Einige Bausparkassen und Banken versenden in letzter Zeit vermehrt Kündigungsschreiben für Bausparverträge.
Wenn auch Sie eine Kündigung erhalten haben, damit aber nicht einverstanden sind, gilt zunächst, zu unterscheiden: Ist Ihr Bausparvertrag komplett bespart oder nicht?
Der Bausparvertrag ist bereits zuteilungsreif, also zu mindestens 40 Prozent der Bausparsumme bespart: Dann stehen Ihre Karten schlecht, die Bausparkasse darf kündigen.
Der Bausparvertrag ist bereits zuteilungsreif, aber noch nicht zu 40 Prozent bespart: Hier sieht es schon besser aus, denn Sie hatten noch gar nicht die Chance, das Bauspardarlehen anzunehmen. Die Rechtslage ist in diesen Fällen aber nach wie vor nicht eindeutig.
Legen Sie, wenn Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind, schriftlich Widerspruch bei Ihrer Bausparkasse ein und wenden Sie sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt, um das weitere Vorgehen juristisch abzuklären. Auch unsere Berater vor Ort helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen weiter.
Von der ersten Idee bis zur finalen Unterschrift: Unsere Berater vor Ort begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung und stehen Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Dabei haben sie die Angebote von über 400 namhaften Banken für Ihre Baufinanzierung in der Hinterhand. Fordern Sie dazu einfach aktuelle Finanzierungsvorschläge passend zu Ihrem künftigen Eigenheim an.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Bausparen