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Zinsbindung läuft aus, was nun? Muss ich kündigen?

Die eigenen vier Wände können sich die meisten nur mit Hilfe eines Kredits leisten. Darin sind die vereinbarten Konditionen für die Zinsbindung und die Laufzeit festgelegt, um eine erste Finanzierung für das Eigenheim gewährleisten zu können. Nach diesem Zeitraum – in der Regel nach 5 bis 20 Jahren – läuft die Zinsbindung aus.

Wer seinen Kredit bis zum Ende der Frist nicht vollständig zurückzahlen kann, sollte sich rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Wir empfehlen, bereits fünf Jahre vor Ablauf des Kredits die Zinsentwicklung zu beobachten, um beispielsweise ein günstiges Forward-Darlehen nutzen zu können. Spätestens drei Monate vor Ablauf ist es ratsam, Angebote verschiedener Bankinstitute einzuholen und miteinander zu vergleichen, um die für Sie optimalste Finanzierung herauszufiltern. Die folgenden drei Möglichkeiten stehen Ihnen für eine Anschlussfinanzierung zur Verfügung:

  
ProlongationDer Kreditvertrag wird zu denselben Konditionen beim bestehenden Bankinstitut verlängert.
UmschuldungSie vereinbaren einen neuen Darlehensvertrag. Dieser Schritt ist häufig mit dem Wechsel zu einer anderen Bank verbunden.
Forward-DarlehenDas Forward-Darlehen kann bis zu 5,5 Jahre vor Ablauf der ersten Finanzierung angeschlossen werden, um sich die zu diesem Zeitpunkt günstigen Zinsen zu sichern.
Tabelle: Drei Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung

Für Ihre Entscheidung sind auch die Bauzinsen relevant. Eine Zinstabelle finden Sie auf unserer Seite aktuelle Bauzinsen. Doch lassen Sie sich nicht allein von günstigen Bauzinsen leiten, sondern achten Sie u.a. auch auf eine gebührenfreie Sondertilgung und Tilgungssatzänderungen. Generell sollte eine Anschlussfinanzierung günstiger sein als eine Erstfinanzierung. 

Eine vorzeitige Kündigung des bestehenden Kreditvertrages ist nicht ganz einfach und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Gesetzgeber räumt dem Kreditnehmer das Recht ein, seine Restschuld frühestens nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten ganz oder teilweise zurückzuzahlen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Wer seinen Kredit also nach zehn Jahren abbezahlen kann oder sich für eine Umschuldung entschieden hat, kann von diesem Recht Gebrauch machen.

Das Darlehen muss dann innerhalb von zwei Wochen beglichen werden. Die vorzeitige Kündigung lohnt sich, wenn Sie von günstigen Zinsen profitieren möchten. Bei niedrigen Zinsen sollten Sie eine lange Vertragslaufzeit wählen, währenddessen bei hohen Zinsen eine möglichst kurze Laufzeit ratsam ist.

Bei Arbeitslosigkeit, Scheidung, Umschuldung, Krankheit oder Umzug gilt laut Bundesgerichtshof  ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann die Bank für den Zinsausfall allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. 

Weitere FAQs zum Thema Anschlussfinanzierung

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