Prinzipell ist jede Heilbehandlung versichert, die als medizinsch notwendig angesehen wird und nicht bereits vor Beginn der Versicherungszeit bestanden hat. Die Auslandskrankenversicherung schließt die medizinische Behandlung durch Fachärzte (z.B Orthopäden,Gynäkologen) und die stationäre Behandlung ein. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen finden Sie im jeweiligen Vertrag.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Auslandskrankenversicherung