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Risikolebensversicherung: Leistungen, Kosten, Deckungssumme

Welche Risikolebensversicherung erfüllt genau Ihre Anforderungen und passt zu Ihrer aktuellen und zukünftigen Lebenssituation? Schritt für Schritt erfahren Sie hier, worauf Sie beim Abschluss achten müssen.

Ein Paar vergleicht verschiedene Riskolebensversicherungen
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Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene abzusichern, sollten Sie innerhalb des Versicherungszeitraumes vorzeitig ableben. Sie zahlen zu Lebzeiten regelmäßig in die Versicherung ein, und im Ernstfall erhalten die Angehörigen eine zuvor selbst definierte Versicherungssumme ausbezahlt. Diese Versicherungsart ist vor allem für junge Familien, Alleinerziehende und Darlehensnehmer besonders empfehlenswert, denn sie bietet bei geringen Monatsbeiträgen einen hohen Schutz.

Eine Risikolebensversicherung wird anders als die Kapitallebensversicherung nicht an den Versicherten ausgezahlt, sondern dient der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall. In der Regel schließt der Hauptverdiener der Familie eine Risikolebensversicherung ab, um Partner und Kinder abzusichern.

Für wen ist ein Abschluss der Risikolebensversicherung sinnvoll?

Entsteht durch Ihr Ableben eine große finanzielle Lücke für die Hinterbliebenen, ist eine Risikolebensversicherung für Sie sinnvoll.  Dadurch können Sie Ihre Hinterbliebenen oder bestimmte Vermögenswerte absichern. Besonders wichtig ist die Risikolebensversicherung für diese Gruppen:

Für Familien und Alleinerziehende
Die Risikolebensversicherung ist vor allem für junge Familien und Alleinerziehende unverzichtbar. Wenn Sie als Hauptverdiener früh sterben, werden Ihre Hinterbliebenen versorgt – dazu gehört zum Beispiel, dass die Ausbildung Ihrer Kinder sichergestellt wird.

Nicht nur Hauptverdiener sollten sich versichern

Als Familie sollten beide Elternteile eine Lebensversicherung haben. Denn nicht nur wenn der Hauptverdiener zu früh stirbt, kann ein finanzielles Loch entstehen. Ist der zweite Partner vorrangig für die Erziehung der Kinder zuständig und sind diese noch sehr klein, kann es zu einem Betreuungsnotstand kommen und der Überlebende muss beruflich und damit auch finanziell kürzertreten.

Für Darlehensnehmer 
Auch wenn Sie ein großes Darlehen wie eine Baufinanzierung aufnehmen, schützt die Risikolebensversicherung Ihre Hinterbliebenen vor einer möglichen Schuldenfalle. Sollte einer der Darlehensnehmer versterben, schüttet die Risikolebensversicherung eine vorher festgelegte Summe aus. Von dieser Summe können die Hinterbliebenen dann die Raten für die Baufinanzierung weiterbezahlen. Einige Banken vergeben ein Darlehen sogar oft nur dann, wenn Sie über eine abgeschlossene Risikolebensversicherung verfügen. 

Für Geschäftsleute 
Wenn Sie als geschäftsführender Gesellschafter plötzlich versterben, kann eine Risikolebensversicherung die Folgen für Ihre Geschäftspartner abmildern. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass die Gesellschaft oder eben besagte Geschäftspartner als Begünstigte der Versicherungssumme eingetragen sind. 

Zudem muss hier bedacht werden, dass die Ausschüttung einer Risikolebensversicherung steuerpflichtig ist – in diesem Fall fällt Erbschaftssteuer an. Nicht-Verwandte Erbbegünstigte können lediglich 20.000 € steuerfrei erben. Auf den Rest fällt eine Erbschaftssteuer in Höhe von 30 % und ab einer bestimmten Summe sogar 50 % an. 

Für kinderlose Paare 
Sie können eine Risikolebensversicherung abschließen, wenn Sie Ihren Partner vor finanziellen Mehrbelastungen schützen möchten – auch wenn Sie als verheiratetes oder unverheiratetes Paar keine gemeinsamen Kinder haben. Auch hier gilt wie bei den Geschäftsleuten jedoch die Regel mit der Erbschaftssteuer. Sind Sie und Ihr Partner nicht verheiratet, dürfen maximal 20.000 € steuerfrei vererbt werden.

