Eine Glasversicherung bietet Ihnen klare Vorteile
Sie überlegen, ob es sich lohnt neben der Hausratversicherung noch eine extra Glasversicherung abzuschließen? Wir erklären Ihnen, welche Schäden damit zusätzlich abgedeckt werden.
Diese Leistungen deckt eine Glasversicherung ab
Eine Glasscheibe kann schnell zerbrechen. Zum Beispiel durch ein kleines Missgeschick, ein Unwetter, einen Einbruch oder mutwillige Zerstörung bzw. Vandalismus. In diesen Fällen ersetzt Ihnen eine Glasversicherung nahezu sämtliche Schäden an Ihrer Verglasung. Sogar Schäden, die Sie versehentlich selbst verursacht haben, sind mit einer Glasversicherung abgedeckt.
Im Einzelnen werden Ihnen Schäden an folgenden Verglasungen ersetzt:
- Gebäudeverglasungen wie Glasscheiben, Mehrscheiben-Isolierverglasung und Sicherheitsgläser von Fenstern, Türen, Balkonen, Wänden, Terrassen, Decken, Wintergarten, Veranden, Loggien, Wetterschutz-Vorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen (auch aus glasähnlichem Kunststoff), Sonnenkollektoren, Glassteinen und Profilbaugläsern
- Mobiliarverglasungen wie Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Öfen, Elektro- und Gasgeräten sowie lose abnehmbare und aufliegende Glasplatten
Bei einer Glasversicherung nicht mitversichert sind hingegen Fotovoltaik-Module, Verglasungen von Beleuchtungskörpern aller Art, Glasmöbel, Spiegelschränke, optische Gläser, Hohlgläser und Beschichtungen von Möbelstücken (Furniersatz).