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Welche Objekte werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet?

Nach dem Ertragswertverfahren werden folgende Renditeobjekte bewertet:

  • Zinshäuser, also Mehrfamilienhäuser, mit mehr als drei Wohneinheiten
  • Teilweise oder ausschließlich gewerblich genutzte Objekte

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