Grundsätzlich können Sie Ihren Bausparvertrag jederzeit kündigen. Unter welchen Bedingungen und ob Ihnen bei der Kündigung Kosten entstehen, hängt von der Phase ab, in der Sie sich befinden.
Die Kündigung in der Ansparphase kann jederzeit erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Das bedeutet, Sie erhalten Uhr angespartes Guthaben nach frühestens 6 Monaten nach Eingang der Kündigung. Benötigen Sie das Geld früher, weil Sie beispielsweise gerade Ihre Immobilie modernisieren wollen, berechnet die Bausparkasse einen Auszahlungsabschlag für jeden Monat. Der Abschlag beträgt um die 0,5 % des Guthabens.
Wenn Sie den Bausparvertrag während der Auszahlungsphase kündigen möchten, weil Sie z. B. eine Umschuldung anstreben, ist das ohne Probleme möglich. Im Prinzip handelt es sich zu diesem Zeitpunkt nicht um eine Kündigung, sondern um eine Ablösung des Darlehens. Da die meisten Verträge die Möglichkeit kostenloser Sondertilgungen beinhalten, entstehen Ihnen hier keine finanziellen Einbußen. Sinnvoll ist es in jedem Fall, zu prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt, denn oft ist das Bauspardarlehen deutlich günstiger als andere Baufinanzierungen.
Haben Sie staatliche Förderungen, wie z. B. die Wohnungsbauprämie, erhalten, dann verlieren Sie diese mit einer Kündigung. Natürlich verfällt auch Ihr Anspruch auf das Darlehen. In der Regel wird Ihnen auch die Abschlussgebühr nicht erstattet.
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