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Hausratversicherung: Der Schutz für Ihr Hab und Gut

Wenn Mikrowelle, Fernseher und Co. beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden zerstört werden, wird es richtig teuer. In solchen Fällen greift die Hausratversicherung Ihnen finanziell unter die Arme. Lesen Sie hier, was beim Abschluss wichtig ist.

Hausratversicherung: Der Schutz für Ihr Hab und Gut

Guter Rat beim Hausrat!

Schützen Sie Ihr Hab und Gut mit einer Hausratversicherung.

  • Besitztümer richtig versichern
  • Schutz vor Diebstahl, Einbruch, Beschädigung
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Wenn Mikrowelle, Fernseher und Co. beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden zerstört werden, wird es richtig teuer. In solchen Fällen greift die Hausratversicherung Ihnen finanziell unter die Arme. Lesen Sie hier, was beim Abschluss wichtig ist.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Hausratversicherung schützen Ihren Besitz vor den finanziellen Folgen von Einbruch, Diebstahl oder höherer Gewalt.
  • Günstige Basis-Versicherungen gibt es bereits ab unter 40 € pro Jahr.
  • Für die Deckungssumme können Sie pro m² Wohnfläche 650 € ansetzen.
  • Versicherungsschutz für Ihren Hausrat besteht weltweit, wenn Sie ihn auf Reisen mit sich führen - maximal für 3 Monate.

Wozu dient die Hausratversicherung?

Mit der Hausratversicherung schützen Sie Ihren Besitz beispielsweise vor den finanziellen Folgen von Einbruch und Diebstahl oder höherer Gewalt. Erleiden zum Beispiel Ihr Fernseher und die TV-Möbel einen Wasserschaden, weil in der Wohnung über Ihnen Wasser ausgetreten ist, entschädigt Sie die Hausratversicherung hierfür und bezahlt Ihnen den Fernseher und die neuen Möbel.

Welche Gegenstände sind in einer Hausratversicherung abgesichert?

In einer Hausratversicherung werden alle Gegenstände in einem Haushalt versichert, die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder auch zum Verzehr gedacht sind. Darunter fallen unter anderem:

  • Möbel
  • Teppiche und Vorhänge
  • Bilder
  • Haushaltsgeräte und Haushaltselektronik
  • Bücher
  • Kleidung
  • Wertsachen wie Schmuck und Bargeld
  • Kanus, Ruder-, Falt und Schlauchboote, inkl. deren Motoren
  • Haustiere die artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Vögel, Katzen, Fische)
  • Genussmittel (z.B. Weinflaschen)

Zum Hausrat gehören auch Gegenstände für den privaten Gebrauch, die Sie sich beispielsweise von Freunden geliehen haben. Werden diese Dinge zerstört oder gestohlen, ist es teuer und aufwendig, sie ersetzen zu müssen. Der Aufwand allein verursacht bereits genügend Ärger. Dann ist es hilfreich wenn zumindest die Kosten des Schadens von der Hausratversicherung übernommen werden.

Diese Schäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt

Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung umfasst laut der Musterversicherungsbedingung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV folgende Ereignisse:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
  • (versuchter) Einbruchdiebstahl
  • (versuchter) Raub
  • Vandalismus nach einem Einbruch
  • Leitungswasserschäden, Rohrschäden, Frostschäden
  • Sturm und Hagel

Darüber hinaus gibt es allerdings Leistungen, die nicht standardmäßig durch die Hausratversicherung abgedeckt werden. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Unter Umständen können sie gegen einen höheren Monatsbeitrag optional dazu gebucht werden:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (vergessen, das gekippte Fenster zu schließen)
  • Überspannung durch Blitzschlag
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruchschäden an Mobiliar, Gebäudeverglasungen und Glaskeramikkochflächen (hierzu gibt es auch eigene Glasversicherungen)
  • Wasseraustritt aus Aquarien
  • Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen)
  • Sengschäden (Schäden, die nicht durch offenes Feuer, sondern zum Beispiel durch eine glimmende Zigarette entstanden sind)
  • Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln oder Gartengeräten
  • Einbruchdiebstahl aus dem Kfz
  • Schäden an Arbeitszimmern, die ausschließlich gewerblich genutzt werden

Bei diesen Schäden zahlt die Hausratversicherung nicht

In einigen Schadenfällen springt die Hausratversicherung nicht ein. Generell ausgeschlossen sind:

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden durch Trickbetrug
  • Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Substanzen
  • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Rebellionen

Es gibt ebenfalls unter den versicherten Schadenfällen spezielle Ereignisse, die nicht versichert sind. Darunter fallen zum Beispiel Schäden durch Planschwasser. Ein Schaden durch Planschwasser kann entstehen, wenn durch eine marode Fuge über viele Jahre hinweg immer tröpfchenweise Wasser eindringt und dadurch Folgeschäden am Hausrat entstehen. Lesen Sie daher die Versicherungsbedingungen Ihres Hausratversicherers immer genau.

