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Wann kann man eine laufende Baufinanzierung umschulden?

Es gibt zwei Zeitpunkte, zu denen die Umschuldung einer laufenden Baufinanzierung ohne Probleme und vor allem ohne weitere Kosten möglich ist: Wenn die Sollzinsbindung ausläuft, oder wenn die Zinsbindung bereits länger als zehn Jahre läuft.

  1. Der erste Zeitpunkt ist der Moment, in dem Ihre erste Sollzinsbindung von alleine ausläuft. Diese haben Sie am Anfang, als Sie den Vertrag ursprünglich mit Ihrer Bank abschlossen, selbst festgelegt. Damals hatten Sie vermutlich die Wahl zwischen Zinsbindungen von 5, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahren. Wie auch immer Ihre Entscheidung ausgefallen ist: An diese Zinsbindung sind Sie – wie der Name schon sagt – bis heute gebunden.

    Neigt sie sich dem Ende zu, dann ist Ihre Finanzierung in der Regel noch nicht abbezahlt, eine Restschuld will weiterfinanziert werden. Sie brauchen nun eine Anschlussfinanzierung. Hier haben Sie jetzt die Wahl: Entweder Sie verlängern die bereits bestehende Baufinanzierung bei Ihrer jetzigen Bank anhand einer sogenannten Prolongation, oder Sie wechseln aufgrund eines besseren Angebots zu einer neuen Bank und tätigen eine Umschuldung. In diesem Fall teilen Sie der alten Bank frühzeitig vor Ablauf Ihrer Zinsbindung schriftlich mit, dass Sie den Vertrag nicht verlängern und aussteigen möchten. Der Weg für die Umschuldung ist dann frei.
  2. Der zweite Zeitpunkt ist gekommen, wenn Ihre aktuelle Zinsbindung schon länger als zehn Jahre läuft. Der Gesetzgeber legt in §489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest, dass Immobilienkredite immer nach Ablauf von zehn Jahren mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden können, und zwar kostenlos.

    Haben Sie eine kürzere Zinsbindung von 5 oder 8 Jahren, dann bringt Ihnen diese Regelung wenig: Sie müssen sich daran halten und diese Zeit abwarten. Beträgt Ihre Zinsbindung hingegen 12, 15 oder 20 Jahre, dann können Sie dieses gesetzliche Schlupfloch nutzen. Die Bank darf Ihnen dann keine Kosten in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen und muss Sie aus dem Darlehensvertrag entlassen.

Ansonsten gibt es keine Möglichkeit, aus einer laufenden Baufinanzierung zwecks Umschuldung auszusteigen.

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