Was bringt Ihnen eine private Rentenversicherung, wenn Sie doch schon automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Hier erfahren Sie, warum eine zusätzliche Absicherung ratsam ist.
Was bringt Ihnen eine private Rentenversicherung, wenn Sie doch schon automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Hier erfahren Sie, warum eine zusätzliche Absicherung ratsam ist.
Dr. Klein findet die passende private Rentenversicherung für Sie.
Eine private Rentenversicherung ist ein zusätzlicher Rentenbaustein neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten, empfiehlt es sich mit einer privaten Rentenversicherung diese sogenannte Rentenlücke zu schließen. Sie zahlen dabei monatlich in ein Versicherungsprodukt ein und erhalten zum Renteneintritt eine zusätzliche Rente aus der privaten Vorsorge.
Die private Altersvorsorge schließt Ihre Versorgungslücke und wird ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt lebenslang ausgezahlt. Alternativ können Sie auch mit Ihrer Gesellschaft vereinbaren, dass ein einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt wird.
Die Versicherung zahlt bis an Ihr Lebensende. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie erhält Ihr Ehepartner Ihre Rente weiter, sollten Sie während der Garantiezeit versterben. Würde der Rentennehmer beispielsweise im dritten Jahr ableben und die Rentengarantiezeit 20 Jahre insgesamt betragen, so erhielte der Partner weitere 17 Jahre lang die Rentenzahlung.
Aufgrund dieser nur eingeschränkten Todesfallabsicherung wird in der privaten Rentenversicherung nicht nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person gefragt. Auch sind die Renditen bei der privaten Rentenversicherung in der Regel attraktiver als bei der reinen Kapitallebensversicherung.
Private Rentenversicherungen und Vorsorge abseits der gesetzlichen Rentenversicherung werden immer wichtiger, weil die Rentenlücke immer größer wird. Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen Ihrem aktuellen Gehalt und Ihrer Rente. Um Ihre Rentenlücke zu berechnen, müssen Sie zunächst wissen, wie hoch das Rentenniveau ist, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Gehen Sie im Jahr 2024 in Rente, liegt das Rentenniveau bei 50 %. Das bedeutet, Sie erhalten 50 % netto vor Steuern Ihres letzten Gehaltes als Rente. Sie haben damit eine prozentuale Rentenlücke von 50 % in Bezug auf Ihr Gehalt. In ganzen Zahlen bedeutet das, dass Sie auf Ihr halbes Gehalt im Alter verzichten müssen, wenn Sie nur von der gesetzlichen Rente leben.
Und in Zukunft ist keine Besserung in Sicht. Für das Jahr 2035 ist bereits ein Rentenniveau von 45,8 % angesetzt. Also nochmals deutlich weniger als jetzt schon. Diesen Prozentsatz erreichen Sie übrigens nur, wenn Sie die volle Zeit von 45 Jahren Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren müssten Sie also spätestens mit 22 Jahren angefangen haben, Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen und das ohne Pause.
Beim Abschluss des Vertrages bestimmen Sie die Dauer der sogenannten „Aufschubzeit“. Dabei geben Sie für die Auszahlung der privaten Rentenversicherung an, in wie vielen Jahren mit den Zahlungen der monatlichen Rente zur Altersvorsorge begonnen werden soll. Angenommen, Sie sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 35 Jahre alt und legen eine Aufschubzeit von 30 Jahren fest, dann starten Ihre Rentenzahlungen, sobald Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben.
Es gibt verschiedenen Formen von privaten Rentenversicherungen. Jede biete Vor- und Nachteile und orientiert sich an der Risikobereitschaft der versicherten Person.
Die klassische private Rentenversicherung mit einem garantierten Sparzins gibt es auch heute noch. Zwar gibt es hier keine Zinsen mehr in Höhe von 3 oder mehr Prozent, aber dieses Produkt existiert noch. Allerdings ist der Zins nicht unbedingt das, was Ihre Einzahlungen wachsen lässt. Neben dem Zins wird Ihnen bei einer klassischen privaten Rentenversicherung auch eine Überschussbeteiligung garantiert. Sie werden also am Erfolg des Versicherers beteiligt und erhalten so am Ende jeden Jahres einen Anteil am erwirtschafteten Gewinn.
