Verbraucherkredit - Ein Kredit für alle Fälle
Sie träumen von einer neuen Musikanlage oder einem neuen Sofa, das Geld ist jedoch knapp? Ein Verbraucherkredit muss her. Wie Sie dabei auch noch sparen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist ein Verbraucherkredit?
Kurz gesagt, werden alle Kredite als Verbraucherkredite bezeichnet, die von Privatpersonen aufgenommen werden. In den letzten Jahren wurden allerdings derart viele Kreditnamen aus dem Boden gestampft, dass scheinbar für jede Personen- und Sachgruppe eigene Kredite existieren. Kredit für Selbstständige, Immobilienkredit, Autokredit, Urlaubskredit, Konsumentenkredit, Verbraucherkredit – in diesem Dschungel finden sich häufig nur noch die Bankangestellten zurecht. Zusammengefasst wird ein Verbraucherkredit von einer Privatperson aufgenommen, um eine größere Summe Geld zu leihen. Der Grund für den Kredit ist ausschlaggebend für die Darlehensart. Dabei werden alle Kreditarten grob unterteilt in
- Zweckgebundene und
- nicht gebundene Kredite
Die Konditionen eines Verbraucherkredits sind in der Regel festgelegt, wobei die Kreditinstitute Details selbst festlegen können. Daher lohnt sich ein Vergleich mehrerer Angebote. Nur so finden Sie den günstigsten Zins, sodass Sie bares Geld sparen. Zudem sind zweckgebundene Kredite häufig günstiger als nicht gebundene Kredite.
Zweckgebundener Verbraucherkredit
Einige Verbraucherkredite tragen ihren Zweck bereits im Namen: Autokredit, Hochzeitskredit, Immobilienkredit im Bereich Baufinanzierung. All diesen Krediten ist gemein, dass sie zweckgebunden sind. Das bedeutet, die Bank weiß genau, für welchen Zweck das geliehene Geld eingesetzt wird. In den meisten Fällen wird der zu finanzierende Gegenstand als Sicherheit hinterlegt. Kommt es zu einem Zahlungsausfall, wird der Gegenstand von der Bank eingezogen. Wollen Sie sich beispielsweise einen neuen Wagen kaufen, haben das Geld jedoch nicht zur Verfügung, wird Ihnen die Bank einen Autokredit anbieten. Manchen Banken verlangen den Kfz-Brief als Sicherheit, häufig ist das aber nicht nötig. Bei Händlerbanken hingegen ist es nicht ungewöhnlich, dass der Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Rückzahlung Ihrer Schuld einbehalten wird. Der Kaufvertrag des Autos zeigt der Bank, dass Sie das Fahrzeug auch tatsächlich gekauft haben. Bei einer Baufinanzierung wird die Schuld hingegen ins Grundbuch eingetragen, sodass das Kreditinstitut auch hier abgesichert ist.
Ein zweckgebundene Verbraucherkredit ist in der Regel günstiger, da das Risiko von Zahlungsausfällen von den Banken als geringer eingestuft wird. Da der Gegenstand selbst als Sicherheit hinterlegt ist, kann er im Falle eines Falles eingezogen werden. Dazu gehören auch sogenannte Point-of-Sale-Kredite, also Kredite, die direkt beim Händler abgeschlossen werden.
Nicht gebundener Verbraucherkredit
Wie der Name schon sagt, ist diese Art eines Verbraucherkredites nicht an einen Zweck gebunden. Sie entscheiden also selbst, wofür Sie das Geld verwenden. Für die Bank bedeutet das allerdings ein erhöhtes Risiko, da sie nicht weiß, was Sie mit dem Geld anstellen und kein sicherer Gegenwert vorhanden ist. Daher braucht es andere Sicherheiten. Dieses Risiko versucht die Bank mit erhöhten Zinsen auszugleichen. Ein typischer Verbraucherkredit ist beispielsweise der nicht zweckgebundene Dispositionskredit. Überziehen Sie Ihr Konto, hat die Bank in der Regel keine Kenntnis darüber, für welchen Zweck Sie das Geld eingesetzt haben. Die Überziehung kommt Sie nur leider sehr teuer zu stehen. Auch wenn die Zinsen bei diesem Verbraucherkredit tagesaktuell abgerechnet werden, sind Zinssätze von bis zu zehn Prozent keine Seltenheit. In einigen Fällen sind auch höhere Zinssätze möglich.
