KfW Ergänzungskredit 358, 359: effizient finanzieren
- Der Ergänzungskredit wird für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen eingesetzt.
- Bis zu 120.000 € können beantragt werden.
- Voraussetzung ist eine Zuschusszusage vom BAFA oder der KfW.
- Was ist der KfW Ergänzungskredit 358, 359?
- Ergänzungskredit KfW 358, 359 auf einen Blick
- Welche Voraussetzungen gelten für den Ergänzungskredit?
- Vor- und Nachteile von Ergänzungskredit KfW 358, 359
- Welche Maßnahmen werden bei Ergänzungskredit KfW 358, 359 gefördert?
- Wer darf Anträge für den Ergänzungskredit stellen?
- Kann der Ergänzungskredit KfW 358, 359 mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Was ist der KfW Ergänzungskredit 358, 359?
Der Ergänzungskredit der KfW ist ein zinsgünstiger Kredit, den Sie zusätzlich zu einer Zuschussförderung erhalten können. Haben Sie bereits eine Zusage für einen Zuschuss vom BAFA oder einen Zuschuss für die Heizungsförderung der KfW erhalten, kann der Ergänzungskredit von Ihnen beantragt werden. Damit ist beispielsweise eine Zwischenfinanzierung möglich, da der Zuschuss erst nach den von Ihnen erbrachten Nachweisen ausgezahlt wird.
Nehmen wir an, Sie erhalten eine Zusage über die Heizungsförderung der KfW, dann kann der Ergänzungskredit KfW 358, 359 für die Finanzierung der Heizung eingesetzt werden. Erbringen Sie die erforderlichen Nachweise nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen, erhalten Sie den Zuschuss und können einen Teil des Kredits zurückzahlen.
Für eine schnelle Übersicht finden Sie die Produktinformationen kompakt zusammengefasst in einem PDF.
KfW Ergänzungskredit: Jetzt noch mehr sparen?
Dieses KfW-Programm ist bei Dr. Klein erhältlich!
Das KfW-Programm "KfW 358, 359 - Ergänzungskredit" wird von Dr. Klein vermittelt.
Ergänzungskredit KfW 358, 359 auf einen Blick
Art der Förderung | Kredit |
---|---|
Zweck | Investitionen in Einzelmaßnahmen, die zu mehr Energieeffizienz führen, unterstützen |
Voraussetzungen | Zuschusszusage vom BAFA oder KfW |
Zinsen | 0,01 % eff. Jahreszins |
Darlehensart | Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen |
Kredithöhe | Bis zu 120.000 € |
Zinsbindung | 5 oder 10 Jahre |
Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1 bis 5 Jahre |
Laufzeit | 4 bis 35 Jahre |
Sondertilgungen | Jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, ab 5.000 € |
Absicherung des Darlehens | Art und Höhe der Absicherung werden mit der durchleitenden Bank vereinbart |
Antragsweg | Der Kredit wird über eine durchleitende Bank (z. B. Hausbank) bei der KfW beantragt. |
Welche Voraussetzungen gelten für den Ergänzungskredit?
Die Voraussetzungen für das KfW-Programm 358, 359 sind:
- Sie sind Eigentümer:in der Wohneinheit.
- Die Zuschusszusage ist auf denselben Namen ausgestellt wie der Antrag für den Ergänzungskredit.
- Ihr Haushaltsjahreseinkommen beträgt nicht mehr als 90.000 €. (Nur für KfW-358)
- Sie nutzen die Wohneinheit als Hauptwohnsitz selbst.
- Die Arbeiten dürfen noch nicht begonnen haben.
Die Voraussetzungen sind denen für den Zuschuss für Einzelmaßnahmen des BAFA und der Heizungsförderung der KfW ähnlich.
Vor- und Nachteile von Ergänzungskredit KfW 358, 359
- zinsgünstige Finanzierung für Heizung
- Sondertilgung jederzeit möglich
- Zinsvorteil bei Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 €
- Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage möglich
- Zuschusszusage von BAFA oder KfW erforderlich
- Keine Aufstockung des Kreditbetrags möglich
Welche Maßnahmen werden bei Ergänzungskredit KfW 358, 359 gefördert?
Mit dem Ergänzungskredit KfW 358, 359 sollen Sanierungsvorhaben finanziert werden. Das bedeutet: Haben Sie zuvor einen Zuschussbescheid vom BAFA oder der KfW für Einzelmaßnahmen erhalten, können diese mit dem Ergänzungskredit finanziert werden. Daher ist ein positiver Bescheid über eine Zuschussförderung Voraussetzung.
Nicht gefördert werden
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen
Wer darf Anträge für den Ergänzungskredit stellen?
Jeder darf einen Antrag stellen, der einen positiven Bescheid über eine Zuschussförderung des BAFA oder der KfW erhalten hat. Dazu können unter anderem gehören:
- Privatpersonen
- Wohneigentümergemeinschaften
- Einzelunternehmen
- Freiberuflich Tätige
- Gemeinnützige Organisationen
Für jeden Antragstellenden ist Voraussetzung, dass zuvor ein positiver Zuschussbescheid vom BAFA oder der KfW an sie ergangen ist.
Kann der Ergänzungskredit KfW 358, 359 mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Das KfW-Programm 358, 359 Ergänzungskredit kann mit dem Zuschuss der BEG Einzelmaßnahme des BAFA oder der Heizungsförderung der KfW kombiniert werden. Werden Zuschuss und Kreditförderung für dieselbe Maßnahme eingesetzt, wird die Höhe des Zuschusses vom maximal möglichen Kreditbetrag abgezogen.
Benötigen Sie den Kreditbetrag, um den Zuschussbetrag bis zur Auszahlung der KfW oder des BAFA zu finanzieren, muss der Kreditbetrag spätestens 3 Monate nach Auszahlung des Zuschusses an die KfW zurückgezahlt werden. Dafür ist ein Mindestbetrag von 5.000 € erforderlich.
Erhalten Sie beispielsweise 9.000 € Grundförderung von der KfW für den Einbau Ihrer neuen Heizung, und wollen diesen Betrag bis zur Auszahlung des Zuschusses zwischenfinanzieren, ist das möglich. Sie sind dann verpflichtet nach Auszahlung des Zuschusses auch die 9.000 € aus unserem Beispiel innerhalb von 3 Monaten zurückzuzahlen.
So wird Ergänzungskredit KfW 358, 359 beantragt
-
Suchen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und prüfen Sie, ob die Zuschusszusage weniger als 12 Monate zurückliegt.
-
Den Antrag für den Ergänzungskredit stellen Sie über eine Bank oder einen Finanzvermittler wie Dr. Klein. Hier werden auch die Konditionen vereinbart.
-
Nach positiver Kreditzusage kann der Kreditbetrag in Teilen oder ganz abgerufen werden.
Welche Unterlagen sind für den Ergänzungskredit KfW 358, 359 nötig?
Für die Antragstellung über eine durchleitende Bank sind folgende Unterlagen notwendig:
- Zuschusszusage der KfW oder des BAFA
- Grundbuchauszug
- Meldebestätigung der Antragstellenden sowie Lebenspartner:innen
- Einkommenssteuernachweise des 2. und 3. Kalenderjahres vor Antragstellung
Die KfW behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.