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Privathaftpflicht: Rundum abgesichert gegen Ansprüche anderer

So schnell kann's gehen: Sie stoßen im Ferienhaus die teure Vase um oder lassen den Fernseher eines Freundes beim Umzug fallen. In solchen Fällen greift die Privathaftpflicht. Wie sie funktioniert, zeigt dieser Artikel. 

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Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen. In § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist für die Haftpflicht festgelegt, dass jeder, der „[...] vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, […] dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ ist. Schadensersatzforderungen können in unbegrenzte Höhen gehen, vor allem, wenn Personen zu Schaden kommen. Die Privathaftpflicht zählt deshalb zu den wichtigsten Versicherungen im Privatbereich.

Welche Schadensfälle deckt eine Privathaftpflicht?

Die Privathaftpflicht sichert die typischen Risiken des privaten Alltags ab und übernimmt vor allem:

  • Personenschäden: Schäden, die durch die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen entstehen.
  • Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung von Sachen.
  • Vermögensschäden: Finanzielle Schäden, die nicht direkt auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind, zum Beispiel Ersatzansprüche aufgrund entgangener Gewinne.
  • Mietsachschäden: Schäden in Mietwohnungen, zum Beispiel, wenn Sie einen Wasserschaden verursachen.

Inbegriffen sind unter anderem Allmählichkeitsschäden, also Schäden, die über einen längeren Zeitraum hinweg auftreten. Dazu können folgende Fälle gehören:

  • Schlüsselverlust
  • Forderungsausfalldeckung
  • Risiken beim Hüten fremder Hunde
  • Gewässerschäden

Was deckt eine Privathaftpflicht nicht ab?

Bestimmte Risiken werden von der privaten Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Dies gilt vor allem für

  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
  • Schäden, die Sie selbst erleiden.
  • Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind.
  • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. Lediglich Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet.
  • Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden.
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Schäden aus der Haltung bestimmter Haustiere wie Hunde, Pferde, Rinder oder sonstigen Zug- und Reittieren (hierfür kommt eine spezielle Tierhalterhaftpflicht in Frage).
  • Schäden rund um Eigenheim und Grundstück (hier greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht).
  • Schäden durch einen Öltank (hierzu dient die Gewässerschadenhaftpflicht).
  • Schäden an Gegenständen oder Personen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind (ausgenommen sind nicht verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeiten).
  • Schäden aus der Nichterfüllung von Vertragsleistungen.
  • Schäden aus Bauvorhaben auf eigenem Grundstück, wenn die Deckungssumme 50.000 € überschreitet (in diesem Fall bietet sich eine Bauherrenhaftpflicht an).
  • Schäden aus Gesetzesüberschreitungen und Cyberaktivitäten.

Wichtig: Gefälligkeitsschäden sind laut BGB kein Haftungsfall. Denn wer laut Gesetz jemand anderem etwas Gutes tut und dabei einen Schaden verursacht, kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Da Gefälligkeitsschäden oft im Freundes,- Verwandten- oder Bekanntenkreis auftreten und schlimmstenfalls zu bösem Blut führen können, sind einige Versicherungen dazu übergegangen, diesen Schadensfall freiwillig zu versichern. Je nach Versicherung können Gefälligkeitsschäden also direkt von der Haftpflichtversicherung abgedeckt oder als Zusatzpaket dazugebucht werden. Unsere Berater vor Ort beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, bei welchen Anbietern Gefälligkeitsschäden im Grundpaket inbegriffen sind.

Welche Sonderklauseln sollten Sie bei einer Privathaftpflicht bedenken?

Die meisten Privathaftpflichtversicherungen decken standardmäßig die bereits genannten Fälle ab. Es gibt aber bestimmte Sonderklauseln, die nur auf Wunsch inklusive sind. Sie bieten sich allerdings auch nur in besonderen Lebenssituationen oder in bestimmten Fällen an.

  • Campus-Klausel: Mit ihr sind Schäden abgedeckt, die an Lehrgeräten an der Universität entstehen können.
  • Geliehene Gegenstände: Wenn Sie ein geliehenes Gerät beschädigen, ist die Privathaftversicherung nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Sie können diesen Fall aber mitversichern und damit auch gemietete oder geleaste Geräte abdecken.
  • Gefälligkeitsschaden-Klausel: Sind Sie eine besonders hilfsbereite Person, die gern beim Umzug hilft, dann können Sie in Ihre Privathaftpflicht die sogenannten Gefälligkeitsschäden miteinbeziehen. Diese ersetzt dann den finanziellen Schaden, falls Sie versehentlich den teuren Flatscreenfernseher eines Freundes fallen lassen.

Zusätzlich kann sich eine Forderungsausfalldeckung anbieten. Angenommen, jemand fügt Ihnen einen Schaden zu, derjenige kann aber Ihren Schadensersatzforderungen nicht nachkommen, weil er nicht versichert ist und weil sein Privatvermögen nicht ausreicht - dann bleiben Sie im Zweifelsfall auf den Folgekosten sitzen. Das können beispielsweise Krankenhauskosten sein, die Sie plötzlich selbst übernehmen müssen. Mit der Forderungsausfalldeckung würde Ihre eigene Versicherung für Ihren Schaden aufkommen, obwohl Sie nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind.

Allerdings springt sie nur dann ein, wenn der Schaden fahrlässig verursacht wurde. War Vorsatz im Spiel, verweigern die meisten Privathaftpflichtversicherungen die Leistung. Die Forderungsausfalldeckung ist dennoch eine sinnvolle Ergänzung für Ihre Privathaftpflichtversicherung, zumal die Beitragshöhe sich dadurch höchstens minimal verändert. Diese Klausel ist allerdings nicht in jedem Privathaftpflicht-Tarif enthalten, sondern muss in der Regel extra dazu gebucht werden.

