Spätestens drei Monate vor Ablauf der Sollzinsbindung bekommen Sie Post von Ihrer Bank, in der sie Ihnen ein Angebot zur Prolongation unterbreiten wird. Dazu sind Banken vom Gesetzgeber aus verpflichtet. Nun ist es also allerhöchste Eisenbahn, dass Sie sich um Ihre Anschlussfinanzierung kümmern. Allerdings muss das Angebot der Bank nicht das Beste sein, dass es für Sie gibt.
Wir raten Ihnen, sich deutlich früher mit den Zinsentwicklungen für Ihre Anschlussfinanzierung zu befassen. So können Sie sich frühzeitig eine zinsgünstige Finanzierung sichern und mehrere tausend Euro Zinskosten sparen.
Je früher Sie sich um Ihre Anschlussfinanzierung kümmern, desto besser. Sie können sich ab fünf Jahre vor Ablauf Ihrer Zinsbindung bereits intensiver auf dem Zinsmarkt umschauen und die Zinslage sondieren. Haben Sie Ihre Erstfinanzierung vor 2014 abgeschlossen, liegen die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung mit ziemlicher Sicherheit 2019 unter dem Zins von 2014. Das kann mehrere zehntausend Euro an Zinskosten ausmachen.
Zum Vergleich: Wer eine Baufinanzierung über 190.000 Euro mit zehnjähriger Sollzinsbindung im Jahr 2009 abgeschlossen hat, hat zur Zinshochzeit 4,19 Prozent Zinsen gezahlt. Im Januar 2019 sind es für dieselbe Laufzeit 1,04 Prozent (Stand 7. Januar 2019) – über drei Prozent weniger.
2009 | 2019 | |
---|---|---|
Darlehenshöhe | 190.000 € | 190.000 € |
Sollzins | 4,19 % | 1,04 % |
Laufzeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
Tilgungssatz | 2 % | 2 % |
Monatsrate | 980,08 € | 481,33 € |
Restschuld | 142.901,25 € | 149.972,36 € |
Zinskosten | 70.510,85 € | 17.731,96 € |
Bei einem Tilgungssatz von zwei Prozent zahlen Sie bei 4,19 Prozent Zinsen über die Laufzeit von zehn Jahren 70.510,85 Euro Zinsen an die Bank. Mit dem niedrigeren Zinssatz von 1,04 Prozent sind es nur 17.731,96 Euro Zinsen. Sie sehen also, was ein Zinsunterschied finanziell bedeuten kann.
Niedriger als 2019 werden die Bauzinsen laut unserer Zinsprognose vermutlich nicht mehr sinken. Im Gegenteil, es kann mittelfristig mit einem moderaten Anstieg gerechnet werden. Daher sollten Sie sich die aktuellen Bauzinsen für Ihre Anschlussfinanzierung sichern. Das geht unter anderem mit einem Forward Darlehen. Dieses Darlehen können Sie bis zu fünfeinhalb Jahre vor dem eigentlichen Ablauf Ihrer Sollzinsbindung abschließen und die aktuellen Zinsen für Ihre zukünftige Anschlussfinanzierung einfrieren.
Das Forward Darlehen können Sie frühestens fünfeinhalb Jahre und spätestens sechs Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist abschließen. Bedenken Sie jedoch, dass für jeden Monat Wartezeit zwischen Abschluss und Auszahlung des Darlehens ein Zinsaufschlag berechnet wird. Einer Untersuchung von Stiftung Warentest aus dem Jahr 2015 zufolge, wird für ein Forward Darlehen mit dreijähriger Forward Darlehen Periode ein Zinsaufschlag in Höhe von durchschnittlich 0,58 Prozent veranschlagt. Damit ist das Forward Darlehen 0,58 Prozentpunkte teurer als eine Baufinanzierung, die Sie direkt in Anspruch nehmen. In diesem Fall müssen Sie berechnen, ob sich das Forward Darlehen für Sie inklusive Zinsaufschlag lohnt.
Egal, wie lange Ihre Sollzinsbindung noch läuft, nach zehn Jahren haben Sie ein kostenloses Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Gerade wegen der aktuell sehr niedrigen Zinsen, sollten Bauherren dieses Recht nutzen.
Sind Sie weniger als sechs Monate von Ihrer Anschlussfinanzierung entfernt, können Sie direkt Ihre Baufinanzierung umschulden. In diesem Fall wird Ihnen kein Zinsaufschlag berechnet.
Im Zuge der Anschlussfinanzierung bietet es sich immer an, die Angebote mehrerer Banken miteinander zu vergleichen. Womöglich hat sich Ihre berufliche oder familiäre Situation in den letzten zehn Jahren verändert. Diese Veränderungen können Einfluss auf Ihre Bedürfnisse an eine Anschlussfinanzierung haben. Unsere Spezialisten für Baufinanzierung vergleichen die Leistungen und Zinsen von über 400 namhaften Bankpartner und finden so gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Anschlussfinanzierung.
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