Ist der Kaufvertrag beim Notartermin unterschrieben, gilt als Zahlungsfrist für den Kaufpreis üblicherweise das im Vertrag festgehaltene Zahlungsziel. Das ist allerding nur eine Richtlinie, da die schlussendliche Dauer immer vom jeweiligen Einzelfall, den Zahlungsvoraussetzungen sowie der Schnelligkeit von Bank und Grundbuchamt abhängt. Bis alle Zahlungsvoraussetzungen vorliegen, dauert es in der Regel 3 bis 5 Wochen. Erst danach verschickt der Notar die eigentliche Zahlungsaufforderung mit einer üblichen Frist von 2 Wochen.
Das Fälligkeitsdatum des Kaufpreises, welches der Notar im Rahmen des Beurkundungs-Termins in den Kaufvertrag einträgt, ist also eher als grobe Schätzung zu verstehen, da sich der gesamte Prozess unter Umständen auch verkürzen beziehungsweise verlängern kann.
Um die Kaufpreiszahlung zu veranlassen und den Käufer zu schützen, müssen bestimmte Sicherungsvoraussetzungen gegeben sein. Erst wenn das der Fall ist, wird der Kaufpreis fällig. Der beauftragte Notar ist dazu verpflichtet, das Einhalten dieser vertraglichen Voraussetzungen zu überwachen. Dazu gehören:
Bis all diese Zahlungsvoraussetzungen gegeben sind, dauert es in der Regel drei bis fünf Wochen. Liegt alles vor, werden sowohl Käufer als auch Verkäufer in einer notariellen Zahlungsaufforderung darüber informiert.
Haben sich beide Verkaufsparteien während des Notartermins auf sofortige Kaufpreiszahlung geeinigt, hat der Käufer nach Eingang der Zahlungsaufforderung beispielsweise drei Tage Zeit, um den Kaufpreis zu bezahlen. Wie sich die Zahlung genau aufteilt, also ob der Betrag direkt an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto überwiesen wird, ist in der schriftlichen Zahlungsaufforderung des Notars genau festgelegt.
Im Falle eines Finanzierungsdarlehens wird die Bank den Kaufpreis nach Erhalt eines Nachweises der Auflassungsvormerkung, der Urkunde über die Bestellung der Grundschuld und der notariellen Zahlungsaufforderung überweisen. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen nach Aufforderung.
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