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Auskunft SCHUFA: So erhalten Sie Einblick in Ihre gespeicherten Daten

Welche Daten sind bei der SCHUFA über mich hinterlegt? Wir zeigen, wie lange welche Daten über Sie gespeichert sind, wie Sie eine Selbstauskunft einholen und wie Sie fehlerhafte Einträge korrigieren können.

Auskunft SCHUFA
Redaktion Dr. Klein

Recht auf SCHUFA-Auskunft

Wie jeder Bürger in Deutschland haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Auskunft von der SCHUFA über die gespeicherten Informationen zu Ihrer Person zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, diese Eigenanfrage zu nutzen. Viele Banken erkundigen sich bei der SCHUFA über die Kreditwürdigkeit ihres Antragstellers. Dies dient als Entscheidungsgrundlage, ob sie Ihrem Kunden den Wunsch nach einer Baufinanzierung erfüllen können. Ist Ihr SCHUFA-Score zu niedrig, fällt Ihre Kreditanfrage in der Regel negativ aus. Daher ist es sinnvoll, Ihre persönlichen Daten bei der SCHUFA vorab selbst zu überprüfen, wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollen. So können Sie sicher sein, dass Sie nicht durch eine fehlerhafte Einschätzung in Ihrer Kreditwürdigkeit benachteiligt werden. Denn nicht immer sind Ihre Daten korrekt bei der SCHUFA gespeichert.

Anfang Dezember 2023 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der SCHUFA-Score keine „maßgebliche“ Rolle bei der Vertragsentscheidung für ein Darlehen spielen darf. Banken dürfen somit nicht allein wegen eines negativen SCHUFA-Scores ein Darlehen ablehnen, sondern müssen auch andere Kriterien dafür berücksichtigen.

Welche Daten bei der SCHUFA erfasst werden

Die Art der Daten, die die SCHUFA über Sie sammeln darf, hängt von dem Vertrag ab, den ein Vertragspartner wie eine Bank oder ein Mobilfunkanbieter mit der SCHUFA schließt. Ein Vertrag nach dem sogenannten A-Verfahren berechtigt zur uneingeschränkten Auskunft bei der SCHUFA und verpflichtet den Vertragspartner zur uneingeschränkten Meldung.

Ein Vertrag nach dem B-Verfahren berechtigt einen Vertragspartner ausschließlich dazu, Auskünfte über nichtvertragsgemäßes Verhalten zu bekommen. Die SCHUFA verpflichtet sich damit, nur einige Daten über Sie Preis zu geben.

Weitere Daten erhält die SCHUFA aus öffentlichen Verzeichnissen wie dem Bundesanzeiger. Sie erfährt so unter anderem von eidesstattlichen Versicherungen und Privat-Insolvenzen.

Konkrete Daten, die bei der SCHUFA gespeichert werden

Hier eine kurze Übersicht über die Daten, die bei der SCHUFA über Sie gesammelt werden:

Personenbezogene Daten

  • Name 
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • drei frühere Anschriften
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Finanzdaten

  • Eröffnung von Girokonten
  • Kreditkartenverträge
  • Ratenkredite, Teilzahlungskredite und Autokredite bis zu einer Höhe von 250.000 €
  • Hypothekendarlehen (Antrag, Nicht-Zustande-Kommen, Aufstockung usw.)
  • Handy-Verträge
  • Mobilien-Leasingverträge/ Mietkaufverträge bis zu einer Höhe von 250.000 €
  • Bürgschaften

Vertragsabwicklung

  • Einziehung einer Kreditkarte wegen missbräuchlicher Verwendung durch den rechtmäßigen Karteninhaber
  • Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
  • Lohnpfändung aufgrund eines gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • Beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung
  • Negativ-Merkmale wie negatives Zahlungsverhalten (Verzug usw.)
  • Geplatzte Schecks
  • Kartenmissbrauch
  • Mahnverfahren
  • Vollstreckungsbescheide
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Haftbefehle wegen Nichtabgabe
  • Privat-Konkurse
  • Informationen über nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften

So funktioniert die Auskunft bei der SCHUFA

Die bei der SCHUFA über Sie gespeicherten Daten können Sie einmal jährlich kostenlos abrufen. Sie erhalten dann die neue Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Den entsprechenden Antrag können Sie per Post, online unter meineSCHUFA oder persönlich in einem SCHUFA-Servicecenter stellen. Die Auskunft gilt jeweils für das laufende Jahr.

