Ja, es ist grundsätzlich möglich und sogar oft ratsam, mehrere Kredite mit verschiedenen Laufzeiten zusammenzufassen, weil damit erheblich sparen lässt. Dabei kommt es aber darauf an, um welche Kredite es sich handelt und mit welchen Kündigungsfristen sie ausgestattet sind.
Die Frage ist aber, was sind das für Kredite, und mit welcher Kreditform wollen Sie diese zusammenfassen? Wir wollen die Frage einmal für verschiedene Ausgangsszenarien beleuchten.
Dabei ist immer die Frage: Mit welchen Zinsbindungen sind diese Baukredite jeweils ausgestattet, und wie lange laufen sie bereits? Bei unter zehn Jahren Sollzinsbindung haben Sie grundsätzlich keine Chance, den Kredit vorzeitig abzulösen, außer bei einem Hausverkauf. Läuft die Zinsbindung aber länger als zehn Jahre, können Sie laut §489 BGB jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen und eine Umschuldung vornehmen.
Dann kommt es nur darauf an, die Kündigung der betroffenen Baukredite zeitlich genau aufeinander abzustimmen. Mal angenommen, Kredit A läuft erst 9 Jahre und 3 Monate, Kredit B aber schon 10 Jahre und 4 Monate. Jetzt warten Sie, bis Kredit A die 10-Jahres-Grenze überschritten hat und kündigen dann beide Kredite gleichzeitig. Sie haben also dasselbe Wechseldatum. Anschließend können Sie eine neue Baufinanzierung aufnehmen und beide Summen über diese Finanzierung abfangen.
Auch dies ist durchaus machbar, aber nur, wenn Ihre Immobilie bereits größtenteils lastenfrei ist. Kaufen Sie die Immobilie gerade erst neu, dann können Sie nicht so einfach den Autokredit oder den Möbelkredit ablösen und ebenfalls über die Baufinanzierung mitfinanzieren. Damit würden Sie nämlich den Beleihungswert der Immobilie überschreiten, und dabei machen Banken normalerweise nicht mit.
Besitzen Sie aber bereits eine lastenfreie Immobilie oder ein lastenfreies Grundstück, sieht die Sachlage anders aus. Denn dann können Sie Haus oder Boden durchaus mit einem neuen Immobilienkredit beleihen und damit teurere Ratenkredite ablösen. Aber auch hier kommt es darauf an, wie lange Sie sich an die entsprechenden Kredite gebunden haben. Werfen Sie dazu einen Blick in die Finanzierungsbedingungen, die Sie einst von den Banken ausgehändigt bekamen und finden Sie heraus, welche Restlaufzeiten es gibt. In manchen Fällen erlauben Banken auch die außerplanmäßige Sondertilgung von Ratenkrediten. Doch das müsste dann für alle Kredite gelten, die Sie zusammenfassen wollen.
Für beide Varianten gilt: Das Timing macht's. Holen Sie sich hier am besten Hilfe dazu: Unsere Berater vor Ort sichten Ihre Unterlagen und zeigen Ihnen genau, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.
Nutzen Sie unser Angebot aus über 550 Spezialisten für Baufinanzierung und lassen Sie sich beraten
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Anschlussfinanzierung