder Witwerrente an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gezahlt werden. 

Wie werden die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge versteuert?

Die Beiträge, die Arbeitnehmende in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, sind in der Regel bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 96.600 € pro Jahr (8.050 € pro Monat). Das bedeutet, der steuerliche Höchstbetrag in der betrieblichen Altersvorsorge für 2025 beträgt 7.728 €, es können also 644 € monatlich steuerfrei in den Altersvorsorgevertrag investiert werden.

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind während der Ansparphase in der Regel auch sozialversicherungsfrei. Sie unterliegen demnach nicht der Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung, solange sie die Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten. Für 2025 entspricht das dem Betrag von 3.864 € jährlich beziehungsweise 322 € monatlich.

 2025
Steuerfreie Einzahlungmax. 644 € / Monat
Sozialabgabenfreie Einzahlungmax. 322 € / Monat
Tabelle: Maximale Höhe der Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge 2025

Die Abzüge zur betrieblichen Altersvorsorge erfolgen vom Bruttogehalt und damit vor der Berechnung der Lohnsteuer. Dies führt zu einer Reduzierung der Steuerlast während der Erwerbsphase.

Wie werden die Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge besteuert?

Die Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge unterliegen der Einkommensteuer. Die Besteuerung erfolgt nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Ruhestand besteuert werden anstatt der Beiträge während der Erwerbsphase. Die Besteuerung steigt bis zum Jahr 2040 auf 100 % an. Demnach müssen 2025 bei Auszahlung der Beträge 85 % der Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge versteuert werden.

Besteuerung der bAV bei einer Kapitalauszahlung

Wird anstelle einer monatlichen Rente eine einmalige Kapitalauszahlung gewählt, wird die gesamte Summe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe der gesamten Einkünfte des Steuerjahres. Haben Sie in dem Jahr, in dem Sie in Rente gehen, noch gearbeitet, und lassen sich zusätzlich die Betriebsrente auszahlen, sind die Einnahmen entsprechend höher. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Rentenvertrag es zulässt, die Auszahlung eventuell in das nächste Jahr zu verschieben. Ihr Gesamteinkommen wäre im neuen Jahr dann geringer, was zu einem niedrigeren Steuersatz und somit auch zu einer geringeren Steuerlast führt. 

Berechnung der Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten

Für die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein Freibetrag von monatlich 187,25 €.  Rentner:innen zahlen den vollen Beitrag zur Krankenversicherung also nur noch für den Teil der Rente, der diese Freibetragsgrenze übersteigt. Der Freibetrag von 187,25 € monatlich gilt auch für die Pflegeversicherung. Anders als bei der Krankenversicherung wird aber hier die gesamte Leistung beitragspflichtig, sobald der Grenzwert überschritten ist. Sind Sie während der Rente freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, können von diesen Erleichterungen nicht profitieren.

Wählen Sie bei der betrieblichen Altersvorsorge keine Rente, sondern eine Kapitalauszahlung, wird der Betrag auf 120 Monate umgelegt. Von diesem Betrag wird dann der Freibetrag abgezogen, auf den Rest dieser fiktiven Rente fallen Sozialabgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung an.

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Die gesetzliche Rente wird in den meisten Fällen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu decken. Die betriebliche Altersvorsorge kann dabei helfen, die Rentenlücke zu decken. Positiv wirkt sich dabei vor allem die Steuer- und Sozialabgabefreiheit auf die Beiträge aus. Denn die Beiträge gehen vom Bruttogehalt ab, Steuern und Sozialabgaben gehen vom verbleibenden Gehalt ab.

Welche Folgen die betriebliche Altersvorsorge bei der Entgeltumwandlung hat, möchten wir Ihnen in einem Beispiel verdeutlichen. Eine erwerbstätige Person in Niedersachsen, mit der Steuerklasse 1 und einem Bruttogehalt von 3.000 €, möchte jeden Monat 200 € sparen. Der Arbeitgeber bezuschusst diesen Betrag mit 15 %, so dass insgesamt 230 € in den Altersvorsorgevertrag fließen. 

