Was gibt es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten? Wir erklären alles rund um Beitragshöhe, Gesundheitsprüfung und Leistungssprektrum.
Was gibt es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten? Wir erklären alles rund um Beitragshöhe, Gesundheitsprüfung und Leistungssprektrum.
Wir beraten Sie rund ums Thema Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schütz Sie vor Gehaltsminderungen oder -ausfällen, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf aufgrund einer Körperverletzung, einer Krankheit oder eines mehr als altersgemäßen Kräfteverfalls nicht mehr dauerhaft ausüben können. Versicherte erhalten dann für die vertraglich vereinbarte Laufzeit eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente. Auf diese Weise kann die finanzielle Lücke geschlossen werden, die durch Gehaltseinbußen und zusätzliche finanzielle Belastungen, beispielsweise für medizinische Betreuung, entsteht. In vielen Fällen springt die BU-Versicherung auch bei Pflegebedürftigkeit ein, sofern der Versicherte mindestens unter die Pflegestufe 1 fällt.
Grundsätzlich gilt: Bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten oder Behinderungen sichert die gesetzliche Erwerbsminderungsrente den Lebensunterhalt der Betroffenen. Allerdings wird sie nur gewährt, wenn keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Könnten Sie noch einer anderen Arbeit nachgehen als dem bisher ausgeübten Beruf, erhalten Sie keine Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente. Einen entsprechenden Versicherungsschutz bietet daher nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich als Ergänzung zu einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung abschließen – oder als ein eigenständiger Versicherungsvertrag. Sofern Sie sich für die erstgenannte Möglichkeit entscheiden, können Sie eine Befreiung von Beitragszahlungen bei Berufsunfähigkeit vertraglich vereinbaren.
Als berufsunfähig gelten Sie zumeist, wenn Sie Ihren Beruf nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr als 50 % ausführen können. Wann und in welchem Maße Sie berufsunfähig sind, wird in der Regel durch den behandelnden Arzt festgestellt. Anschließend wird der Befund von einem Gutachter der Versicherungsgesellschaft geprüft.
Im Schnitt scheidet jeder 4. Arbeitnehmer aufgrund von Berufsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Die staatliche Versorgung reicht dann oftmals nur für die nötige Grundversorgung. Manche Personengruppen, zum Beispiel Berufsanfänger, gehen sogar leer aus. Damit zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Basisversicherungen.
Für folgende Berufsgruppen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll:
Wenn Sie weniger als 5 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, haben Sie keine Ansprüche auf eine Rentenzahlung. Daher ist eine private Vorsorge für Sie unverzichtbar.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Angestellten sinnvoll. Denn die Auszahlungen aus der Erwerbsminderungsrente sind meist nicht sehr hoch. Mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihren Lebensstandard trotz Gehaltseinbußen aufrechterhalten.
Sofern Sie nicht über einen Verband oder über eine Kammer pflichtversichert sind, verfügen Sie in der Selbstständigkeit über keinerlei Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Daher ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für diese Berufsgruppe auf jeden Fall ratsam.
Wenn Sie im Staatsdienst sind, greift in solchen Fällen eine Zwangspensionierung. Da Sie dort aber auch mit Abschlägen rechnen müssen, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie eine optimale Ergänzung der staatlichen Leistungen.
Für junge Familien, in denen nur ein Elternteil berufstätig ist, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig, denn sie kann die Existenz sichern, wenn der Ernährer arbeitsunfähig wird.
Folgende Personengruppen können keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen:
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung steht also nicht jedem offen. Gern beraten wir Sie rund um das Thema Berufsunfähigkeit, stellen Ihnen mögliche Alternativen vor und prüfen Ihre bestehenden Policen in einem unverbindlichen Versicherungscheck auf Optimierungsmöglichkeiten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn infolge einer Krankheit oder eines Unfalls der vertraglich festgelegte Grad der Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Die Berufsunfähigkeit muss durch ärztliche Unterlagen nachgewiesen werden. Die Versicherung zahlt dann bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder bis zum Beginn des Rentenalters monatlich die vertraglich definierten Rentenbeiträge.
Wie bereits erwähnt, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der bisherige Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Dauerhaft bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Versicherte voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht mehr arbeiten kann. Bei einer nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit haben Versicherte daher keinen Anspruch auf eine Zahlung der BU-Rente.
Für die ersten 6 Wochen der Krankheit ist der Arbeitgeber zu Lohnfortzahlungen verpflichtet. Danach erhalten Betroffene für maximal 78 Wochen Krankentagegeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern sie dort versichert sind. Selbstständige müssen für diesen Fall eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Sie erhalten diese Leistungen parallel zu den Auszahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, ohne dass eine Minderung der Leistungen entsteht.
Grundsätzlich gilt: Je jünger der Versicherungsnehmer und je risikoärmer der ausgeübte Beruf ist, desto günstiger ist der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung. Neben Geschlecht, Alter und ausgeübten Beruf des Versicherten wirken sich das festgelegte Alter, der Versicherungsumfang, etwaige Hobbys, Vorerkrankungen und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss auf die Höhe der Beiträge aus.
Ein weiterer Faktor mit Auswirkung auf die Prämienhöhe ist die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Je mehr die Versicherung im Versicherungsfall zahlt, desto höher die Versicherungsbeiträge.
Welchen Einfluss Beruf und Alter auf die Beitragshöhe haben, wollen wir anhand eines Beispiels zeigen. Beachten Sie dabei, dass die Zahlen nur exemplarisch sind. Da viele Faktoren die Beitragshöhe einer Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflussen, könne die Werte unten von Ihren Beiträgen für eine BU-Versicherung abweichen.