Wie viel kostet eine Hausratversicherung?

Günstige Basis-Versicherungen gibt es nach Größe und Lage Ihrer Wohnung bereits ab unter 40 € Jahresbeitrag. Wollen Sie beispielsweise Elementarschäden, ein teures Fahrrad und grobe Fahrlässigkeit mitversichern, erhöht sich der Versicherungsbeitrag deutlich auf etwa 130 € und mehr jährlich.

Wie hoch die Beitragshöhe der Hausratversicherung schlussendlich ausfällt, richtet sich vor allem nach dem gewünschten Leistungsumfang, der Deckungssumme und verschiedenen Risikofaktoren wie dem Wohnort, der Wohnungsgröße oder dem Alter des Versicherungsnehmers. Wohnen Sie auf dem Land, geht die Versicherung meist davon aus, dass in Ihrer Gegend weniger eingebrochen wird als in der Großstadt. Jüngeren Kunden räumt die Versicherung meist Rabatte ein, weil deren Hausrat oft noch keinen hohen Wert hat. Auch die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung wirkt sich auf den Beitrag aus.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Hausratsversicherung sein?

Wie hoch Ihre Deckungssumme sein sollte, können Sie anhand einer Faustregel berechnen:

Pro m² Wohnfläche setzen Sie 650 € an. Bei einer Wohnfläche von 100 m² ergibt sich daraus eine Versicherungssumme von 65.000 €.

Sind Sie zudem im Besitz wertvoller Luxusartikel (zum Beispiel Schmuck, Gemälde, teure Weine oder Uhren), reicht die Quadratmeterpauschale unter Umständen nicht aus. Denn für Einzelgegenstände gibt es Entschädigungsgrenzen. Diese Entschädigungsgrenze ist ein prozentualer Anteil der Deckungssumme. Ein Beispiel: Liegt die gesamte Deckungssumme des Versicherungsvertrages bei 100.000 €, die Entschädigungsgrenze bei 20 %, dann erhalten Sie für die gestohlene Rolex, die eigentlich 25.000 € wert wäre, im Schadenfall nur 20.000 €. Oft bieten Versicherer für Luxusgegenstände gesonderte Tarife an, die höhere Deckungssummen pro Gegenstand aufweisen.

Um auf Nummer sicherzugehen, dass auch bei einem Totalschaden ausreichend Versicherungsschutz besteht, empfehlen wir Ihnen, alle Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden, aufzulisten und mit dem aktuellen Neuwert anzusetzen. Unsere Spezialisten für Versicherungen helfen Ihnen gern bei der Wahl der für Sie richtigen Deckungssumme.

Unterversicherung

Wenn die Versicherungssumme nicht den Wert Ihres Hausrates deckt, sind Sie unterversichert. Sollte dann ein Schaden vorfallen, kann die Versicherung laut § 75 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nur einen Teil des Schadens auszahlen, auch wenn der Gesamtschaden unter der Versicherungssumme liegt. Wenn Ihre Versicherung Ihnen einen Unterversicherungsverzicht gewährt, verzichtet sie auf die Prüfung und Anrechnung einer möglichen Unterversicherung und zahlt Ihnen Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme voll aus.

Was bedeutet Selbstbeteiligung bei der Hausratversicherung?

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren und so Ihren regelmäßigen Beitrag reduzieren. Dabei gilt:

Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger Ihr Versicherungsbeitrag.

Als Gegenleistung müssen Sie dann bei jedem Schadenfall die vereinbarte Summe selbst tragen. Ihre Versicherung übernimmt nur den Betrag, der über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt.

Was gehört zum Versicherungsort meiner Hausratversicherung?

Der Versicherungsort Ihrer Hausratversicherung ist:

  • Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung
  • Abschließbare Hobby-, Keller- und Speicherräume
  • Gemeinschaftsräume wie der Wasch- und Trockenraum
  • Alle Nebengebäude, die sich auf dem Grundstück befinden
  • Privat genutzte Garagen in der Nähe

Nicht versichert sind:

  • Räume, die ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt werden (unter Umständen können Sie dies gegen einen Aufschlag mitversichern)
  • Gegenstände, die Sie dauerhaft mit in Ihre Ferienwohnung nehmen

Was passiert mit der Hausratversicherung beim Umzug?

Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihrer Hausratversicherung dies unverzüglich mitteilen – bestenfalls sogar vor dem eigentlichen Umzug. Denn so sind übergangsweise bei einem Umzug beide Wohnungen maximal 2 Monate lang versichert. Nach diesen 2 Monaten erlischt der Versicherungsschutz für die alte Wohnung und gilt nur mehr für die neue Wohnung. Teilen Sie dafür einfach Ihrer Hausratversicherung die Adresse und Wohnfläche der neuen Wohnung mit. Die Hausratversicherung geht dann auf Ihre neue Wohnung über wenn Sie das wünschen.

