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Bauherrenhaftpflicht: Auf den passenden Versicherungsschutz bauen

Baustellen sind unfallträchtig – und als Bauherr haften Sie für alles, was dort passiert. Mit einer Bauherrenhaftpflicht können Sie in der Bauphase zumindest diesbezüglich entspannen. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie in diesem Artikel.

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Alles, was Sie wissen müssen
Darauf können Sie bauen!

Bauherrenhaftpflicht abschließen und entspannt durchatmen.

  • Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der Bauphase
  • Wehrt ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche ab
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Bauherrenhaftpflicht: Auf den passenden Versicherungsschutz bauen

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Alles, was Sie wissen müssen

Baustellen sind unfallträchtig – und als Bauherr haften Sie für alles, was dort passiert. Mit einer Bauherrenhaftpflicht können Sie in der Bauphase zumindest diesbezüglich entspannen. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie in diesem Artikel.

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Was ist eine Bauherrenhaftpflicht?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten, die durch Sach- und Personenschäden auf und wegen Ihrer Baustelle entstehen können. Denn als Bauherr haben Sie viele Pflichten und Verantwortungen, die es abzusichern gilt. Dazu gehören:

  • die Sicherung der Baustelle
  • die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften
  • die sorgfältige Auswahl geeigneter Handwerker und Dienstleister
  • die Haftung für Unfälle, die andere Personen auf Ihrer Baustelle erleiden

Auch die Beauftragung von Architekten, Bauunternehmen oder sonstigen Handwerkern entbindet Sie nicht von Ihrer Haftung. Kommt eine Person zu Schaden, weil Sie zum Beispiel aufliegen gebliebenem Bauschutt ausrutscht, werden Sie als Bauherr zur Verantwortung gezogen. Als solcher haften Sie in unbegrenzter Höhe mit Ihrem Privatvermögen für entstandene Schäden. Das können bei schwerwiegenden Unfallverletzungen mehrere hunderttausend Euro Schmerzensgeld und Ausgleichszahlungen sein. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen und wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche notfalls auch gerichtlich für Sie ab.

Wie viel kostet eine Bauherrenhaftpflicht?

Prinzipiell können Sie mit rund einem Tausendstel der Bausumme rechnen. Für ein Bauvorhaben in Höhe von 250.000 € zahlen Sie in etwa einen Versicherungsbeitrag von einmalig 250 € für die Bauherrenhaftpflicht. Wie hoch genau die Kosten für Ihre Bauherrenhaftpflicht ist, richtet sich nach mehreren Faktoren. Unter anderem beeinflussen die Deckungssumme, eine Selbstbeteiligung und die Bausumme sowie die Bauweise Ihres Eigenheims die Höhe des Versicherungsbeitrags.

So ist der Versicherungsbeitrag beispielsweise höher, wenn Sie Ihr Haus selber bauen. Denn erfahrungsgemäß verunfallen mehr Menschen auf Baustellen, bei denen die Bauherren selbst Hand anlegen. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie die langjährige Erfahrung professioneller Bauunternehmen sorgen für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf Baustellen. Sie zahlen also weniger für die Bauherrenhaftpflicht, wenn Sie ein Bauunternehmen beauftragen. Bei teuren Bauvorhaben ist die Versicherungssumme automatisch höher als bei günstigen. Parallel dazu steigt oder fällt die Höhe des Versicherungsbeitrags.

Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Bauherrenhaftpflicht sein?

Bei einer Bauherrenhaftpflicht wird eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen € für Personen-, Vermögens- und Sachschäden empfohlen. Entstehen Schäden, die die Deckungssumme überschreiten, muss der Bauherr die Differenz privat zahlen. Daher empfehlen wir, eine höhere Deckungssumme von mindestens 5 Millionen € anzusetzen.

Welche Leistungen umfasst eine Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauherrenhaftpflicht kommt für Schäden auf, die im Pflichtenbereich eines Bauherrn liegen. Dazu gehören:

  • Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle und Zufahrt
  • Überwachungspflicht für die Baustelle
  • Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker

Zudem deckt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung auch folgende Schäden ab:

  • Schäden, die durch Baufahrzeuge oder Baumaschinen verursacht wurden
  • Umweltschäden beispielsweise durch einen umgestoßenen Farbkanister

Kaufen Sie ein Haus von einem Bauträger, brauchen Sie für dieses Bauvorhaben keine eigene Bauherrenhaftpflicht. Der Umfang einer Bauträgerleistung schließt auch sämtliche Versicherungen ein. Dennoch sollten Sie immer einen genauen Blick in die Vertragsunterlagen werfen.

Tragen Geschädigte ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche an Sie heran, wehrt die Bauherrenhaftpflichtversicherung diese – notfalls auch gerichtlich – für Sie ab. Hierfür prüft sie die Rechtslage und durchsucht sämtliche Bauunterlagen, um sicher zu sein, dass der Schadensersatzanspruch auch wirklich gerechtfertigt ist.