Beispiel
Ein 40-jähriger Büroangestellter zahlt monatlich Beiträge ab 40 €, wenn er im Versicherungsfall eine monatliche Rente von 1.000 € wünscht. Würde er den Vertrag bereits im Alter von 30 Jahren abschließen, beginnen die Angebote für eine BU-Versicherung ab 35 € im Monat. Schließt hingegen ein Dachdecker mit 40 Jahren eine BU-Versicherung zu sonst gleichen Konditionen ab, muss er wegen des gefährlicheren Berufs mit einem monatlichen Beitrag ab 75 € rechnen.
Sichern Sie mindestens 50 % bis ungefähr 75 % Ihres aktuellen Nettoeinkommens ab. Wenn Sie verbeamtet sind, ist in der Regel bereits die Absicherung von etwa 50 % der Bezüge ausreichend. Die Berufsunfähigkeitsrente darf jedoch Ihr aktuelles Nettoeinkommen nicht überschreiten.
Sie können die Berufsunfähigkeitsversicherung entweder als eigenständigen Vertrag abschließen oder als Zusatzversicherung im Rahmen einer klassischen Rentenversicherung, einer Kapitallebensversicherung oder einer Risikolebensversicherung.
Folgende Leistungen können Sie vertraglich vereinbaren:
Verbinden Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Kapitallebensversicherung, sollten Sie auf folgendes achten: Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit oder unzureichenden Renditen, geht automatisch auch Ihr Berufsunfähigkeitsschutz verloren. Schließen Sie dann eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung ab, ist auf jeden Fall mit höheren Beiträgen zu rechnen. Im ungünstigsten Fall kann eine neue Gesellschaft Sie als Vertragsnehmer ablehnen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtert hat.
Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die sogenannte Gesundheitsprüfung eine Grundvoraussetzung. Bei der Antragstellung müssen Kunden umfangreiche Angaben zum Gesundheitszustand machen. In der Regel beziehen sich die Gesundheitsfragen auf die vergangenen 5 bis 10 Jahre. Anhand dieser Daten schätzen die Versicherer die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit ab, entscheiden, ob die BU-Versicherung gewährt wird, und ordnen Kunden einem bestimmten Risikoprofil zu.
Da Falschangaben den Versicherungsschutz gefährden können, sollten die Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Vorerkrankungen und besonders risikoreiche Berufe oder Hobbys können unter Umständen dazu führen, dass die Versicherung einen Kunden ablehnt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt auch beim Berufswechsel bestehen. Es kann sein, dass Ihre Versicherungsgesellschaft höhere Beiträge ansetzt – dies geschieht jedoch recht selten. Die meisten Versicherungsgesellschaften verzichten beim Berufswechsel auf eine Meldung oder Beitragsanpassung. Ob Sie zu einer Meldung verpflichtet sind, ist in Ihren Versicherungsbedingungen geregelt. Teilweise wirkt sich die Anzeige des Wechsels für Sie sogar finanziell positiv aus, beispielsweise können durch den Wechsel in einen risikoärmeren Beruf (von handwerklich nach kaufmännisch) die Beiträge sinken.
Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung normalerweise mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Einzahlungsperiode (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) oder zum Jahresende kündigen.
Wir raten von einer Kündigung jedoch in der Regel ab, auch wenn Sie zum Beispiel zeitweise Ihre monatlichen Raten nicht bedienen können. Denn wenn Sie sich dann später erneut für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, werden aufgrund des höheren Eintrittsalters deutlich höhere Beiträge fällig. Zudem ist dann auch eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Im ungünstigsten Fall kann die Versicherungsgesellschaft Ihre Aufnahme sogar ablehnen, wenn sich in der Zwischenzeit Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat.
Statt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig zu kündigen, kann eine Beitragsfreistellung eine sinnvolle Übergangslösung sein. Klären Sie jedoch unbedingt vorher, ob Sie bei der Wiederaufnahme Ihres Versicherungsschutzes erneut eine Gesundheitsprüfung machen müssen. Die Versicherungsgesellschaften tun dies üblicherweise, wenn Sie Ihren Vertrag zu gleichen Konditionen wie zuvor aufnehmen möchten.
Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Diese können zusammen mit anderen Versicherungsbeiträgen, wie Haftpflicht- und Unfallversicherungen, bis zu einem gewissen Höchstbetrag von 1.900 € für Alleinstehende und 3.800 € für Verheiratete beziehungsweise Lebenspartner abgesetzt werden. Selbstständige, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, können bis zu 2.800 € (Alleinstehende) beziehungsweise 5.600 € (Verheiratete/Lebenspartner) jährlich absetzen.
Oft lässt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht von der Steuer absetzen, da die oben genannten Freibeträge bereits durch Beiträge für die Basiskranken- und gesetzliche Pflegeversicherung aufgebraucht wurden.
Ihre Versicherungsgesellschaft verlangt vor dem Abschluss einer jeden Berufsunfähigkeitsversicherung eine Gesundheitsprüfung. Dies geschieht mittels eines Fragenkatalogs. Dabei ist es entscheidend, alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Versicherungsgesellschaft bei einer Berufsunfähigkeit auch tatsächlich zahlt.
Das Gutachten für die Berufsunfähigkeitsversicherung erstellt in der Regel Ihr behandelnder Arzt. Die Versicherung prüft zudem das ärztliche Attest auch durch einen eigenen Gutachter.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine Auszahlung, Sie erhalten eine monatliche Rente. Wenn Sie ein Versicherungsmodell mit Auszahlung zum Ende der Laufzeit wünschen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Kapitallebens- oder einer Rentenversicherung.
Das maximal mögliche Endalter ist berufsgruppenabhängig. Sofern es Ihnen möglich ist, legen Sie bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Laufzeit bis zum Rentenalter fest.
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