Ein Rechenbeispiel vergleicht die Zinsen eines zweckgebundenen Verbraucherkredites mit einem nicht gebundenen Ratenkredit.
Zweckgebundener Kredit | Nicht gebundener Kredit | |
---|---|---|
Darlehenshöhe | 10.000 € | 10.000 € |
Zinssatz | 3 % | 7 % |
Laufzeit | 4 Jahre | 4 Jahre |
Zinsen nach Ende der Laufzeit | 624,32 € | 1.494,08 € |
Zahlungen insgesamt | 10.624,32 € | 11.494,08 € |
Der doppelte Zinssatz kann die Kosten für einen Kredit deutlich erhöhen. Für einen nicht gebundenen Kredit steigen die Zinsen auf fast das Doppelte an. Es lohnt sich also immer, die Zinsen möglichst niedrig zu halten.
Achten Sie auf einen niedrigen Zinssatz und greifen Sie, wenn möglich, auf einen zweckgebundenen Verbraucherkredit zurück. Sie sparen dadurch die Kosten für die Verbraucherkredit Zinsen.
Bei nicht gebundenen Verbraucherkrediten greifen Sie zuweilen tief in die Tasche.
Gesetzliche Anforderungen an einen Verbraucherkredit
Wie bei jeder vertraglichen Vereinbarung muss auch ein Verbraucherkredit schriftlich festgehalten werden. Auf mündliche Verabredungen, die nebenher getroffen wurden, können Sie sich nicht berufen. Sie haben keine Gültigkeit. Mit einer Unterschrift beider Vertragspartner werden der Verbraucherkredit und die Konditionen des Vertrags besiegelt. Beide Parteien erklären sich mit der Unterschrift mit den Konditionen für den Kredit einverstanden. Im Vertrag sind alle Konditionen festgeschrieben. Darüber hinaus sind einige Punkte zwingend erforderlich. Sie müssen auf jeden Fall in dem Vertrag aufgeführt werden. Dazu gehören:
- Effektiver Jahreszins
- Netto-Kreditbetrag
- Sollzins
- Gebühren und anderen Kreditkosten
- Rückzahlungsmodalitäten
Eine Widerrufsbelehrung muss ebenfalls enthalten sein. Bis zu 14 Tage nach Abschluss des Verbraucherkredites dürfen Sie dem Vertrag widersprechen und von ihm zurücktreten. Von den aufgeführten Kriterien sind Dispokredite ausgenommen.
Verbraucherkredit: Welche Konditionen sind maßgeblich?
Zu welchen Konditionen Sie einen Verbraucherkredit abschließen, ist Ihnen überlassen. Das bedeutet, Darlehenshöhe, Zinsbindung und die Höhe der Tilgungsrate können Sie frei wählen. Das Kreditinstitut legt den Zinssatz fest. Dieser ist davon abhängig, wie hoch die Kreditsumme ist, die Sie aufnehmen wollen und welche Voraussetzungen Sie mitbringen. Ist es gut um Ihre Bonität und Kreditwürdigkeit bestellt, bietet Ihnen die Bank in der Regel einen günstigeren Zins an, als wenn Sie Zahlungsausfälle befürchten muss, aufgrund von mangelnder Liquidität. Die Bank holt sich dazu eine SCHUFA-Auskunft ein. Die Laufzeit des Ratenkredites können Sie selbst bestimmen. Sie wird von der Kreditsumme beeinflusst. Beides zusammen beeinflusst die Höhe der monatlichen Rate. Investieren Sie etwas Zeit, um die monatliche Rate festzulegen. Sie wird Sie über die gesamte Laufzeit begleiten und bestimmt die monatliche, finanzielle Belastung. Mit einer höheren Rate sind Sie zwar früher schuldenfrei und sparen Zinsen ein. Jedoch sollten Sie die Tilgungsrate so wählen, dass Sie weitere finanziellen Belastungen begleichen können, wenn beispielsweise die Waschmaschine ihren Geist aufgibt.