Schließen Sie füreinander Risikolebensversicherungen ab

Um der Besteuerung des Erbes für Nicht-Verwandte aus dem Weg zu gehen, sollten unverheiratete Paare die Risikolebensversicherung füreinander (über Kreuz) abschließen. So kann Partner A eine Versicherung abschließen und Partner B als die versicherte Person angeben. Verstirbt Partner B, erhält Partner A die Versicherungssumme, ohne dafür Erbschaftssteuer zahlen zu müssen, denn Partner A ist ja der Versicherungsnehmer.

Wann leistet die Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung leistet immer, wenn die versicherte Person verstirbt. Das haben alle Risikolebensversicherungen gemeinsam.

Mittlerweile haben die Versicherungen jedoch teils noch weitere Leistungsfälle zu ihren Risikolebensversicherungen hinzugefügt. So gibt es unter anderem Anbieter, die Sofortleistungen auszahlen, sollte die versicherte Person beispielsweise an Krebs erkranken. In diesem Fall werden dann zum Beispiel 50.000 € sofort ausgezahlt, um finanzielle Engpässe aufgrund der Erkrankung zu überbrücken oder um die verbleibende Zeit noch so schön wie möglich gestalten zu können.

Je nachdem, was Ihnen wichtig ist und wie umfassend Ihr Versicherungsschutz sein soll, ist ein Versicherungsvergleich sehr ratsam. Denn unter der Vielzahl an Konkurrenz unter den Versicherungen bilden sich vielfältige Versicherungsprodukte, die viele Extras anbieten, die andere Anbieter nicht haben.

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Höhe des Beitrags hängt bei der Risikolebensversicherung von verschiedenen Faktoren ab. Diese werden im Vorfeld von der Versicherung abgefragt, in manchen Fällen kann der Versicherer auch den Hausarzt konsultieren. Folgende Faktoren haben Einfluss auf die Beitragshöhe der Risikolebensversicherung:

  • Alter
  • Geschlecht
  • Beruf
  • Gesundheitszustand
  • Gesundheitsverhalten (Raucher/Nichtraucher)
  • Laufzeit der Versicherung

So ergeben sich beispielsweise bei einem 30-jährigen Büroangestellten, der gesund und Nichtraucher ist, bei einer Versicherungssumme von 100.000 € Jahresbeiträge ab ungefähr 80 €. Bei einer Summe von 200.000 € steigt die Höhe der Beiträge auf etwa 140 €.

Teurer werden kann es, wenn das Unfallrisiko des Versicherungsnehmers als überdurchschnittlich hoch eingestuft wird. Dies ist zum Beispiel bei gefährlichen Hobbys wie Fallschirmspringen, Bungeejumping oder Klettern der Fall. Auch bestimmte Risikoberufe können sich stark im Versicherungsbeitrag niederschlagen. Zu guter Letzt hängen die Beiträge auch von der Dauer des Versicherungsvertrages und der vereinbarten Versicherungssumme ab.

Frauen zahlen oft geringere Beiträge zur Risikolebensversicherung. Dies liegt in der Statistik begründet: Frauen leben im Durchschnitt länger als Männer. Die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalls während der Versicherungszeit ist also für Frauen geringer – das schlägt sich in günstigeren Beiträgen nieder. 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme für eine Risikolebensversicherung sollte ungefähr 3 bis 5 Jahresbruttogehältern entsprechen. Haben Sie zudem weitere Verbindlichkeiten, die abbezahlt werden müssen, sollte die Restschuld dafür ebenfalls abgedeckt sein.

Wie hoch die Versicherungssumme bei der Risikolebensversicherung am Ende ist, können Sie frei bestimmen. Dabei gilt: Je höher die Versicherungssumme, desto höher sind auch die Beiträge, die Sie zu Lebzeiten zahlen. Welche Höhe Sie ansetzen sollten, hängt vor allem davon ab, zu welchem Zweck Sie die Versicherung abschließen.

  • Schutz der Familie
    Wenn Sie mit der Risikolebensversicherung Ihre Angehörigen absichern möchten, geht es vor allem darum, Ihren Verdienstausfall zu kompensieren. Deshalb sollte die Versicherungssumme für eine 4-köpfige Familie mindestens 5 Bruttojahresgehälter umfassen. Rechnen Sie gegebenenfalls die Restschuldbeträge laufender Kredite hinzu.

     

    Kinderlosen Ehepaaren und Paaren empfehlen wir, mindestens 3 bis 4 Jahresbruttoeinkommen abzusichern.