Ist die neue Wohnung deutlich größer oder in einem anderen Stadtteil als bisher, kann sich der Versicherungsbeitrag ändern und gegebenenfalls erhöhen. Sind Sie mit dieser Erhöhung nicht einverstanden, haben Sie 1 Monat lang nach Erhalt der neuen Beitragsberechnung ein Sonderkündigungsrecht.

Zahlt meine Hausratversicherung auch im Urlaub?

Versicherungsschutz für Ihren Hausrat besteht weltweit, wenn Sie ihn auf Reisen mit sich führen – zum Beispiel in Ihrem Hotelzimmer oder Ferienhaus. Voraussetzung dafür ist, dass die Sachen Ihnen gehören oder jemandem, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnt – ausgenommen Untermieter. Die Sachen dürfen sich zudem nur maximal 3 Monate außerhalb Ihres Haushalts befinden. Gegenstände, die Sie für längere Zeit mit in Ihr Ferienhaus nehmen, sind grundsätzlich nicht versichert.

In der Regel sind Gegenstände in solchen Fällen bei den meisten Anbietern mit einer Entschädigungsgrenze von 10 % der Versicherungssumme beziehungsweise maximal 10.000 € abgesichert. Der Schutz läuft dabei über die sogenannte Außenversicherung, die Bestandteil einer jeden modernen Hausratversicherung ist. Bei einigen Anbietern können Sie eine erweiterte Außenversicherung abschließen.

Die Außenversicherung bezieht sich fast immer auf feste Gebäude außerhalb des Wohnraums. Dazu zählt im Gegensatz zum Auto ein Wohnmobil in der Regel nicht. Für Langzeitreisende kann es notwendig sein, eine sogenannte Campingversicherung abzuschließen. Diese haftet neben Diebstählen aus dem Wohnmobil auch beispielsweise bei Feuer oder Vandalismus.

Wie nehme ich die Leistungen meiner Hausratversicherung in Anspruch?

Wenn der Schaden entstanden ist, heißt es trotz Anspannung, Stress und Ärger: Ruhe bewahren. Damit Sie sofort wissen, was zu tun ist, haben wir Ihnen 9 hilfreiche Tipps zusammengestellt.

  1. Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr.
  2. Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der zuständigen Polizeidienststelle an.
  3. Verändern Sie möglichst nichts, um keine Spuren zu verwischen.
  4. Lassen Sie entwendete Sparbücher und andere Urkunden sofort sperren.
  5. Teilen Sie bei einem Fahrraddiebstahl der Polizei Hersteller, Modell und Rahmennummer mit.
  6. Machen Sie eine Liste aller entwendeten Gegenstände und reichen Sie diese bei der Polizei ein.
  7. Melden Sie Ihrem Versicherer unverzüglich den entstandenen Schaden.
  8. Helfen Sie bei der Schadenfeststellung, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege vorzeigen.

Teilen Sie Ihrem Versicherer sofort mit, wenn Sachen doch nicht gestohlen wurden.

Hausratversicherung: In welcher Höhe werden mir Kosten erstattet?

Die Hausratversicherung erstattet Ihnen die Kosten für den entstandenen Schaden an Ihrem Hausrat. Bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Hausratversicherung gelten folgende Regelungen:

  • Für zerstörte oder abhandengekommene Gegenstände wird Ihnen der Wiederbeschaffungspreis bzw. Neuwert erstattet.
  • Bei beschädigten Sachen werden Ihnen die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung, höchstens jedoch der Wiederbeschaffungspreis erstattet.
  • Für Sachen, die bereits vor dem Schaden nicht mehr zu verwenden waren, wie ein defekter Fernseher im Keller, erhalten Sie den "gemeinen Wert". Dies ist der Betrag, den Sie als Verkaufspreis hätten erzielen können.
  • Für Wertsachen sowie versicherte Fahrräder wird Ihnen auch der Neuwert erstattet. Es gibt aber bestimmte Entschädigungsgrenzen, die je nach Versicherung variieren.
  • Bei Gegenständen, die man nicht mehr durch neuwertige ersetzen kann, beispielsweise Gemälde oder Antiquitäten, erstattet die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Objektes gleicher Art und Güte. Hier kann es unter Umständen vorkommen, dass Sie sogar mehr Geld von der Versicherung erhalten, als Sie damals gezahlt haben. Denn Antiquitäten steigen häufig mit den Jahren im Preis.

Deckt die Hausratsversicherung einen Fahrraddiebstahl ab?

