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Grundbuchamt: Kosten, Ablauf, Bedeutung

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Viviane Ohlinger
2 Min.
03.07.2024
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Grundbuchamt führt die Grundbücher eines Bezirks oder einer Region und gehört zum Amtsgericht.
  • In der Regel wenden Sie sich an das Grundbuchamt, wenn Sie eine Einsicht in einen Grundbuchauszug bekommen möchten.
  • Bei unrichtigen Einträgen erfolgt ein Widerspruch nach § 53 Absatz 1 GBO.

Was ist das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt führt die Grundbücher eines Bezirks oder einer Region und gehört zum Amtsgericht. Es ist für alle Eintragungen, Löschungen oder Änderungen im Grundbuch verantwortlich. Als rechtliche Grundlage gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die Grundbuchordnung (GBO).

Welche Aufgaben hat das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt übernimmt verschiedene Aufgaben. Dazu gehören im Wesentlichen:

  1. Das Grundbuchamt verwaltet die Grundstücke des Gebietes, das ihm zugeordnet ist. Der Bereich ist in der Grundbuchordnung festgelegt.
  2. Das Grundbuchamt nimmt Anträge für Löschungen, Ergänzungen oder Änderungen entgegen. Nach einer eingehenden Prüfung werden die Anträge weiterverarbeitet.
  3. Verlangt jemand die Einsicht ins Grundbuch oder einen Grundbuchauszug, übernimmt das Grundbuchamt die Verarbeitung.
  4. Werden falsche Einträge im Grundbuch festgestellt, übernimmt das Grundbuchamt die Korrektur. Die Änderungen müssen anschließend allen beteiligten Personen mitgeteilt werden.
  5. Eine Baulast wird normalerweise beim Katasteramt eingetragen. In Bayern und Brandenburg erfolgt der Eintrag im Grundbuch über das Grundbuchamt.

Die Angaben im Grundbuch müssen stets richtig sein. Das Grundbuchamt überwacht und prüft die Richtigkeit der Angaben.

Wann wende ich mich an das Grundbuchamt?

In der Regel wenden Sie sich an das Grundbuchamt, wenn Sie eine Einsicht in einen Grundbuchauszug bekommen möchten. Das geht allerdings nur, wenn Sie ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können. Ein Kaufvertrag für ein Haus weist Sie beispielsweise als Käufer aus und zeigt Ihr berechtigtes Interesse. Wollten Sie lediglich die Daten Ihres Nachbarn einsehen, bleibt Ihnen die Einsicht vom Grundbuchamt verwehrt.

Wie hoch sind die Kosten beim Grundbuchamt?

Wie hoch die Kosten für das Grundbuchamt sind, hängt von dem Auftrag ab, den Sie an das Grundbuchamt stellen. Ein Grundbucheintrag, der meist über einen Notar abgewickelt wird, kostet etwa 0,5 % der Kaufsumme. Bei einer Kaufsumme von 250.000 €, zahlen Sie 1.250 € an das Grundbuchamt.

Lassen Sie einen Eintrag beim Grundbuchamt löschen, werden zwischen 0,2 und 0,4 % der Grundschuldsumme fällig. Unser Grundbuchrechner gibt Ihnen einen Überblick über die möglichen Kosten.

Brauche ich Unterlagen für das Grundbuchamt?

Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse vorweisen. Das geht beispielsweise durch einen Erbschaftsbescheid, der Sie als Erben einer Immobilie ausweist. Ein Personalausweis bestätigt Ihre Identität. Die Anträge können formlos beim Grundbuchamt gestellt werden.

Wie geht das Grundbuchamt bei unrichtigen Einträgen vor?

Bei unrichtigen Einträgen erfolgt ein Widerspruch nach § 53 Absatz 1 GBO. Ist ein Eintrag inhaltlich unzulässig, wird er von Amtswegen gelöscht. Dazu bedarf es nicht der Einwilligung der beteiligten Personen. Das Grundbuchamt ist lediglich verpflichtet, sie über die Änderungen in Kenntnis zu setzen.

Hat das Grundbuchamt Einfluss auf die Rangfolge im Grundbuch?

Das Grundbuchamt trägt die einzelnen Gläubiger der Reihenfolge nach in das Grundbuch ein. Dabei gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Laufen mehrere Kredite auf Ihren Namen, gibt es häufig mehrere Gläubiger, die ins Grundbuch eingetragen werden. Der begehrte 1. Platz hat einen Vorteil: Sollte der Kreditnehmer insolvent sein, bekommt derjenige noch am ehesten sein Geld, der in der Rangfolge ganz oben steht. Bleibt dann noch Geld übrig, bekommt der 2. in der Rangfolge sein Geld und so weiter. Das Grundbuchamt legt die Eingangsreihenfolge der Gläubiger fest. Damit bestimmt es auch die Rangfolge im Grundbuch.

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