Die korrekte Kündigung der Unfallversicherung
Sie möchten Ihre Unfallversicherungen kündigen und wissen nicht wie? Hier erfahren Sie, welche Fristen einzuhalten sind und was es sonst noch zu beachten gibt.
Die wichtigsten Infos zur Kündigung Ihrer Unfallversicherung
Sämtliche Modalitäten zur Kündigung Ihrer Unfallversicherung sind in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt. Hier finden Sie die wichtigsten Details in Kürze:
Meistens können Sie eine private Unfallversicherung drei Monate vor Vertragsablauf kündigen. Eine Unfallversicherung lässt sich auch dann kündigen, wenn der Versicherer im Falle eines Unfalles Schadensleistungen erbracht hat. In diesem Fall genießen Sie ein „außerordentliches Kündigungsrecht“, das heißt Sie können entweder fristlos oder aber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Ihre Kündigung muss spätestens einen Monat, nachdem die Leistungen erbracht wurden, bei Ihrem Versicherer vorliegen.
Unser Tipp: Ihr Versicherer hat auch bei einer fristlosen Kündigung Anspruch auf Zahlung der vollen Jahresprämie. Daher empfehlen wir Ihnen, erst zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Es besteht außerdem ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie gegen den Versicherer Klage auf Zahlung von Leistungen erheben.