Sie können Ihre Krankenversicherung problemlos kündigen, wenn Sie zum Beispiel privat krankenversichert sind und lediglich Ihren Anbieter wechseln möchten. Dies ist grundsätzlich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Falls Ihre PKV die Beiträge erhöht, besteht für Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie diese im Regelfall innerhalb von zwei Monaten kündigen.
Sofern Sie durch eine Gehaltserhöhung die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, wird dies erst zum Folgejahr wirksam. Das heißt: Sie gelten erst ab dem 1. Januar des Folgejahres als freiwillig versichert und können erst dann Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen und in die PKV wechseln.
Machen Sie sich als Pflichtmitglied selbstständig, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihrer Selbstständigkeit zur privaten Krankenversicherung wechseln. Wechseln Sie hingegen als freiwillig versichertes Kassenmitglied in die Selbstständigkeit, können Sie Ihre Kassenmitgliedschaft mit einer 2-monatigen Frist kündigen.
Unsere Empfehlung: Sie sollten Ihre bestehende Krankenversicherung erst dann kündigen, wenn Ihnen die schriftliche Annahmebestätigung der neuen Gesellschaft vorliegt. Es kommt nämlich vor, dass die Versicherung Ihren Antrag ablehnt oder die Prüfung mehr Zeit in Anspruch nimmt als vorgesehen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie ohne Unterbrechungen krankenversichert bleiben.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Private Krankenversicherung