Welche Personen sind in einer Haftpflichtversicherung mitversichert?

Folgende Personen sind in einer Privathaftpflicht in der Regel mitversichert:

  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartner (meist auf zusätzlichen Antrag)
  • Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung und ledig sind. Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder

Einige Versicherungen bieten auch günstigere Singletarife für Einzelpersonen an. Um weitere Personen mit einzuschließen, müssen Sie in einen anderen Tarif wechseln.

Wichtig: Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren sind nicht schuldfähig und können daher nicht zum Schadenersatz herangezogen werden. Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und es dennoch zu einem Schaden kommt, besteht keine Pflicht zum Schadenersatz.

Wie viel kostet eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Höhe der Beiträge hängt bei der Privathaftpflicht von unterschiedlichen Faktoren ab: Versichern Sie nur sich selbst, kommt ein günstigerer Single-Tarif in Frage. Wollen Sie Ihre ganze Familie versichert wissen, müssen Sie mit höheren Sätzen rechnen. Die Selbstbeteiligung, deren Höhe Sie bei Vertragsabschluss selbst justieren können, wirkt sich ebenfalls darauf aus: Je mehr Sie im Schadensfall bereit sind, aus eigener Tasche zu zahlen, desto günstiger der Versicherungsbeitrag.

Eine Familienversicherung mit 250 € Selbstbeteiligung und einer Versicherungssumme von 50 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist für einen Jahresbeitrag von etwa 50 € erhältlich.

Privathaftpflichtversicherung: Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Die private Haftpflichtversicherung gleicht Schäden nur in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme aus. Geht der entstandene Schaden darüber hinaus, muss der Versicherte die Differenz selbst übernehmen. Vor allem Personenschäden können schnell einen Millionenbetrag erreichen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, die Deckungssumme von Beginn an möglichst hoch anzusetzen. In den meisten Fällen erhöht sich der Versicherungsbeitrag dadurch nur marginal. Für Personen- und Sachschäden empfiehlt sich eine Mindestdeckungssumme von 5 Millionen €. Es gilt aber: Je höher, desto besser. Viele Versicherungsgesellschaften bieten pauschale Deckungssummen von 10 Millionen € und mehr zu vertretbaren Beiträgen an.

Was soll ich im Versicherungsfall bei meiner Haftpflicht tun?

Gehen Sie im Versicherungsfall bei Ihrer Haftpflicht bitte folgendermaßen vor:

  1. Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft unverzüglich über jeden Schaden.
  2. Schildern Sie den genauen Schadenhergang und geben Sie Ihrem Versicherer alle relevanten Informationen.
  3. Leisten Sie keine Zahlungen ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Versicherer und geben Sie keine Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht ab.
  4. Geben Sie alle Forderungen wie Mahnbescheide, die an Sie gestellt werden, sofort weiter.

Wie und wann kann man eine Haftpflichtversicherung kündigen?

Eine Kündigung für Ihre private Haftpflichtversicherung können Sie 3 Monate vor Ablauf Ihres Vertrages schriftlich einreichen. Sobald Ihr Versicherer die Beiträge erhöht oder ein Schadenfall vorliegt, haben Sie ab dem jeweiligen Datum ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

FAQ Private Haftpflichtversicherung

  • Gibt es bei einer Haftpflichtversicherung eine Wartezeit?

    Nein. Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung müssen Sie keine Wartezeiten berücksichtigen. Sie sind sofort mit Vertragsabschluss versichert.

  • Gilt eine Haftpflichtversicherung auch im Ausland?

    Ja. Im Ausland gilt Ihre Haftpflichtversicherung auch – allerdings nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ihre Haftpflichtversicherung greift nicht mehr, sobald Sie im Ausland Ihren Hauptwohnsitz haben oder dort länger als ein Jahr leben.

  • Sind in der Haftpflichtversicherung auch Tiere mitversichert?

    Ja. Grundsätzlich sind in der privaten Haftpflichtversicherung auch gezähmte Kleintiere wie Katzen, Bienen und Brieftauben mitversichert.

    Nicht mitversichert sind dagegen:

    • Hunde
    • Rinder und Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden
    • Pferde und sonstige Reit- und Zugtiere
    • Wilde Tiere, dazu zählen auch Vogelspinnen und Schlangen

    Für Pferde und Hunde sollten Sie eine separate Tierhalterhaftpflicht abschließen.

  • Reicht die private Haftpflicht für mich als Hausbesitzer aus?

    Die private Haftpflicht bietet Ihnen als Hausbesitzer in der Regel einen guten Grundschutz, wenn Sie Ihr Haus allein nutzen. Der genaue Leistungsumfang hängt von der jeweiligen Versicherung und dem gewählten Deckungsschutz ab. Wenn noch eine andere Partei Miteigentümer Ihres Mehr- oder Zweifamilienhauses auf einem nicht geteilten Grundstück ist, müssen Sie separat prüfen, ob eine private Haftpflicht ausreicht. Es ist möglich, dass Sie eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigen.

    Wollen Sie zusätzlich Ihre Immobilie vor Schäden schützen, empfiehlt sich eine Gebäudeversicherung. Zusätzlich kann sich auch eine Hausratversicherung lohnen, wenn Sie Einrichtungsgegenstände und weiteres Inventar in Ihrer Wohnung oder Haus absichern wollen.


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