 Ohne betriebliche AltersvorsorgeMit betrieblicher Altersvorsorge
Bruttogehalt3.000 €3.000 €
Betriebliche Altersvorsorge-200 €
Zu versteuerndes Bruttogehalt3.000 €2.800 €
Steuern (Lohnsteuer + Kirchensteuer)328,63 € (301,50 € + 27,13 €)281,12 € (257,91 € + 23,21 €)
Rentenversicherung279 €260,40 €
Arbeitslosenversicherung39 €36,40 €
Krankenversicherung256,50 €239,40 €
Pflegeversicherung72 €67,20 €
Nettogehalt2.024,872.115,48
Tabelle: Berechnungsbeispiel zur betrieblichen Altersvorsorge

Die Person erhält also trotz einer Investition von 200 € in den Altersvorsorgevertrag monatlich 90,61 € mehr netto ausgezahlt, das summiert sich im Jahr auf 1.087,32 €. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber jeden Monat noch 30 € in den Vorsorgevertrag. Pro Jahr werden damit insgesamt 2.760 € in die betriebliche Altersvorsorge investiert, 2.400 € vom Arbeitnehmenden und 360 € vom Arbeitgeber. Wird der Vertrag beispielweise 25 Jahre bespart und erzielt dabei eine Rendite von 3 % / Jahr, beträgt der Auszahlbetrag für die betriebliche Rente 102.262,78 € (eingezahlte Beträge: 69.000 € + Zinsen: 33.262,78 €).

Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge bietet viele Vorteile. Eine genaue Abwägung der Vor- und Nachteile sowie eine individuelle Beratung sind dennoch wichtig, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Vorteile
  • Reduzierte Nettobelastung durch steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge
  • Höhere Rendite durch Arbeitgeberzuschüsse
  • Zusätzliche Altersvorsorge, hilft die Rentenlücke zu schließen
  • Sichere Anlageform durch gesetzliche Regelungen
  • Flexibel gestaltbar durch verschiedene Durchführungsmodelle
  • Ansprüche bleiben auch bei Arbeitgeberwechsel bestehen
  • Planbarkeit durch feste Beitragssätze und Renditeerwartungen
Nachteile
  • Obergrenzen für steuerlich begünstigte Beträge beeinflussen Höhe der Altersvorsorge
  • Rendite variiert je nach Durchführungsweg und Marktentwicklung
  • Geld ist bis zur Rente gebunden
  • Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen bei Bezug der Rente und dadurch geringerer Auszahlungsbetrag

Betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es mehrere Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge zu handhaben. Die genaue Vorgehensweise hängt von der Art der betrieblichen Altersvorsorge und den Regelungen des neuen Arbeitgebers ab. 

  1. Übertragung der Ansprüche: In vielen Fällen können die angesammelten Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge beim alten Arbeitgeber auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Dies gilt insbesondere für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Der neue Arbeitgeber muss jedoch bereit sein, die Ansprüche zu übernehmen.
  2. Eigenständige Fortführung: Bei der betrieblichen Altersvorsorge über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds besteht die Möglichkeit, die Versicherung eigenständig weiterzuführen. Hierbei müssen die Beitragszahlungen dann jedoch selbst geleistet werden.
  3. Ruhend stellen: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der betriebliche Altersvorsorgevertrag auch ruhend gestellt werden. Dann werden keine Beiträge mehr eingezahlt, der Rentenanspruch ergibt sich somit aus den bereits gezahlten Beträgen.
  4. Kündigung: Es besteht auch die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Dies kann jedoch zu Nachteilen führen, da eventuell bereits eingezahlte Beiträge verloren gehen können oder die steuerlichen Vorteile nicht mehr zur Geltung kommen.

