Ja. Wenn Ihre Eltern bei ihrer Kfz-Versicherung über eine günstigere Schadensfreiheitsklasse verfügen, lohnt es sich meist, das Fahrzeug auf Ihren Vater oder Ihre Mutter zuzulassen. Dabei hängt die Einstufung der Schadensfreiheitsklasse davon ab, ob das Fahrzeug als Erstfahrzeug oder Zweitfahrzeug angemeldet wird. Die schadenfreie Zeit kann später auf Ihren eigenen Vertrag angerechnet werden.
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