0800 8833880
Mo–Fr 8 –18 Uhr

Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?

Als Arbeitnehmer müssen Sie bausparen – dies ist Grundvoraussetzung Nummer eins. Zu Ihrem Bausparvetrag müssen Sie dann vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber beziehen. Ist beides der Fall, haben Sie Anspruch auf die zusätzliche Arbeitnehmersparzulage vom Staat, die gibt es sozusagen noch oben drauf – allerdings nur bis zu einem bestimmten Einkommen.

Als Single darf Ihr zu versteuerndes Jahresbruttoeinkommen die Grenze von 17.900 € nicht überschreiten, Ehepaare dürfen gemeinsam bis zu 35.800 € pro Jahr verdienen. Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage zum Bausparen erfolgt über Ihre jährliche Einkommenssteuererklärung. Hier geben Sie alle Details Ihres Bausparvertrages und der geleisteten Zahlungen an. Wichtig zu wissen: Kündigen Sie Ihren Bausparvertrag vor Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist, muss die bereits erhaltene Arbeitnehmersparzulage zurück erstattet werden.

Zins und Rate berechnen

Ermitteln Sie jetzt Ihre Bauzinsen:

Ihr Partner für Ihre Baufinanzierung mit günstigen Zinsen

Von der ersten Idee bis zur finalen Unterschrift: Unsere Berater vor Ort begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung und stehen Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Dabei haben sie die Angebote von über 400 namhaften Banken für Ihre Baufinanzierung in der Hinterhand. Fordern Sie dazu einfach aktuelle Finanzierungsvorschläge passend zu Ihrem künftigen Eigenheim an.

Jetzt Bausparangebot anfordern unverbindlich und kostenlos
Andere Leser interessierten sich auch für

Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Bausparen