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Verbraucherkreditrichtlinie

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Viviane Ohlinger
2 Min.
14.08.2024
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Verbraucherkreditrichtlinie soll Verbraucher vor Überschuldung schützen.
  • Mit der Reform der Verbraucherkreditrichtlinie 2023 wurden strengere Regeln verabschiedet.
  • Die Verbraucherkreditrichtlinie gilt beispielsweise für die Bereiche Kreditwerbung, Bonitätsprüfung, Datenverarbeitung sowie Kündigungs- und Widerrufsrecht.

Was ist die Verbraucherkreditrichtlinie?

Die Verbraucherkreditrichtlinie ist eine von der EU festgelegte Richtlinie, die Verbraucher vor übermäßigen Schulden und unfairen Kreditverträgen schützen soll. Sie legt Mindeststandards für die Vergabe von Verbraucherkrediten fest, ebenso wie Transparenz- und Informationspflichten für Kreditgeber. So soll sichergestellt werden, dass Verbraucher angemessen informiert sind und ihre Rechte kennen. Dazu hat die Verbraucherkreditrichtlinie das Ziel, einheitliche Standards in der EU für die Kreditvergabe zu schaffen.

Reform der Verbraucherrichtlinie 2023: Mehr Regularien

Die ursprüngliche Verbraucherkreditrichtlinie trat 2008 in Kraft und enthielt bereits wesentliche Verbesserungen für Verbraucher. So wurden Standardinformationen in der Werbung vorgeschrieben, Pflichtangaben in den Kreditvertrag eingeführt sowie vorvertragliche Informationen mit Erläuterungen verpflichtend. Die im November 2023 verabschiedete Neufassung geht noch einen Schritt weiter. So wurden die vorvertraglichen Informationspflichten und auch die Bonitätsprüfungspflichten ausgeweitet, Dispo- und Überziehungskredite angepasst und die so genannten „Buy now, pay later“-Modelle reguliert.

Alle Staaten in der EU haben 2 Jahre Zeit, die neuen Regelungen der Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Nach spätestens 3 Jahren – also zum 20.11.2026 – müssen die Regeln verpflichtend umgesetzt werden. Dabei kann jedes Land noch strengere Regeln beschließen als die Mindeststandards der EU-Vererbraucherkreditrichtlinie vorgeben.

Verbraucherkreditrichtlinie: Welche Regelungen gelten?

Die Verbraucherkreditrichtline 2023 hat die Regeln für die Vergabe von Krediten noch einmal verschärft. Wir haben Ihnen alle wichtigen Regelungen zur neuen Verbraucherkreditrichtline zusammengetragen:

Strengere Vorschriften für Kreditwerbung

Kreditgeber dürfen nur noch mit Konditionen werben, die auch mindestens zwei Drittel der zu erwartenden Darlehensnehmer bekommen. Es darf ebenfalls nicht mehr nur ein günstiger Zinssatz herausgestellt werden, sondern es müssen auch alle anderen Kosten des Vertrages angegeben werden. Die einzelnen Kosten soll die Bank an einem realistischen Beispiel erklären. Zusätzlich ist nun ein Warnhinweis vorgeschrieben, der darauf aufmerksam macht, dass eine Kreditaufnahme Geld kostet. Werbung, die suggeriert, dass der Kredit die finanzielle Situation verbessert oder nur einen geringen Einfluss auf die Bonität haben wird, ist verboten.

Im Rahmen der Verbraucherkreditrichtlinie muss jeder Kreditnehmer vor Unterzeichnung des Vertrages über alle Vor- und Nachteile des Kredites in Kenntnis gesetzt werden. Dazu bekommt jeder Kunde ein Formular mit den jeweiligen Informationen, wie zum Beispiel der Vertragslaufzeit, dem effektiven Jahreszinssatz und den Auszahlbedingungen, ausgehändigt. Ergänzend muss auf das 14-tägige Widerrufsrecht und die Folgen von ausbleibenden Zahlungen hingewiesen werden.

