Grundsätzlich ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel:
Wenn Sie mindestens 55 Jahre alt sind, bleiben Sie in der Regel in der privaten Krankenversicherung – auch wenn die oben genannten Ereignisse eintreffen.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Private Krankenversicherung