  • Sicherung eines Darlehens 
    Risikolebensversicherungen bieten sich auch dazu an, Darlehen abzusichern. So ist es zum Beispiel empfehlenswert, eine Baufinanzierung dadurch abzustützen. In diesem Fall sollte die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung mindestens so hoch sein wie das aufgenommene Darlehen plus 10 Prozent der Darlehenssumme. Falls die Hinterbliebenen die dazu gehörende Immobilie verkaufen müssen, wird aller Voraussicht nach eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen sein. Die wäre mit dem 10-prozentigen Puffer mit abgedeckt.

     

    Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, Sie möchten bei einem Bruttojahresgehalt von 50.000 € Ihren Ehepartner und zwei Kinder absichern und darüber hinaus die Restschuld Ihrer Immobilie von 150.000 € mit abdecken. Wenn Sie nun das 5-fache Ihres Jahresgehalts (also 250.000 €) und 150.000 € Restschuld zusammenrechnen, ergibt sich inklusive eines Puffers von 10 % eine Deckungssumme von 440.000 €.

  • Absicherung des Betriebes
    Selbstständige können mit der Risikolebensversicherung ihren Betrieb absichern. Dabei hängt die Höhe der Versicherungssumme vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab; wir empfehlen jedoch mindestens eine Absicherung in Höhe von 3 Bruttojahresgehältern. 
 Empfohlene Versicherungssumme
Familien mit KindernMindestens 5 Bruttojahresgehälter
Paare ohne KinderMindestens 3 Bruttojahresgehälter
DarlehensnehmerMindestens 3 bis 5 Jahresgehälter + Restschuld + 10 % Puffer
Selbstständige / UnternehmerMindestens 3 Bruttojahresgehälter
Tabelle: Übersicht empfohlene Versicherungssummen Risikolebensversicherung

Welche Laufzeit ist in der Risikolebensversicherung sinnvoll?

Für welche Laufzeit der Risikolebensversicherung Sie sich entscheiden sollten, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Wichtig ist, dass die Risikolebensversicherung mindestens so lange läuft, bis die finanziellen Risiken durch den Tod der versicherten Person nicht mehr bestehen. So sollten Eltern beispielweise das Laufzeitende so wählen, dass das jüngste Kind finanziell auf eigenen Beinen steht. Darlehensnehmer sind gut beraten, wenn die Laufzeit mindestens die Zeit bis zur vollständigen Darlehenstilgung abdeckt. 

 Empfohlene Laufzeit
Familien mit KindernMindestens bis Ausbildungsende des jüngsten Kindes
Paare ohne KinderDer Lebensunterhalt des Partners sollte mehrere Jahre gesichert sein
DarlehensnehmerBis zur vollständigen Tilgung des Darlehens
Selbstständige / UnternehmerSo lange, dass Schulden und Kredite auch von nur einem Geschäftspartner vollständig getilgt werden können
Tabelle: Übersicht empfohlene Laufzeiten Risikolebensversicherung

Möchten Sie flexibel bleiben und die Risikolebensversicherung eventuell verlängern können, achten Sie darauf, dass in den Versicherungsbedingungen eine Verlängerungsoption integriert ist. Damit ist eine Verlängerung des Risikoschutzes bis zum maximal 75. Lebensjahr möglich. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht nötig.

Voraussetzungen für die Risikolebensversicherung

Um eine Risikolebensversicherung abzuschließen, ist eine Gesundheitsprüfung Voraussetzung. Ein ärztlicher Check ist zumeist zwar keine Voraussetzung für den Abschluss der Police, es müssen jedoch zahlreiche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden. Nicht wahrheitsgemäße oder fehlende Angaben fallen spätestens im Versicherungsfall auf und können die Leistung für die Hinterbliebenen gefährden.

Versicherer ermitteln mit den Gesundheitsfragen Ihre Beiträge: So zahlen Sie als gesunder Mensch weniger als beispielsweise mit einer Herz-Kreislauf-Erkrankung. Wird die Gesundheitsprüfung nicht bestanden oder liegt ein unverhältnismäßig hohes Sterberisiko vor, kann der Abschluss der Risikolebensversicherung teurer oder sogar abgelehnt werden. Das kann zum Beispiel Menschen mit besonders risikoreichen Berufen oder Hobbys betreffen. 

Möchten Sie ein Hypothekendarlehen absichern oder als Arzt oder Ärztin eine Praxis eröffnen, erfolgt in den meisten Fällen eine verkürzte Gesundheitsprüfung mit weniger Fragen. Bei einer Erhöhung der bestehenden Risikolebensversicherung entfällt in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung. 