Neuere Versicherungsprodukte haben Fahrraddiebstahl bereits automatisch in die Schadenfallliste aufgenommen. Bei anderen ist eine gesonderte Versicherung zu einem zusätzlichen Beitrag notwendig.

Ist in Ihrer Hausratversicherung Fahrraddiebstahl mitversichert, sollten Sie dennoch einen Blick ins Kleingedruckte werfen. Denn oftmals gilt der Versicherungsschutz nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Ort: Das Fahrrad befand sich während eines Schadenfalles in einem abgeschlossenen Raum, wie der eigenen Wohnung, dem Keller oder der Garage.
  • Zeit: Der Schadenfall kam während einer gewissen Uhrzeit zustande. Das kann zum Beispiel zwischen 22 und 6 Uhr sein.

Eine weitere Einschränkung beim Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung ist die Entschädigungsgrenze für Fahrräder. Diese ist meist ein fixer Prozentsatz der gesamten Hausratversicherungssumme. Insbesondere bei teuren Fahrrädern kann es sein, dass Sie bei einem Diebstahl die Entschädigungsgrenze nicht dem realen Wert Ihres Fahrrades entspricht und Sie somit nur einen Teil ausbezahlt bekommen. Gegen einen Aufpreis können Sie die Entschädigungsgrenze anheben und somit den Gesamtwert Ihres Fahrrades abdecken.

Besonderheit E-Bikes

E-Bikes und Pedelecs bis zu einer Motorleistung von 250 Watt und mit einer Anfahrhilfe von maximal 6 km/h können in der Hausratversicherung je nach Versicherungsgesellschaft gegebenenfalls gegen Aufpreis mitversichert werden. Alle E-Bikes über diese Grenzen (und bis 45 km/h und 4.000 Watt) hinaus gelten als Kleinkrafträder und brauchen deshalb statt einer Hausratversicherung eine Teilkaskoversicherung.

Wie stelle ich die Kündigung für meine Hausratversicherung?

Für die Kündigung Ihrer Hausratversicherung gilt eine Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Kündigung müssen Sie schriftlich einreichen. Sie können Ihre Hausratversicherung aber auch mit einem Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen kündigen, sobald:

  • Der Versicherungsbeitrag erhöht wird, ohne dass die Leistungen steigen
  • Durch einen Umzug ein höherer Beitrag aufgrund einer höheren Tarifzone erhoben wird
  • Ein ersatzpflichtiger Schadenfall eintritt

FAQ-Hausratversicherung

  • Ich will für eine längere Zeit ins Ausland. Muss ich bei meiner Hausratversicherung etwas beachten?

    Informieren Sie bitte Ihre Hausratversicherung wenn Sie länger als 60 Tage im Ausland bleiben wollen. Nur so ist auch im Ausland der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung gewährleistet. Wahrscheinlich wird dann ein Zuschlag berechnet.

    Bitte denken Sie im Winter zusätzlich daran, Ihre Räume ausreichend zu heizen oder wasserführende Leitungen zu entleeren. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann Ihre Versicherung im Schadenfall die Leistungen verweigern.

  • Sind auch geliehene Sachen in meiner Hausratversicherung mitversichert?

    Ja. Auch geliehene Sachen sind in Ihrer Hausratversicherung versichert. Die Sachen sind jedoch nur versichert, wenn sie sich in Ihrer Wohnung befinden.

  • Was fällt alles unter den Begriff Wertsachen?

    Die Begrifflichkeit Wertsache ist in der Regel in den Bedingungen der Hausratversicherung fest definiert. Zu Ihren Wertsachen zählen beispielsweise folgende Sachen und Gegenstände:

    • Bargeld, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere
    • Schmuck, Edelsteine, Perlen und alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
    • Briefmarken, Münzen, Telefonkarten und Medaillen
    • Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
    • Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen
    • Antiquitäten außer Möbelstücke

    Eine Entschädigung für Wertsachen erhalten Sie nur bis zu einer Höhe von 20 % Ihrer Versicherungssumme. Sie können die Entschädigungsgrenze aber gegen Aufpreis erhöhen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Wertsachen detailliert aufzulisten, um zu überprüfen, ob der Gesamtwert 20 % der Versicherungssumme übersteigt.

  • Was ist eine Neuwertversicherung?

    Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Das bedeutet, die Hausratversicherung ersetzt sämtliche Hausratsgegenstände zu dem Preis, den sie kosten würden, müsste man sie neu erwerben. Verursacht also beispielweise die Waschmaschine Ihres Nachbarn von obendrüber einen Wasserschaden an Ihrem guten Berber-Teppich, zahlt Ihnen Ihre Hausratversicherung den Preis, zu dem Sie einen neuen Teppich in gleicher Größe und Qualität anschaffen würden. Wie alt und abgetreten der Teppich vor dem Schaden war, spielt dabei keine Rolle.


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