Bauvorhaben auf Ihrem eigenen Grundstück sind in der Regel in Ihrer Privathaftpflicht bis 50.000 € mitversichert. Informieren Sie sich dazu einfach bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Wann zahlt Bauherrenhaftpflicht nicht?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Bauherrenversicherung nicht zahlt:

  • Vorsätzliches Handeln: Wenn der eingetretene Schaden vorsätzlich verursacht wurde, leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht. Um bei dem bereits beschriebenen Fallbeispiel zu bleiben: Hat die Baufirma den Bauschutt, auf dem der Passant ausrutschte, nachweislich mit Absicht liegen gelassen, wird sich Ihre Bauherrenhaftpflicht weigern, für die Schadensersatzansprüche aufzukommen.
  • Bekannte Mängel: Auch Schäden, die durch bekannte Mängel entstehen, sind häufig ausgeschlossen. Das kann der Fall sein, wenn mangelhafte Dachziegel verbaut wurden, diese aufgrund der Mangelhaftigkeit herabfallen und einen Passanten verletzen.
  • Schäden durch Eigenleistung: Legen Sie oder Freunde und Bekannte bei Ihrem Bau mit Hand an und entsteht daraus ein Haftpflichtschaden, dann greift die Bauherrenhaftpflicht nur, falls Eigenleistungen im Versicherungsschutz inbegriffen sind. Moderne Bauherrenhaftpflichtversicherungen haben häufig Eigenleistung in Höhe von rund 25.000 € von vornherein inkludiert. Lesen Sie hierzu sicherheitshalber die Versicherungsbedingungen immer genau durch. Zur Not können Sie einen höheren Anteil Eigenleistung gegen einen Zusatzbeitrag mitversichern.
  • Nicht gerechtfertigter Anspruch: Der Versicherer zahlt zudem auch nicht, wenn die Schadensersatzansprüche der geschädigten Person nachweislich nicht gerechtfertigt sind oder versicherte Personen wie etwa Bauhelfer, Ansprüche geltend machen wollen.

Wann sollte man eine Bauherrenhaftpflicht abschließen?

Eine Bauherrenhaftpflicht schließen Sie noch vor Baubeginn ab, denn sobald der Architekt oder die Baufirma die Planung aufnehmen, haften Sie für Schäden.

Wann endet meine Bauherrenhaftpflicht?

Die Versicherung endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten oder spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn. Der Vertrag läuft dann automatisch aus, ohne dass Sie ihn kündigen müssen. Für Ihre Bauherrenhaftpflicht leisten Sie nur einen einmaligen Beitrag.

Was ist der unterschied zwischen einer Bauherrenhaftpflicht und Privathaftpflicht

Der Unterschied zwischen Bauherrenhaftpflicht und Privathaftpflicht liegt vor allem in der versicherten Bausumme und der Deckungssumme. Wollen Sie beispielsweise einen Anbau an Ihrem Haus errichten, kann es durchaus sein, dass Ihre Privathaftpflicht vom Versicherungsumfang her vollkommen ausreicht. Ein Neubau, der im Schnitt rund 200.000 € kostet, ist mit einer bloßen Privathaftpflicht in den meisten Fällen unterversichert und das kann im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin des Bauherrn nach sich ziehen.

Zwar sind Bauvorhaben in einigen Privathaftpflichtversicherungen eingeschlossen, doch meistens ist die versicherte Bausumme mit beispielsweise 100.000 € zu niedrig. Dennoch lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer Privathaftpflicht – vielleicht benötigen Sie gar keine gesonderte Bauherrenhaftpflicht.

Was ist der Unterschied zur Bauleistungsversicherung?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Bauleistungsversicherung stehen in einem ähnlichen Verhältnis zueinander wie die Kfz-Versicherung und die Kaskoversicherung. Die Bauherrenhaftpflicht sichert Sie als Bauherren gegen die Schadensersatzansprüche Dritter ab, während die Bauleistungsversicherung in der Bauphase für Schäden an Ihrem Bau aufkommt. Sie greift also zum Beispiel bei Vandalismus, bei Folgeschäden durch Konstruktions- oder Materialfehler oder bei Schäden, die durch höhere Gewalt und Elementarereignisse verursacht wurden.

Was muss ich bezüglich der Haftung als Bauherr im Schadenfall beachten?

Sie übernehmen in einem Schadenfall die Haftung als Bauherr. Beachten Sie deshalb die folgenden Punkte für eine optimale Versicherungsleistung:

  • Zeigen Sie Ihrem Versicherer jeden Schadenfall innerhalb von 1 Woche schriftlich an.
  • Schildern Sie Ihrem Versicherer die genauen Umstände, die zum Schaden geführt haben.
  • Erkennen Sie ohne Rücksprache mit Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung unter keinen Umständen Schadenersatzansprüche an.
  • Leisten Sie ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Versicherer keine Zahlungen.
  • Ergreifen Sie unverzüglich Maßnahmen, um einen weiteren Schadenfall abzuwenden.
  • Erheben Sie nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer fristgerecht Widerspruch auf eventuelle behördliche Mahnbescheide oder Verfügungen auf Schadenersatz.

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