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Rechtsschutz: Streitigkeiten gelassen entgegen sehen

Das eigene Recht per Anwalt durchzusetzen, ist leider oft kostspielig. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken streitet es sich leichter. In diesem Artikel lesen Sie, worauf es bei dieser Versicherung ankommt.

Rechtsschutz: Streitigkeiten gelassen entgegen sehen

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Wozu dient die Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle eines Rechtsstreits die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten – so können Sie sich voll und ganz auf das Durchsetzen Ihrer Interessen konzentrieren.

Eine der häufigsten Auslöser für Rechtsstreitigkeiten sind Nachbarschaftskonflikte. Wenn sich ein Streit nicht mehr mit einem vermittelnden Gespräch lösen lässt, bleibt manchmal nur der Gang zum Anwalt. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken wird dieser deutlich einfacher.

Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?

Eine Rechtsschutzversicherung können Sie als Privatperson, als Arbeitnehmer:in und als Kfz-Fahrer:er abschließen. Entscheiden Sie selbst, wie umfangreich Sie rechtsschutzversichert sein möchten.

  • Der Privatrechtsschutz vertritt Ihre Interessen bei Kaufabschlüssen, auf Reisen, bei Handwerkerleistungen, der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer fahrlässigen Straftat.
  • Der Berufsrechtsschutz tritt bei einem Streit aus dem Arbeitsvertrag, bei Bezahlung, Einstufung oder Kündigung sowie bei Disziplinarverfahren von Beamten oder Soldaten ein.
  • Der Verkehrsrechtsschutz schützt Sie als Kfz-Fahrer:in sowie als Fußgänger:in, Radfahrer:in oder Fahrgast.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten Ihnen dazu Zusatzversicherungen an, mit denen Sie umfangreich rechtsschutzversichert sind. Auch kombinierte Versicherungspakete der 3 Rechtsschutzvarianten sind möglich. Zusätzlich können Sie einen Rechtsschutz für Mieter- oder Wohnungs- bzw. Hauseigentümer vereinbaren.

Wer wird durch den Rechtsschutz versichert?

Neben Ihnen als Versicherungsnehmer:in sind in der Regel auch Ehepartner:in und Kinder mitversichert. Um mitversichert zu sein, müssen Kinder entweder minderjährig sein oder, wenn Sie schon volljährig sind, sich noch in der Ausbildung befinden und unverheiratet sein.

Optional können Sie auch Lebenspartner:in ohne Trauschein im Rechtsschutz mitversichern. Sollte Ihre Lebenspartner:in schon eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann geben Sie Ihrer Versicherung bitte die jeweiligen Versicherungsdetails. Dazu gehören der Name Ihrer Partnerin oder Partner, der Name der Versicherungsgesellschaft sowie die dazugehörige Vertragsnummer. Ihre Versicherungsgesellschaft prüft dann eine mögliche Doppelversicherung. In der Regel wird der ältere Vertrag beibehalten und der neuere aufgehoben.

Informieren Sie Ihre Versicherung rechtzeitig, wenn neue Personen versichert werden sollen. So sind alle Betroffenen gut abgesichert. Wenn Sie sich nur allein versichern wollen, gibt es für Singles extra Tarife, deren Beitrag oft günstiger ausfällt.

Welche Leistungen beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung?

Die Leistungen für Ihren Rechtsschutz sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgeschrieben. Prüfen Sie deshalb am besten schon vor Abschluss des Vertrages, welche Leistungen Ihre Rechtsschutzversicherung beinhaltet und welche Versicherungsfälle ausgeschlossen werden. Folgende Leistungen sind im Rechtsschutz in der Regel inklusive:

  • Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung
  • Gerichtskosten sowie Kosten für Gerichtsvollzieher
  • Kosten für Sachverständige und Zeugen
  • Kosten der Gegenseite, zu deren Erstattung Sie verpflichtet sind
  • Kautionsstellung bei Strafsachen
  • Verfahren im Ausland: Übersetzungen (notwendige Unterlagen) und Kautionsstellung bei Strafsachen bis zur im Vertrag geregelten Versicherungssumme

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt auch bei Ihren Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland und den Mittelmeer-Anliegerstaaten. Manche Versicherungen decken zusätzlich auch Madeira und die Kanarischen Inseln ab. Außerhalb dieser Gebiete gilt für Sie in der Regel ein Rechtsschutz für bis zu 6 Wochen dauernde Auslandsaufenthalte.

