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Warum Sie sich nicht auf die Erwerbsminderungsrente verlassen sollten

Wenn Ihnen etwas passiert, sind Sie über die Erwerbsminderungsrente ausreichend abgesichert? Von wegen! Lesen Sie hier, welche Einschränkungen gelten und wie Sie sich ausreichend schützen können.

Erwerbsminderungsrente: Alles, was Sie darüber wissen müssen
Redaktion Dr. Klein

Einschränkungen bei der Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente gehört zur gesetzlichen Sozialversicherung. Diese staatliche Absicherung tritt ein, wenn Sie aufgrund einer Invalidität nicht mehr erwerbsfähig sind und Ihr Arbeitseinkommens verlieren. Allerdings fängt die Erwerbsminderungsrente nur in seltenen Fällen Ihr gesamtes Einkommen auf. Die Leistungen sind vor allem für all jene eingeschränkt, die nach dem 01.01.1961 geboren sind.

Sofern Sie noch drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Dabei wird keine Rücksicht auf Ihren erlernten Beruf genommen. Sie gelten zum Beispiel als Akademiker auch dann noch als arbeitsfähig, wenn Sie sechs Stunden täglich als Nachtwächter arbeiten können. Erst wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag einer geregelten Arbeit nachgehen können, wird Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen.

Berufsanfänger können sich übrigens gar nicht auf die Erwerbsminderungsrente verlassen. Denn darauf haben nur Arbeitnehmer Anspruch, die mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.

Sinnvolle Ergänzungen zur Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie arbeitsunfähig werden, reicht die Erwerbsminderungsrente nicht ansatzweise aus, um Ihre Basisversorgung sicherzustellen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung, um Ihr wichtigstes Kapital, Ihre Arbeitskraft, zu schützen. So sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie nicht mehr für sich selbst sorgen können. Das ist vor allem für junge Familien wichtig, in denen nur ein Elternteil berufstätig ist: Hier kann die Berufsunfähigkeitsversicherung die Existenz retten, wenn der Ernährer arbeitsunfähig wird.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, kann auch eine private Unfallversicherung eine gute Alternative sein, um die spärliche Erwerbsminderungsrente aufzubessern.

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