Anforderungen an die Kreditprüfung

Ein Kreditvertrag darf nur geschlossen werden, wenn die Bank keinen Zweifel daran hat, dass der Kreditnehmer das Darlehen auch zurückzahlen kann. Dazu muss die Bonität des Verbrauchers eingehend und intensiv geprüft werden. Informationen aus einer Schufa-Abfrage reichen demnach nicht mehr aus. Vielmehr sollen das Einkommen und die Ausgaben des Kreditnehmers in einem angemessenen Verhältnis zu dem Kredit und dessen Risiken stehen. Zudem muss der Tilgungsplan auf die Bedürfnisse und Tilgungsfähigkeit des Verbrauchers zugeschnitten sein.

Kürzere Kündigungsfristen

Jeder Kreditnehmer kann seinen unbefristeten Ratenkredit auch frühzeitiger als vereinbart zurückzahlen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Befristete Verträge können jederzeit vollständig oder zum Teil zurückgezahlt werden. Hierfür fällt weiterhin eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Bei Verträgen, die noch über ein Jahr laufen, beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung bis zu 1 %, bei kürzeren Laufzeiten höchstens 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.

Widerrufsrecht ausgeweitet

Der Kreditvertrag darf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die allgemeine Widerrufsfrist wird auf 12 Monate und 14 Tage begrenzt – auch wenn der Kunde die Vertragsbedingungen und Kreditinformationen nicht gemäß der Verbraucherkreditrichtlinie erhalten hat. Die Begrenzung gilt nicht, wenn der Kreditnehmer nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Erhält der Kunde die vorvertraglichen Informationen mit den wesentliches Merkmalen des Kreditvertrages weniger als 1 Tag vor der Vertragserklärung, ist der Kreditgeber verpflichtet seinen Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss daran zu erinnern, dass dieser den Kreditvertrag widerrufen kann.

Keine Mindestgrenze für Kredite

Die Verbraucherkreditrichtlinie gilt für Darlehen bis zu 100.000 €. Jedes Land kann aber die Obergrenze darüber hinaus selbst festlegen. Ebenso wird die Kreditrichtlinie auch für Leasing- und Teilzahlungsverträge sowie Dispo- und Überziehungskredite angewandt. Zudem können die EU-Staaten die Regeln auch auf Kredite unter 200 €, zinslose Kredite und Kredite, die innerhalb von 3 Monaten und mit geringen Kosten zurückgezahlt werden müssen, ausweiten.

„Buy now, pay later“-Modelle, die im Online-Handel sehr beliebt sind, sind nun ebenfalls in die Verbraucherkreditrichtlinie eingeschlossen. Ebenso wie die so genannte Schwarmfinanzierung: Hierbei werden potenzielle Kreditgeber mit Verbrauchern, die eine Finanzierung suchen, auf einer Online-Plattform zusammengeführt.

Vorgaben zu Überziehungskrediten

Überziehungskredite fallen ebenfalls unter die Verbraucherkreditrichtlinie. Kommt es dabei länger als 1 Monat zu einer erheblichen Überschreitung, muss der Kreditgeber seinem Kunden unverzüglich Informationen über die Überschreitung vorlegen. Kommt es regelmäßig zu einer Überschreitung, ist der Kreditgeber verpflichtet, dem Verbraucher Beratungsdienstleistungen anzubieten und ihn kostenfrei an Schuldnerberatungsdienste zu verweisen.

Datenschutz verschärft

Bei der Bonitätsprüfung dürfen keine Gesundheitsdaten oder Daten aus sozialen Netzwerken in die Bewertung einfließen. Außerdem gilt ein Diskriminierungsverbot, dass neben Geschlecht, Hautfarbe, Religion und sexuelle Ausrichtung auch eine mögliche Diskriminierung hinsichtlich der politischen Einstellung, des Vermögens oder Alters betrifft. Ebenso wurde ein Recht auf Vergessenwerden eingeführt: Von Krebs geheilte Verbraucher erhalten somit einen gleichberechtigten Zugang zu Kreditversicherungen, die vorher für sie oft unangemessen teuer waren. Dies gilt für Krebserkrankungen, deren Beendigung 15 Jahre zurückliegt.

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