Verbraucherkredit: Warum sich eine kurze Laufzeit lohnt
Kurz gesagt: Mit einer kurzen Laufzeit sind Sie früher schuldenfrei. Mit einer kürzeren Laufzeit erhöht sich allerdings die monatliche, finanzielle Belastung für Sie. Am besten, Sie rechnen die Möglichkeiten vor Abschluss eines Kredites durch, um auf Nummer sicher zu gehen. Können Sie sich eine höhere Tilgung über den gesamten Zeitraum der Zinsbindung leisten? Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten können, sind Sie nicht nur früher schuldenfrei, sondern sparen auch noch Zinsen ein.
5 Jahre Laufzeit | 10 Jahre Laufzeit | |
---|---|---|
Darlehenshöhe | 10.000 € | 10.000 € |
Laufzeit | 60 Monate | 120 Monate |
Monatliche Rate | 183,84 € | 100,91 € |
Zinssatz | 4 % | 4 % |
Zinsen nach Ende der Laufzeit | 1.030,56 € | 2.108,67 € |
Zahlungen insgesamt | 11.030,56 € | 12.108,67 € |
Wählen Sie bei derselben Darlehenshöhe eine niedrigere monatliche Belastung, zahlen Sie mit unseren Beispielzahlen 1.078,11 Euro mehr an die Bank. Damit verteuert sich Ihr Kredit um dieselbe Summe. Erhöhen Sie die monatliche Rate bedeutet das eine höhere Belastung, allerdings haben Sie Ihren Kredit dafür in der Hälfte der Zeit abbezahlt. Darüber hinaus sparen Sie einen Teil der Kosten für die Zinsen Ihres Verbraucherkredits.
Voraussetzungen für einen Verbraucherkredit
Die Voraussetzungen für einen Verbraucherkredit sind ähnlich denen für eine Baufinanzierung. Sie sollten
- mindestens 18 Jahre alt sein
- einen Hauptsitz sowie eine Bankverbindung in Deutschland besitzen
- nicht mehr in der Probezeit sein
- ein festes, regelmäßiges Einkommen vorweisen
- keinen negativen SCHUFA-Eintrag haben
Wobei ein negativer SCHUFA-Eintrag oder auch ein niedriger SCHUFA-Score keine k.o.-Kriterien für einen Kredit sind. Bevor Sie einen Verbraucherkredit beantragen, schauen Sie sich Ihre SCHUFA-Einträge genau an. Unter Umständen sind noch Einträge aufgeführt, deren Schuld längst beglichen ist. Lassen Sie also Einträge löschen, die fälschlicherweise noch aufgeführt sind. Im Einzelfall sprechen Sie mit der Bank, welche Konditionen Sie vereinbaren, sodass sowohl Sie als auch die Bank mit den Konditionen leben kann. Grundsätzlich gilt allerdings:
Je mehr Kredite parallel laufen, desto schwieriger wird es, einen Kredit zu bekommen. Da Bank fürchtet dann nämlich Zahlungsausfälle.
Geraten Sie übrigens wider Erwarten doch einmal in Zahlungsversuch, kann der Kreditgeber den Vertrag nicht einfach kündigen. Er muss eine Frist setzen, den fehlenden Betrag zu überweisen. Es muss außerdem eine Mindestverzugssumme erreicht sein. Bei einer Baufinanzierung gelten allerdings andere Bedingungen.
Was gilt als Sicherheit bei einem Verbraucherkredit?
