Die Abrechnung für den Arzt und das Krankenhaus ist in der private Krankenversicherung anders geregelt als in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie sich als Privatpatient behandeln lassen, stellt Ihnen der Arzt seine erbrachten Leistungen in Rechnung. In der gesetzlichen Krankenkasse hingegen stellt der behandelnde Arzt die Rechnung Ihrer Versicherungsgesellschaft aus.
Zur Abrechnung mit Ihrem Arzt können Sie Ihre Arztrechnung:
Bei einem Krankenhausaufenthalt werden die Kosten gegen Vorlage Ihrer Versicherungskarte direkt mit der Versicherungsgesellschaft abgerechnet. Lediglich die Rechnungen des Chefarztes werden an Sie geschickt. Hier funktioniert die Abrechnung genauso wie bei Ihren regulären Arztbesuchen.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Private Krankenversicherung