Erbpacht ist die Nutzung eines Grundstücks über einen festgeschriebenen Zeitraum, der häufig zwischen 50 und 99 Jahren liegt. Dafür fallen monatliche oder jährliche Zahlungen an, der Erbbauzins. Heutzutage ist die Bezeichnung „Erbbaurecht“ gebräuchlich, wobei Erbpacht als Synonym verwendet wird.
Eine Immobilie mit Erbbaurecht schont den Geldbeutel und ist für einkommensschwache Familien eine Möglichkeit, den Traum vom Haus wahr werden zu lassen. Das Ganze hat aber leider auch große Nachteile.
Beim Erbbaurecht erwirbt der Käufer zwar eine Immobilie, aber nicht den Grund und Boden, auf dem sie steht. Der Grundstücksbesitzer räumt dem Immobilienkäufer allerdings ein Nutzungsrecht ein, das meist auf eine Dauer von 50-99 Jahren festgelegt ist. Im Gegenzug zahlt der Immobilienkäufer eine jährliche oder monatliche Pachtgebühr, den sogenannten Erpacht- oder Erbbauzins. Er beträgt üblicherweise 4 bis 5 Prozent des Grundstückswertes.
Als Eigentümer einer Immobilie auf Erbpacht sind sie größtenteils fremdbestimmt: Der Erbbaugeber hat nämlich ein größeres Mitspracherecht, als viele vermuten.
Sollten Sie Erbpacht trotz all dieser Nachteile in Erwägung ziehen, sprechen Sie mit unseren Spezialisten für Baufinanzierung. Sie zeigen Ihnen alle Möglichkeiten und vergleichen diesen Plan auch mit dem Kauf einer "normalen" Immobilie auf eigenem Grundstück.
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