In der Regel stellt der Gegenstand selbst, für den Sie einen Verbraucherkredit aufnehmen, eine Sicherheit für das Kreditinstitut dar. Neben dem Gegenstand können allerdings auch Besitztümer wie Kunstwerke als Sicherheit dienen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, einen zweiten Kreditnehmer in den Verbraucherkredit aufzunehmen. Voraussetzung ist, dass dieser eine gute Bonität sowie Kreditwürdigkeit vorweisen kann. Damit kann die Bank auf zwei Einkommen zurückgreifen, was das Risiko wiederum minimiert. Am besten ist es allerdings, wenn Sie gar nicht erst in Bedrängnis geraten und alte Kredite abzahlen, bevor Sie einen neuen Kredit aufnehmen. Das Risiko ist dann auch für Sie geringer in Zahlungsverzug zu geraten.
Umschuldung und Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Verbraucherkredit
Es lohnt sich von Zeit zu Zeit einen Blick in Ihre alten Kredite zu werfen. Wurden die alten Verträge noch zu höheren Zinsen abgeschlossen als jetzt üblich, lohnt unter Umständen eine Umschuldung. Wenn Sie Ihren Kredit umschulden, schließen Sie einen neuen Kreditvertrag zu neuen Konditionen ab. Das ist meistens mit dem Wechsel zu einer anderen Bank verbunden. Die Kündigungsfrist für Verbraucherkredite, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, beträgt einen Monat. Für alle anderen Ratenkredite gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Zum Vergleich: Bei einer Baufinanzierung können Sie nach zehn Jahren von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dann beträgt die Frist sechs Monate.
Bei der Umschuldung des Ratenkredites müssen Sie den alten Kredit ablösen. Dafür zahlen Sie in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von einem Prozent. Bei einer Restschuld von 2.500 Euro zahlen Sie also 25 Euro, um Ihren Kredit auszulösen. Bei einer Umschuldung gilt:
Übersteigt die Zinsersparnis die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, lohnt sich eine Umschuldung
Dass Sie mit einem geringeren Zinssatz sparen, haben wir oben bereits gezeigt. Bereits wenige Zehntelprozent haben Einfluss auf die Kosten für Ihren Kredit. Haben Sie mehrere Kredite parallel laufen, prüfen Sie, ob Sie diese nicht zusammenlegen können. Das erhöht den Überblick über die ausbleibenden Schulden, gibt Ihnen Planungssicherheit und Sie zahlen nur noch eine Rate monatlich.
Wie kann ich die Angebote für einen Verbraucherkredit untereinander vergleichen?
Bevor Sie einen Verbraucherkredit abschließen, verlassen Sie sich nicht auf das erstbeste Angebot. Vergleichen Sie vielmehr verschiedene Anbieter miteinander. Nicht alle bieten dieselben Konditionen an. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, kommt es erst einmal darauf an, dass die von Ihnen wählbaren Konditionen wie Kredithöhe und Laufzeit bei allen Angeboten gleich sind. Einen ersten entscheidenden Anhaltspunkt liefert der effektive Jahreszins. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, diesen auszuweisen. Er beinhaltet nicht nur den Sollzins, sondern gibt die gesamten Kosten für einen Kredit an, inklusive einer Abschlussgebühr beispielsweise. Darüber hinaus schauen Sie, was Ihnen wichtig ist. Wie hoch würde eine Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen? Welche Annahmekriterien und welchen Antragsablauf gibt es? Welche Kosten fallen neben den Kreditkosten zusätzlich an? All das sollte in Ihre Entscheidung für oder gegen ein Angebot einfließen. Haben Sie Fragen oder sind sich unsicher, wenden Sie sich an einen Finanzdienstleister wie Dr. Klein. Zusammen finden wir die für Sie maßgeschneiderte Finanzierungslösung, abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Wir prüfen für Sie außerdem, ob sich eine Umschuldung oder eine Zusammenlegung Ihrer Kredite lohnt.