Sobald ein Versicherungsunternehmen erfolgreich wirtschaftet und dadurch einen Überschuss erlangt, werden die Versicherten daran beteiligt. Dies regelt das sogenannte Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für diese Überschüsse existiert eine gesetzliche Garantieverzinsung. Auf Basis des Jahresabschlusses der Versicherung wird zunächst festgestellt, ob sie mit den Versicherungsbeiträgen Überschüsse erwirtschaftet hat.
Dann erhält jeder Versicherte anteilig seinen Überschuss erstattet. In welcher Form dies geschieht (per Überweisung oder Gutschrift), wurde vorher im Versicherungsvertrag festgelegt. Eine langfristig abgeschlossene klassische private Rentenversicherung ist aufgrund der Überschussbeteiligung am Unternehmensgewinn also durchaus noch immer rentabel.
Für sicherheitsbedürftige Versicherte ist die klassische private Rentenversicherung mit Garantieverzinsung also noch immer einer Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen.
Fondsgebundene Rentenversicherungen sind eigentlich Fondssparpläne, deren Erträge und Einzahlungen Sie nach einer festgelegten Sparzeit als monatliche Rente ausgezahlt bekommen. Ihr Geld wird von den Versicherern in einen Aktienfond investiert, der bestenfalls kräftig Rendite einfährt. Läuft es an der Börse gut, vermehrt sich Ihr Geld fröhlich. Gleichzeitig kann es aber bei fallenden Aktienkursen auch weniger werden. Das ist die Gefahr dieser Art der privaten Rentenversicherung. Ihr Versicherer kann Ihnen keine feste Rente garantieren, da auch er nicht weiß, wie sich die Märkte entwickeln. Zwar gibt Ihnen der Versicherer bei Vertragsabschluss eine Prognose in Form eines Rentenfaktors, doch garantieren kann und wird er diesen nicht.
Den sicherheitsliebenden Deutschen ist diese Art der privaten Rentenversicherung häufig zu risikoreich. Sie bietet zwar den Vorteil, dass Sie Ihr Geld bei gut laufenden Kursen vermehren können. Gleichzeitig unterliegt Ihr Investment den Börsenschwankungen. Eine garantierte Rente bietet die rein-fondsgebundene private Rentenversicherung nicht.
Mehr Sicherheit als bei der fondsgebundenen privaten Rentenversicherung kriegen Sie mit Mischprodukten der so genannten Neuen Klassik. Diese privaten Rentenversicherungen verbinden klassische, garantieverzinste Rentenversicherungen und Fondspolice. Bei gemischten privaten Rentenversicherungen wird ein bestimmter Prozentsatz Ihrer Einlage festverzinst und der andere Teil in Indexpolicen investiert. Die prozentuale Aufteilung können Sie häufig selbst bestimmen.
Ein Teil Ihres Geldes arbeitet also an der Börse und der andere schlummert festverzinst vor sich hin. Diese Mischform verbindet also die Sicherheit einer garantieverzinsten privaten Rentenversicherung und erwirtschaftet im Teilen Renditen wie eine Fondspolice. Der Garantiezins ist in den meisten Fällen aber auch hier sehr gering. Und auch hier ist die exakte Rentenhöhe bei Renteneintritt nicht bezifferbar, da ein Teil Ihrer Zahlung börsenabhängig und nicht genau kalkulierbar ist.
Im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge wird oft auch die Riester Rente genannt. Sie ist vor allem wegen der staatlichen Zulagen interessant. Der Staat schenkt Riestersparern nämlich jährlich Geld. Sobald Sie über die jährliche Mindestsparrate von 60 € kommen, können Sie die Zulagen beantragen. Die maximale Riester Förderung beträgt 175 €, plus 185 € Sparzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind beziehungsweise 300 € für Kinder, die 2008 oder später geboren sind. Da viele Versicherer hohe Gebühren für Riesterverträge verlangen, halten sich die Renditen in Grenzen. Wegen der hohen Sparzulagen für Kinder lohnt sich aktuell ein Riestervertrag insbesondere für kinderreiche Familien.
