Ihr Gehalt kann unter die Pflichtversicherungsgrenze für eine private Krankenversicherung fallen – zum Beispiel, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung umsteigen. In diesem Fall gilt für Sie die Pflichtversicherung und Sie müssen wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel: Sofern Sie älter als 55 Jahre sind, können Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben.
Sollte Ihr Einkommen nur deshalb unter die Pflichtversicherungsgrenze fallen, weil diese erhöht wurde, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung stellen. Vorraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihren Antrag innerhalb von drei Monaten nach Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze einreichen.
Wir vergleichen über 10.000 Tarife, um einen optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Private Krankenversicherung