Was deckt eine Rechtsschutzversicherung nicht ab?

Nicht immer werden die Kosten für Rechtsstreitigkeiten von der Versicherung übernommen. Wird der Leistungsfall abgelehnt, müssen Sie die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Informieren Sie sich deshalb am besten rechtzeitig, welche Leistungen von Ihrer Versicherung ausgeschlossen werden. Diese Leistungen deckt eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht ab:

  • Geldbußen und Geldstrafen
  • Vorsätzlich begangene Taten
  • Baustreitigkeiten, Scheidungsstreitigkeiten
  • Spezielle Verfahrensarten: zum Beispiel Verfassungsgericht und internationale Gerichtshöfe
  • Streitfälle, deren Beginn/Anbahnung vor Versicherungsbeginn liegt
  • Bestimmte Fälle, bei denen zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit nicht mindestens 3 Monate Wartezeit liegen

Beachten Sie auch: Sobald Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland verlegen, haben Sie keinen Anspruch auf Rechtsschutz mehr. Übermitteln Sie in einem solchen Fall bitte die Abmeldung des Einwohnermeldeamtes an Ihre Versicherung, damit der Vertrag umgehend aufgehoben werden kann.

Wie viel kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Günstigere Rechtsschutz-Tarife beginnen bei einer Beitragshöhe von etwa 10 € pro Monat. Die Luxusvarianten mit Rundumschutz sind für etwa 50 € monatlich erhältlich. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich bei einer Rechtsschutzversicherung nach dem Leistungsumfang, der vereinbarten Deckungssumme und der gewählten Selbstbeteiligung.

Wichtig: Viele Versicherungen bieten in Sachen Rechtsschutz besondere Tarife für Mitarbeiter:innen aus dem öffentlichen Dienst an. Wir berücksichtigen diese Tarife für Sie in unserem Versicherungs-Check, dort können Sie also einfach Ihren Status angeben und erhalten ein für Sie vorteilhaftes Angebot.

Rechtsschutzversicherung: Kann ich durch Selbstbeteiligung meine Beiträge senken?

Mit einer Selbstbeteiligung steuern Sie einen Teil der entstehenden Rechtskosten selbst bei. Wie hoch Ihr eigener Beitrag ausfällt, wird vor Abschluss der Versicherung schriftlich im Vertrag fixiert. Eine Selbstbeteiligung empfiehlt sich bei der Rechtsschutzversicherung besonders: Zum einen sinken dadurch die monatlichen Beiträge, zum anderen hilft die Selbstbeteiligung, das Risiko eines Versicherungsverlusts zu minimieren. Denn reichen Sie mehr als 2 Rechtsfälle innerhalb eines Jahres ein, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Da sich die Gesellschaften über solche Vorgänge gegenseitig informieren, hätten Sie im Anschluss daran Schwierigkeiten, einen neuen Anbieter zu finden, der Sie als Kunden akzeptiert. Durch die Selbstbeteiligung ist die Versicherung eher bereit, Sie als Kunden zu behalten.

Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?

Die Versicherungssumme oder auch Deckungssumme variiert bei Rechtsschutzversicherungen von Tarif zu Tarif. Meist beträgt sie aber mindestens 150.000 €. Um optimal abgesichert zu sein, gilt: je höher, desto besser – allerdings steigen damit auch die Versicherungsbeiträge. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt eine Mindestdeckungssumme von 250.000 €. Zusätzlich gibt es auch Angebote mit unbegrenzter Versicherungssumme für den Rechtsschutz. Das bedeutet, dass die Erstattungssumme im Versicherungsfall nicht begrenzt wird. Da die Kosten für Rechtsstreitigkeiten schnell in die Höhe gehen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer möglichst hohen beziehungsweise unbegrenzten Versicherungssumme für Ihren persönlichen Rechtsschutz. Da die Beiträge ohne Selbstbeteiligung sehr teuer sein können, raten wir Ihnen auch, eine Versicherungsvariante mit Selbstbeteiligung zu prüfen.

Wichtig: Die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme steht für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung. Hängen mehrere Verfahren ursächlich zusammen, werden sie wie ein Verfahren behandelt.

Wann ist der Versicherungsbeginn für meine Rechtsschutzversicherung?

Der Versicherungsbeginn für Ihre Rechtsschutzversicherung ist auf Ihrem Versicherungsschein angegeben. Wenn Sie den ersten Beitrag spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung zahlen, beginnt der Versicherungsschutz genau zu diesem Zeitpunkt. Andernfalls verzögert sich der Versicherungsbeginn bis zu Ihrer ersten Zahlung.