Welche Formen der Risikolebensversicherung gibt es?

Die Versicherungsgesellschaften bieten verschiedene Formen der Risikolebensversicherung:

  • Klassische Risikolebensversicherung
    Sie ist vor allem für junge Familien und Alleinerziehende geeignet. Die Versicherungssumme sowie die Versicherungsprämie bleiben während der gesamten Laufzeit konstant.
     
  • Verbundene Risikolebensversicherung
    Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung gilt eine Police für 2 oder mehr Personen. Der Vorteil daran: Es ist günstiger, eine verbundene Lebensversicherung abzuschließen als mehrere Einzelverträge.

    Die verbundene Risikolebensversicherung ist besonders geeignet für Paare und Geschäftspartner. Die Versicherungssumme wird ausgezahlt, sobald einer der Versicherungsnehmer stirbt. Versterben beide gleichzeitig, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, wird die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Versicherungssumme wird allerdings auch in diesem Fall nur einmal fällig.
     
  • Über-Kreuz-Versicherung
    Hierbei schließt jede Person einen eigenen Versicherungsvertrag mit sich selbst als Versicherungsnehmer ab. Der Partner wird als versicherte Person festgelegt. Stirbt nun der Partner, erhält man die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag. Da bei dieser Variante der Risikolebensversicherung die Erbschaftssteuer entfällt, ist sie besonders empfehlenswert für unverheiratete Paare, da diese nur einen geringen Erbschaftssteuerfreibetrag erhalten.
     
  • Fallende Risikolebensversicherung
    Diese Art der Risikolebensversicherung ist vor allem für Darlehensnehmer zu empfehlen: Die Versicherungssumme und die monatlichen Beiträge fallen regelmäßig um einen fest definierten Prozentsatz und gleichen sich so dem immer kleineren Darlehensbetrag an. 

    Es gibt eine linear fallende oder eine annuitätisch fallende Risikolebensversicherung, teilweise kann auch ein individueller Ablauf vereinbart werden. 

Ist die Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, Beiträge Ihrer Risikolebensversicherung können Sie als sogenannte Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen (Einkommensteuergesetz § 10 Abs. 1 Nr. 3a). Das bedeutet, das Sie das zu versteuernde Einkommen um die Beiträge zur Versicherung mindern können. Die Beitragszahlung müssen Sie nachweisen. Nutzen Sie dazu am besten die Beitragsbescheinigung, diese erhalten Sie nach Ablauf eines Kalenderjahres von Ihrer Versicherung.

Achten Sie dabei auf die aktuell geltenden Höchstbeträge für die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen. Verheiratete Paare oder Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft dürfen ihre Höchstbeträge zusammenrechnen.

Risikolebensversicherung und Erbschaftssteuer

Verstirbt der Versicherungsnehmer, geht die Versicherungssumme in den meisten Fällen direkt auf die begünstigten Hinterbliebenen über. Die Auszahlung wird damit Teil des Erbes. Überschreitet die Erbsumme inklusive Versorgungsfreibeträgen die gesetzlichen Freibeträge, fällt Erbschaftssteuer an. Bei der Über-Kreuz-Variante wird keine Erbschaftssteuer fällig.

Welche Zusatzversicherung kann ich mit einer Risikolebensversicherung kombinieren?

Es gibt verschiedene Varianten, Versicherungen mit einer Risikolebensversicherung zu kombinieren. Die 2 folgenden Beispiel-Kombinationen bieten Ihnen optimalen Schutz:

Risikolebensversicherung plus Berufsunfähigkeitsversicherung
Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Im Falle einer Berufsunfähigkeit können Sie zum Beispiel eine Beitragsbefreiung vereinbaren. Das heißt: Tritt tatsächlich eine Berufsunfähigkeit ein, müssen Sie dann keine Beiträge mehr für Ihre Risikolebensversicherung zahlen. Alternativ können Sie zusätzliche monatliche Rentenzahlungen bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit abschließen. Diese Kombination können Sie innerhalb eines Vertrags festlegen. 

Ein solcher Vertrag ist oftmals günstiger als Einzelverträge einer Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings würde im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Risikolebensversicherung der Berufsunfähigkeitsschutz ebenfalls erlöschen.

