Der Ertragswert und der Sachwert sind Rechengrößen, mit denen der Beleihungswert einer Immobilie ermittelt wird. Während beim Sachwertverfahren die Grundstücks- und Herstellungskosten zugrunde gelegt werden, sind es beim Ertragswertverfahren die Mieteinnahmen. Der Ertragswert beginnt bei 30 Prozent Gewerbeanteil.
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