Die staatlichen Zulagen müssen Sie jedes Jahr eigenständig beantragen. Leider vergessen viele Riestersparer das oder es scheint Ihnen zu kompliziert. Lassen Sie sich die staatlichen Geldgeschenke nicht nehmen! Unsere Spezialisten für Versicherung unterstützen ihre Kunden auf Anfrage gern bei der Beantragung und helfen ihnen, die Formulare korrekt auszufüllen.
Voraussetzung für den Höchstsatz ist, dass Sie 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in Ihre Riester Rente einzahlen. Zahlen Sie weniger ein, wird die Riester Förderung anteilig gezahlt.
Der Mindesteinzahlbetrag liegt bei einigen Anbietern bei nur 10 € pro Monat, andere verlangen Mindestbeträge von monatlich 30 € und mehr. Wie viel Sie aber einzahlen sollten, hängt vom gewünschten Auszahlbetrag im Rentenalter und der Dauer der Einzahlung ab. So kann ein jüngerer Versicherungsnehmer mit sehr geringen Beiträgen auf eine höhere Rente kommen, als wenn die Einzahlungsphase erst 20 Jahre später begonnen wird.
Vielleicht ist es nicht das coolste Geburtstagsgeschenk, aber eine private Rentenversicherung für ein Kind oder einen Minderjährigen abzuschließen, lohnt sich. Der Vertrag und damit die Versicherung wird über viele Jahrzehnte mit nur kleinen Monatsbeiträgen gespeist. Aufgrund der Länge der Vertragslaufzeit braucht sich der Begünstigte vermutlich keinerlei Sorgen um seine Situation im Alter zu machen.
Wenn Sie die Beiträge zur privaten Rentenversicherung nicht mehr zahlen können, besteht die Möglichkeit einer Kündigung des Vertrages – ein Schritt, der mit Verlusten verbunden ist. Es gibt jedoch deutlich bessere Alternativen, auch bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten:
Sie können die Versicherungssumme durch eine Teilkündigung herabsetzen; dadurch verringern sich auch die Beiträge.
Wahlweise können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen. Ihre Versicherungsgesellschaft bildet dann aus dem vorhandenen Rückkaufswert eine ermäßigte Versicherungssumme. Bis zum vereinbarten Vertragsablauf brauchen Sie dann keine Beiträge mehr zu zahlen. Doch Achtung: Eine Beitragsfreistellung ist nur dann möglich, wenn das erforderlichen Mindest-Guthaben vorhanden ist!
Ist Ihr Engpass von absehbarer Dauer, ist eine Zahlpause eine weitere Option. In der Regel bieten die privaten Rentenversicherer für diesen Fall die Möglichkeit der Beitragsaussetzung oder Beitragsstundung an.
Die ersten beiden Varianten verringern Ihren Versicherungsschutz und sind nur bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten empfehlenswert. Bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen können Sie sich mit Ihrer Gesellschaft zum Beispiel auf eine Stundung der Beiträge oder auf eine Änderung der Beitragszahlweise einigen.
Die Zahlungen aus einer privaten Rentenversicherung sind steuerpflichtig. Das bedeutet, sie müssen einen Teil Ihrer privaten Rente versteuern. Die Höhe der Besteuerung richtet sich unter anderem nach Ihren Renteneintrittsalter und der Art der Kapitalausschüttung. Vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer eine einmalige Ausschüttung eines großen Geldbetrages zu Beginn Ihrer Rentenzeit wird das höher besteuert als eine regelmäßige lebenslange Rentenauszahlung.
Die monatliche Rente aus Ihrer privaten Rentenversicherung wird anteilig besteuert, und zwar einerseits abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz und von Ihrem Alter bei Renteneintritt. Dabei gilt: je später Sie in Rente gehen, desto geringer ist die Besteuerung.
Ein Beispiel: Ein Mann geht mit 61 Jahren in Rente. Er erhält monatlich 1.000 € aus seiner privaten Rentenversicherung, sein persönlicher Steuersatz beträgt 30 %. Nach § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind 22 % seiner privaten Rente steuerpflichtig – also 220 €. Auf diese 220 € zahlt er nun 30 % Steuern. Das ergibt eine monatlich abzuführende Steuer von 66 €; 792 € im Jahr. Geht er mit 65 Jahren in Rente, sind es monatlich nur noch 54 €, 648 € im Jahr.