Achten Sie bei der Mitnahme der betrieblichen Altersvorsorge zu einem neuen Arbeitgeber auf Regelungen und Fristen. So muss die Übernahme des Vertrages nach einem Arbeitgeberwechsel grundsätzlich innerhalb eines Jahres erfolgen. Dabei steht es dem neuen Arbeitgeber frei, ob er den gleichen Zuschuss wie der vorherige Arbeitgeber zahlt. Die Übertragung des Altersvorsorgevertrages gilt zudem nicht für eventuelle Zusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit

Werden Sie arbeitslos, bleiben die Ansprüche auf die bereits gezahlten Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge bestehen. Der Altersvorsorgevertrag zählt nicht zum Vermögen und wird deshalb auch nicht auf das Arbeitslosengeld oder das Bürgergeld angerechnet.

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, mit dem betrieblichen Altersvorsorgevertrag zu verfahren:

  1. Sie stellen den Vertrag beitragsfrei. Dann zahlen Sie erst einmal keine Beiträge mehr in die betriebliche Altersvorsorge.
  2. Sie führen den Vertrag privat fort und zahlen die Beiträge selbst.
  3. Haben Sie einen neuen Arbeitgeber gefunden, können Sie die betriebliche Altersvorsoge auf ihn übertragen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie derzeit selbst Beiträge leisten oder nicht. Beträgt die Arbeitslosigkeit länger als 1 Jahr, muss der neue Arbeitgeber nicht zwingend den alten Vertrag übernehmen, sondern kann Ihnen auch eine neue betriebliche Altersvorsorge anbieten.
  4. Sie lassen sich den Altersvorsorgevertrag auszahlen. Diese Variante ist allerdings wenig empfehlenswert, da die Auszahlung dann zum Vermögen zählt und auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Betriebliche Altersvorsorge bei Auslandsaufenthalten

Bei einem längeren Auslandsaufenthalt bleiben Ihre bereits gesammelten Ansprüche in der betrieblichen Altersvorsorge bestehen. Beziehen Sie weiter ein Gehalt von Ihrem deutschen Arbeitgeber, ergeben sich keine Änderungen an Ihrer betrieblichen Altersvorsorge. Anders sieht es aus, wenn Sie Ihr Gehalt nicht mehr aus Deutschland beziehen. Dann wird der Altersvorsorgevertrag ruhend gestellt. Kehren Sie nach dem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurück und arbeiten bei einem deutschen Arbeitgeber können Sie in der Regel Ihre betriebliche Altersvorsorge fortsetzen oder die Ansprüche aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis aktivieren.

Informieren Sie sich am besten vor dem Auslandsaufenthalt bei Ihrem Arbeitgeber, welche Möglichkeiten und Regelungen es bei längeren Auslandsaufenthalten für die betriebliche Altersvorsorge gibt. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihr Vertrag nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland fortgesetzt werden kann und welche Schritte dazu nötig sind.

Ist die betriebliche Altersvorsorge vor der Insolvenz geschützt?

Eine Insolvenz des Arbeitgebers kann auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge haben. Nicht nur, dass nun die regelmäßigen Einzahlungen des Arbeitgebers wegfallen, je nach Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge können die Ansprüche auch Teil der Insolvenzmasse werden und im schlechtesten Fall verloren gehen. 

  • Direktversicherung: Wird die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung finanziert, sind die bereits angesparten Beträge in der Regel geschützt. Diese Beträge gehören dem Arbeitnehmer und sind somit in der Insolvenzmasse nicht mehr verfügbar.
  • Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds: Bei der betrieblichen Altersvorsorge über Pensionskassen, Unterstützungskassen oder Pensionsfonds gibt es gesetzliche Sicherungen. In Deutschland sind die Ansprüche durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
  • Direktzusage: Da es sich hierbei um eine interne Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine bestimmte Pension zu zahlen, handelt, sind die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge nicht geschützt. Im Insolvenzfall können diese Ansprüche reduziert oder verloren gehen, da sie Teil der Insolvenzmasse sind.

Bei einer Insolvenz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mitarbeiter über die Insolvenz und deren Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge zu informieren. Prüfen Sie Ihre Ansprüche genau und fragen Sie gegebenenfalls beim Pensions-Sicherungs-Verein oder dem Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge nach, inwieweit Ihre Ansprüche betroffen sind.

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