Die Kontaktdaten der SCHUFA:

Schufa Holding AG
Kormoranweg 5 65201
Wiesbaden

Tel.: 06 11 / 92 780

www.schufa.de

Korrektur fehlerhafter SCHUFA-Daten

SCHUFA-Daten sind nicht immer fehlerfrei. Früher kam es zum Beispiel häufig vor, dass Banken schon das Erkundigen nach Kreditkonditionen als Kreditanfrage der SCHUFA meldeten. Manchmal werden auch Einträge über einen Ratenkredit nicht wie gesetzlich vorgeschrieben drei Jahre nach Rückzahlung des Darlehens gelöscht. All das beeinflusst Ihren SCHUFA-Score. Dieser gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihren Kredit an die Bank zurückzahlen werden.

Wenn Ihre Auskunft bei der SCHUFA Fehler enthalten sollte, wenden Sie sich bitte an die zuständige SCHUFA-Geschäftsstelle. Die SCHUFA wird Ihre entsprechenden Angaben dann durch Abstimmung mit Ihren Vertragspartnern prüfen. Ist eine Prüfung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht möglich, werden die möglicherweise fehlerhaften Daten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend bis zur Klärung gesperrt. Wenn die Prüfung ergibt, dass Ihre Daten nachweislich falsch sind, werden diese berichtigt. Unzulässig gespeicherte Daten werden gelöscht.

Wann Daten bei der SCHUFA wieder gelöscht werden

Einige Daten bei der SCHUFA werden nach bestimmten Fristen wieder gelöscht, für andere Anträge muss die Löschung erst beantragt werden. Dennoch ist es nicht immer reibungslos möglich, SCHUFA-Einträge zu löschen. Häufig treten dabei Fehler im Datenbestand der SCHUFA auf. Die SCHUFA selbst räumt ein, dass es aufgrund der Datenmenge zu Verzögerungen kommen kann.

Wir möchten Ihnen eine kurzen Überblick darüber gehen, welche SCHUFA-Daten wann gelöscht werden:

Direkt nach der Kündigung:

  • Girokonten
  • Kreditkarten
  • Handyverträge
  • Bürgschaften

Nach einem Jahr:

  • Eigenauskunft

Drei Jahre nach Rückzahlung:

  • Ratenkredit
  • Baufinanzierung
  • Mahnbescheide
  • Verspätete Rückzahlungen
  • Vollstreckung
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Nicht vertragsgemäßes Verhalten bei Girokonten, Kreditkarten oder Mobilfunkverträgen

Am Ende des fünften Jahres:

  • Nicht vertragsgemäßes Verhalten bei Mobilienleasing und Kreditverträgen

Am Ende des fünften Kalenderjahres nach Eintragung:

  • Insolvenzen
  • Alles andere

SCHUFA-Auskunft erhöht Chancen auf einen günstigen Ratenkredit

Wir empfehlen Ihnen, besonders vor größeren finanziellen Entscheidungen wie der Beantragung eines Raten- oder eines Autokredits, bei der SCHUFA eine SCHUFA-Auskunft zu stellen. Dies ist einmal pro Jahr kostenlos möglich. So können Sie leicht überprüfen, ob alte SCHUFA-Einträge bereits gelöscht und alle Daten korrekt sind.

Ihr Vorteil: Durch die Bereinigung Ihres SCHUFA-Kontos können Sie die Chancen auf einen günstigen Ratenkredit erheblich steigern. Unsere Spezialisten für Ratenkredite helfen Ihnen gern dabei, die verschiedenen Konditionen für Kredite zu vergleichen und einen passenden Ratenkredit zu finden.

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