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Kann ich mein Haus verkaufen, wenn der Kredit noch nicht abbezahlt ist?

Ja, das ist möglich. Sie können Ihre Immobilie trotz laufenden Kredits verkaufen. Voraussetzung ist, Sie halten die in Ihrem Immobilienkredit vereinbarten Bedingungen ein. Dazu gehören sowohl die Kündigungsfrist als auch die potenzielle Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Läuft Ihr Kredit bereits länger als zehn Jahre, ist keine Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten, da Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Welche Möglichkeiten habe ich, meine Immobilie zu veräußern, auch wenn der Kredit noch nicht abbezahlt ist?

Die Gründe, warum Sie Ihr Haus verkaufen und vorzeitig aus Ihrem Kredit aussteigen wollen sind vielfältig. Für alle Fälle gilt jedoch: Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder Ihrem Finanzberater über die Details. Zusammen finden Sie die für Sie passende Finanzierungslösung.

Haus verkaufen und Kredit ablösen

Der einfachste Weg ist es, wenn Sie Ihr Haus verkaufen und mit dem Erlös Ihre Baufinanzierung abzahlen. Dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Sie entschädigen damit die Bank für die Zinsen, die ihr entgehen würden, wenn Sie den Kredit vorzeitig ablösen. Der Verkauf der Immobilie lohnt sich jedoch erst dann, wenn Sie mindestens die Darlehenssumme einschließlich der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Verkauf erzielen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass der neue Käufer Ihren Kredit übernimmt. Allerdings muss die Bank dem zustimmen, wozu sie nicht verpflichtet ist. Eine Vorfälligkeitsentschädigung müssen Sie in diesem Fall nicht  zahlen. Voraussetzung ist, dass der neue Darlehensnehmer den Kreditvertrag mit allen Konditionen übernimmt und seine Kreditwürdigkeit ebenso gut wie Ihre ist.

Haus verkaufen und Kredit für ein neues Haus verwenden

Ein weiterer Grund für den vorzeiten Verkauf kann der Wunsch nach Vergrößerung sein,  weil Nachwuchs unterwegs ist. Sie haben vielleicht bereits eine passende Immobilie gefunden und verkaufen gerade Ihre bisherige Bleibe. In Absprache mit der Bank können Sie die neue Immobilie gegen die alte im Darlehensvertrag „austauschen“. Voraussetzung ist, dass die neue Immobilie in etwa den gleichen Wert hat wie die alte. Es ist allerdings ratsam, diese Variante einmal durchzurechnen. Sind die aktuellen Zinsen günstiger als zum Abschluss des Vertrages, lohnt sich ein neuer Darlehensvertrag zu günstigeren Konditionen.

Ein Beispiel: Sie haben Ihren Vertrag zu einem Zinssatz von 2 Prozent abgeschlossen. Aktuell würden Sie bei Abschluss eines neuen Vertrages allerdings von Zinsen in Höhe von 1,3 Prozent profitieren. Dann lohnt sich ein neuer Vertrag eher, als den alten Vertrag zu übernehmen.

Haus behalten und vermieten

Wollen Sie aus Ihrer jetzigen Immobilie ausziehen, müssen Sie diese nicht sofort verkaufen. Es besteht die Möglichkeit, sie zu vermieten und mit den Mieteinnahmen die Raten zu zahlen. Der Vorteil: Die alten Verträge können weiterlaufen. Auch an den Eintragungen im Grundbuch muss nichts geändert werden. Das spart Kosten.

Immer gilt: Entstehen der Bank durch die Änderungen der Verträge Kosten, muss der Darlehensnehmer in der Regel dafür aufkommen. Außerdem sollten Sie sich nicht auf mündliche Vereinbarungen mit der Bank verlassen. Nur was schriftlich fixiert wurde, hat auch Bestand.

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