Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, bei einer Scheidung? Verkaufen, Vermieten oder Behalten? Erst recht, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Timo Handwerker spricht über die Lösungen.
Bei einer außergerichtlichen einvernehmlichen Lösung bietet es sich an, die Immobilie entweder gemeinsam zu verkaufen, zu vermieten oder den anderen auszuzahlen und die Immobilie zu behalten. Werdet ihr euch außergerichtlich nicht einig, bleibt nur die sogenannte Teilungsversteigerung. Die Teilungsversteigerung wird auf Antrag eines Miteigentümers beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet. Nachdem das Gericht dem Antrag stattgegeben hat, erfolgt die Versteigerung der Immobilie in ähnlicher Weise wie bei einer Zwangsversteigerung aufgrund von Schulden. Mit dem Erlös werden die Verfahrenskosten verrechnet, ihr tilgt damit bestenfalls die offene Darlehenssumme und zahlt die Vorfälligkeitsentschädigung an die finanzierende Bank. Die Restsumme teilt ihr auf.
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