Wenn sich bei Ihnen bereits vor Versicherungsbeginn Rechtsstreitigkeiten angebahnt haben, besteht dafür noch kein Versicherungsschutz. Bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten müssen Sie zudem eine Sperrfrist von mindestens 3 Monaten berücksichtigen.

Eine Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung gibt es zum Beispiel beim:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Rechtsschutz für die selbst genutzte Wohneinheit

Informieren Sie sich vor dem Abschluss des Vertrages nicht nur über den Beginn des Rechtsschutzes, sondern auch über die Definition des Schadenszeitpunktes. Halten Sie am besten konkret fest, dass der Zeitpunkt des Schadens entscheidend für die Übernahme der Kosten ist. Dies ist besonders wichtig bei einer Arbeitsrechtsschutzversicherung und Kündigungsschutzklagen. Wählen Sie eine Police ohne diese sogenannte Folge-Ereignis-Theorie, kann die Versicherung sich unter Umständen darauf berufen, dass die Ursache für den Rechtsstreit schon vor Vertragsbeginn bestand und müsste somit nicht zahlen.

Rechtsschutzversicherung: Wie soll ich mich bei einem Schaden verhalten?

Bitte verständigen Sie Ihre Versicherung für Rechtsschutz umgehend, wenn ein Schaden auftritt. Ihr:e zuständige:r Sachbearbeiter:in wird mit Ihnen im Detail besprechen, wie Sie weiter vorgehen sollen. Dabei ist es wichtig, dass Sie eventuelle Fristen einhalten und behördliche Schreiben genau durchlesen. Beachten Sie dabei folgende Punkte, um Kosten zu sparen und auf Nummer sicher zu gehen:

  • Schildern Sie Ihrer Versicherung den genauen Vorfall.
  • Stellen Sie Ihrer Versicherung alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  • Die Versicherungsgesellschaft prüft dann, ob in Ihrem Fall Versicherungsschutz besteht.
  • Klären Sie bei der Wahl Ihres Anwalts, ob er nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Sie müssen sonst einen Teil der Kosten selbst tragen.
  • Lesen Sie alle gerichtlichen oder behördlichen Bescheide genau durch und achten Sie auf die Einhaltung von Fristen – zum Beispiel bei Strafbefehlen, Bußgeldbescheiden, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht usw.
  • Veranlassen Sie selbst alles, was zur Einhaltung der jeweiligen Frist erforderlich ist. Sie haben später immer noch die Möglichkeit, Ihren Einspruch, Widerspruch oder sonstige Äußerungen zurückzunehmen.
  • Stimmen Sie sich mit Ihrer Versicherung ab, wenn Sie oder Ihr Anwalt im Laufe des Verfahrens weitere Maßnahmen ergreifen wollen, die zusätzliche Kosten verursachen.

Beginnen Sie einen Rechtsstreit nach Möglichkeit erst nach einer Deckungszusage durch Ihre Versicherungsgesellschaft. Nur so haben Sie die Sicherheit, dass der Schaden durch Ihren Rechtsschutz beglichen wird. Voraussetzung für Ihren Versicherungsschutz sind die Erfolgsaussichten für das beabsichtigte Verfahren. Wenn Sie und Ihre Versicherung die Erfolgsaussichten unterschiedlich bewerten, ist in den meisten Versicherungsbedingungen die Einschaltung eines Schiedsgutachterverfahrens vorgesehen.

Kann ich mir beim Rechtsschutz meinen Anwalt selbst aussuchen?

Ja. Sie können sich beim Rechtsschutz Ihren Anwalt selbst aussuchen. Wir empfehlen Ihnen aber vorab zu klären, ob Ihr Wunschanwalt nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Wenn Ihr Anwalt Gebührensätze verlangt, die darüber hinaus gehen, müssen Sie für Ihren Rechtsschutz die Differenz selbst zahlen.

Wann kann ich meiner Rechtsschutzversicherung eine Kündigung aussprechen?

Um Ihrer Rechtsschutzversicherung eine ordentliche Kündigung auszusprechen, muss diese spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf bei der Versicherung vorliegen. Im Schadenfall und bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie haben Sie ein außerordentliches Recht zur Kündigung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ihre schriftliche Kündigung muss der Versicherung spätestens einen Monat nach dem Bescheid über die Gebührenerhöhung beziehungsweise nach Schadenregulierung vorliegen.


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