Mit dem Kapitalwahlrecht der privaten Rentenversicherung entscheiden Sie, ob Sie am Ende der Sparphase eine lebenslange monatliche Rente wünschen oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Bitte beachten Sie jedoch, dass Kapitalauszahlungen ab dem 01.01.2005 grundsätzlich steuerpflichtig sind und nach den gegenwärtigen Bestimmungen der Rentenreform nicht gefördert werden.
Die dynamische Rente der privaten Rentenversicherung bietet Ihnen Schutz vor Inflation. Dabei steigen Ihre Beiträge in die private Rentenversicherung jährlich um ein paar Prozent. Im Gegenzug steigen Ihre Rentenansprüche parallel zu der Lohnentwicklung. Somit gewährleisten Sie, dass Sie mit Ihrer Rente immer die gleiche Kaufkraft haben.
Im Vergleich dazu bleibt die Rentenhöhe bei der konstanten Rente über den gesamten Zeitablauf gleich. Sie zahlen zwar immer gleich viel in die private Rentenversicherung ein, aber die Rente wird nicht an die Inflation angepasst. Damit sinkt de facto der Wert der Rente mit zunehmendem Alter.
Wenn Sie im Alter ein sicheres finanzielles Polster haben möchten, sollten Sie mit einer privaten Rentenversicherung vorsorgen. Dafür verzichten Sie im Arbeitsleben auf einen Teil Ihres Einkommens, um im Alter besser leben zu können. Bei der privaten Rentenversicherung muss Ihnen der Kosten-Nutzen-Faktor bewusst sein. Wenn es Ihnen das wert ist, sollten Sie handeln.
Außerdem darf man nicht vergessen, dass es bei einer privaten Rentenversicherung nicht nur um den größtmöglichen Ertrag durch Zinsen gehen sollte. Sie erwerben eine Versicherung und nicht nur eine Rentenzahlung. Die Versicherung zahlt den vereinbarten Rentensatz nach dem Renteneintritt, solange Sie leben, ob es nun noch 15 Jahre oder 50 Jahre sind. Dabei ist es dann egal, ob Ihre eingezahlte Summe eigentlich nur 15 Jahre Zahlungen deckeln würde. Sie erhalten die Rente bis an Ihr Lebensende. Und sollte Ihnen vorab oder kurz nach Rentenantritt etwas zustoßen, erhalten Ihre Hinterbliebenen Ihre Einzahlungen. Das Geld ist nicht verloren.
Die moderne Rente wird zumeist von 3 Bausteinen zur Altersvorsorge getragen. Die dickste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung. Die zweite Säule der Altersvorsorge bilden geförderte Vorsorgeverträge wie die betriebliche Altersversorgung oder die Riester-Rente. Säule Nummer drei wird von privaten Altersvorsorgeprodukten gebildet. Dazu zählen klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen.
Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Den Beitrag in Höhe von aktuell 18,6 % des Bruttolohns teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig. Darüber hinaus zahlen auch einige Selbstständige und Freiberufler verpflichtend Beiträge zur Rentenversicherung.
Laut Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Bruttorente im Bundesgebiet Ende 2022 bei den Männern 1.728 € und bei den Frauen 1.316 €. Dabei war die Höhe der Rente erheblich abhängig vom Wohnsitz des Rentenbeziehers. So erhielten männliche Rentner in Nordrhein-Westfalen und im Saarland die höchsten Renten, die niedrigsten Renten wurden in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgezahlt. Bei Frauen zeigt sich ein gegenteiliges Bild. Demnach erhielten weibliche Rentenbezieher in Berlin-Ost die höchsten Renten, gefolgt von Hamburg und Brandenburg. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen in der ehemaligen DDR häufiger Vollzeit tätig waren als westdeutsche Frauen. Die niedrigste Rente bezogen Frauen in Niedersachsen.
Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem Generationenvertrag. Das bedeutet, dass die arbeitende Generation die Rente der Älteren finanziert. Unser Rentensystem ist damit eine sogenannte umlagefinanzierte Rente. In Zeiten, in denen mehr Kinder geboren werden als ältere Menschen versterben, ist das ein gutes System. Denn dadurch sind die Rententöpfe immer voll, weil es deutlich mehr Beitragszahler als Zahlungsempfänger gibt. Mittlerweile leben in deutschen Familien jedoch statistisch gesehen weniger als 2 Kinder. Es werden also nicht mehr genug Einzahler in das Rentensystem geboren. Das hat unter anderem zur Folge, dass das Rentenniveau wie eingehend beschrieben sinkt.
Zu den geförderten Maßnahmen zur Altersvorsorge gehören die betriebliche Altersversorgung und die Riester-Rente. Die betriebliche Altersversorgung umfasst Zahlungen in eine meist vom Arbeitgeber ausgewählte Rentenversicherung. Diese Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen. Auf diese Beiträge zahlen Arbeitnehmer keine Sozialabgaben oder Steuern. Die maximale Beitragshöhe ist im Jahr 2024 auf 302 € monatlich gedeckelt. Die betriebliche Altersversorgung lohnt sich vor allem dann, wenn der Arbeitgeber diese deutlich bezuschusst.
Arbeitgeber sind seit 2022 gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 15 % zu der Sparrate dazuzugeben. Denn immerhin spart der Arbeitgeber durch dieses Brutto-Modell selbst Sozialabgaben. Diese Ersparnis soll dem Arbeitnehmer zugutekommen.
Von der Riester-Rente haben Sie bestimmt schon einmal gehört. Sie ist das wohl beliebteste private Vorsorgemodell für die Rente. Arbeitnehmer können mit der Riester-Rente nicht nur vorsorgen, sondern sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Geldgeschenke vom Staat holen. Es gibt staatliche Zulagen für bestimmte Sparsummen und für jedes Ihrer Kinder, die je nach der Höhe der Sparrate prozentual berechnet werden. Riester eignet sich besonders für kinderreiche Familien mit vielen Kindern. Aber bereits ab dem Mindestsparbeitrag von 60 € im Jahr hat man Anspruch auf eine Riester-Förderung.
Eine private Rentenversicherung können Sie jederzeit völlig unabhängig von einem Arbeitgeber abschließen. Im Unterschied zu den Produkten der zweiten Säule werden private Rentenversicherungen nicht staatlich gefördert und die Beiträge gehen vom Nettogehalt ab. In der Sparphase zahlen Sie dafür aber keine Steuern auf Dividenden und Zinsgewinne.
Bei einer privaten Rentenversicherung zahlen Sie über viele Jahre Geld ein und erhalten dann mit Eintritt in den Ruhestand entweder monatliche Rentenzahlungen oder eine Einmalauszahlung – je nachdem, was Sie mit Ihrem Versicherer vereinbart haben. Das Geld, das Sie über die Jahre anlegen, investiert der Versicherer vornehmlich in Fonds. Festverzinste private Rentenversicherungen gibt es eigentlich so gut wie kaum noch.
Neben privaten Rentenversicherungen, Riester und der betrieblichen Altersversorgung gibt es noch eine Alternative, die Sie vor Altersarmut schützen kann: eine eigene Immobilie. Besonders in einer Niedrigzinsphase profitieren Häuslebauer und -käufer von günstigen Bauzinsen für ihre Baufinanzierung. Die Finanzierung der eigenen vier Wände ist in solchen Zeiten also sehr zinsgünstig.
Wenn Sie ohnehin mit dem Gedanken an ein Eigenheim spielen, sollten Sie eine Immobilie als Altersvorsorge durchaus in Betracht ziehen. Im Alter sind Sie dadurch nämlich unabhängig von explodierenden Mietpreisen. Natürlich bleiben Ihnen selbst mit Eigenheim die Kosten für Strom, Heizung und Telekommunikation nicht erspart, aber der reine Mietanteil entfällt.
Achten Sie allerdings unbedingt darauf, dass Sie die Baufinanzierung spätestens mit Renteneintritt vollständig abgezahlt haben. Hohe Raten und eine kleine Rente sind eine schlechte Kombination, die Sie tunlichst vermeiden sollten.
Ein Haus als Altersvorsorge allein reicht aber unter Umständen nicht aus. Wenn Sie es als Zusatz zu einer privaten Rentenversicherung kaufen, schaffen Sie sich hingegen eine gute Basis für die Rentenzeit.
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