Die Antwort ist einfach: gar nicht. Eine Umschuldung zur Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist nicht möglich, weil KfW-Darlehen für Erstfinanzierungen und Sanierungen gedacht sind. Eine Umschuldung durch eine KfW-Förderung ist nicht vorgesehen; es gibt keine Förderprogramme für diesen Zweck. Damit kann, ganz allgemein, eine Anschlussfinanzierung nicht über ein KfW-Darlehen abgedeckt werden.
KfW-Darlehen können auf ganz normale Darlehen bei anderen Banken umgeschuldet werden. Das bedeutet: Endet die Zinsbindungsfrist bei der KfW und Sie schlagen das Angebot der KfW zur Weiterfinanzierung aus, können Sie die Restschuld aus Ihrem KfW-Darlehen mit einer anderen Bank weiterfinanzieren.
Endet die Zinsbindungsfrist und die Restschuld soll nun weiterfinanziert werden, ist keine Vorfälligkeitsentschädigung nötig. Wollen Sie Ihr KfW-Darlehen vor Ende der Zinsbindungsfrist umschulden, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Wie hoch diese wahrscheinlich sein wird, finden Sie mit unserem Vorfälligkeitsrechner heraus. Bei Krediten, die vor dem 17. April 2018 abgeschlossen wurden, können weiterhin kostenlose Sondertilgungen vorgenommen werden. Die Frage ist, ob sich eine Umschuldung lohnt: Die Zinsbedingungen der KfW sind meist unschlagbar günstig. Da kann eine normale Baufinanzierung häufig nicht mithalten.
Sie würden die Lage gern von einem Spezialisten beurteilen lassen? Dann wenden Sie sich jederzeit an unsere Berater vor Ort. Sie zeigen Ihnen auf Wunsch Alternativen zu Ihrem jetzigen KfW-Darlehen und erörtern mit Ihnen gemeinsam, ob eine Umschuldung tatsächlich in Frage kommt.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Anschlussfinanzierung