Risikolebensversicherung plus Unfallzusatzversicherung
Eine weitere Option ist eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einer Unfallzusatzversicherung. Damit sichern Sie Ihren Hinterbliebenen im Falle eines Unfalltodes die Auszahlung von höheren Leistungen. 

Risikolebensversicherung – Häufig gestellte Fragen

  • Wer bekommt im Todesfall das Geld aus meiner Risikolebensversicherung ausbezahlt?

    Sie können frei entscheiden, wer im Todesfall das Geld aus Ihrer Risikolebensversicherung ausbezahlt bekommt. Ganz nach Wunsch lässt sich als Begünstigter entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person – zum Beispiel ein Verein – einsetzen.

  • Erhalte ich bei einer Risikolebensversicherung zum Laufzeitende eine Auszahlung?

    Nein, eine Risikolebensversicherung leistet nur dann eine Auszahlung, wenn der Versicherte während der Laufzeit des Vertrages stirbt. Nach Ablauf der Laufzeit bekommt man grundsätzlich aus einer Risikolebensversicherung kein Geld ausbezahlt. 

  • Wann ist eine Gesundheitsprüfung durch einen Arzt notwendig?

    In der Regel ist eine ärztliche Untersuchung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht notwendig. Eine Ausnahme bilden hohe Versicherungssummen. Ab einer Todesfallsumme von 850.000 € kann eine ärztliche Gesundheitsprüfung notwendig sein.

  • Ist eine Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankung möglich?

    Ob Sie mit einer Vorerkrankung eine Risikolebensversicherung abschließen können, hängt maßgeblich von der Art der Vorerkrankung ab. So sind einige Erkrankungen beispielsweise irrelevant für den Vertragsabschluss. Dazu gehören zum Beispiel Allergien, eine Schilddrüsenunter- oder -unterfunktion oder ein Bandscheibenvorfall. Kann die Krankheit lebensbedrohlich werden, müssen Risikozuschläge gezahlt werden, die den Beitrag erhöhen. Dies ist beispielsweise bei Diabetes, Bluthochdruck oder mittelschwerem Asthma der Fall. 

    Bei schweren Erkrankungen wie Krebs, chronischem Nierenversagen oder Herzinsuffizienz kann es sein, dass die Versicherung den Antrag auf Risikolebensversicherung ablehnt. Da aber jede Versicherungsgesellschaft individuelle Risikobewertungen durchführt, ist es ratsam, verschiedene Versicherungsanbieter zu vergleichen.

  • Müssen Krankheiten nach Vertragsabschluss nachgemeldet werden?

    Ist der Vertrag zur Risikolebensversicherung abgeschlossen, müssen später auftretende Erkrankungen nicht nachgemeldet werden. Als Ausnahme gilt bei einigen Versicherungen, wenn Sie mit dem Rauchen anfangen.

  • Was ist im Todesfall des Versicherungsnehmers zu tun?

    Im Todesfall eines Risikolebensversicherungsnehmers gibt es mehrere Schritte, die die Angehörigen oder Begünstigten unternehmen sollten, um die Versicherungsleistung zu erhalten. 

    1. Benachrichtigen Sie die Versicherung so schnell wie möglich telefonisch oder schriftlich über den Todesfall.
    2. Stellen Sie die notwendige Dokumente bereit. Dazu gehören:
       

      - Sterbeurkunde: Diese muss in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
       

      - Versicherungspolice: Es ist hilfreich, die Versicherungspolice oder die Vertragsnummer bereitzuhalten.
       

      - Nachweis der Identität der Begünstigten: Dies erfolgt in der Regel durch den Personalausweis oder Reisepass.

    3. Füllen Sie den Leistungsantrag der Versicherungsgesellschaft aus.
    4. Warten Sie auf die Genehmigung des Antrags, dies kann einige Wochen dauern.
    5. Ist der Antrag genehmigt, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme. Diese kann je nach Vertrag steuerlich begünstigt sein, es ist aber ratsam, sich über mögliche steuerliche Verpflichtungen zu informieren.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Risikolebensversicherung und einer Kapitallebensversicherung?

    Die Risikolebensversicherung schützt Ihre Hinterbliebenen finanziell, falls Sie vorzeitig sterben. Der Unterschied zur kapitalbildenden Versicherung: Die Auszahlung erfolgt nur im Todesfall. Eine Kapitallebensversicherung zahlt dagegen sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall nach Ablauf der Laufzeit. Dafür ist eine Risikolebensversicherung deutlich günstiger als eine Kapitallebensversicherung.


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