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Vorsicht bei der Null-Prozent-Finanzierung

Keine Zinsen - keine Nachteile?
Redaktion Dr. Klein

Null-Prozent-Finanzierung klingt besser als sie ist

Früher hieß es: Was man nicht bar aus eigener Tasche bezahlen kann, kann man sich nicht leisten – es wird also nicht angeschafft. Doch diese konservativen Grundregel des Haushaltens gehört längst der Vergangenheit an. Die neue Küche, der riesige Flachbildfernseher, die aktuellste Spielekonsole, die schicke Highclass-Soundanlage – alles Dinge, die nicht dringend benötigt werden, aber oft Objekte der Begierde sind, obwohl eigentlich das Geld dafür fehlt.

Auf Kredit kaufen bringt Kosten mit sich, vor denen viele zurückschrecken. Dafür hat sich der Einzelhandel eine praktische Lösung ausgedacht: Die 0%-Finanzierung für Autos, Möbel, Elektroartikel und andere Luxusgüter. Das klingt verlockend: Keine Anzahlung, keine Zinsen – keine Nachteile? Von wegen. Dr. Klein rät, die Finanzierungswege im Einzelfall genau zu prüfen und zeigt Alternativen auf.

Die Nachteile der 0%-Finanzierung: undurchsichtig und teuer

Teure Gegenstände in kleinen Raten abstottern und keine Zinsen zahlen – die Werbeprospekte sind allerorts voll mit Angeboten zu 0%-Finanzierungen. Verbraucherzentralen sehen das allerdings kritisch, denn die kostenlosen Kredite verführen dazu, Gegenstände zu erwerben, die man sich eigentlich gar nicht leisten kann.

Hinzu kommt: Oft sind die Produkte, die mit Null-Prozent-Finanzierung angeboten werden, in ihrem Grundpreis von vorneherein teurer. Damit kompensiert der Einzelhandel den Zinsausfall der finanzierenden Banken. So fällt das Angebot unter Umständen wesentlich schlechter aus als bei der Konkurrenz.

Besonderes Augenmerk sollten Verbraucher auf die Zinsbindung der 0%-Finanzierung legen: Manchmal gewähren Banken den Nullzins nicht für die gesamte Kreditlaufzeit, sondern nur für die ersten Monate. Im Anschluss daran gilt dann ein höherer Sollzins, so dass sich die monatlichen Raten plötzlich erhöhen. Hier also unbedingt aufs Kleingedruckte achten.

Weniger Verbraucherschutzrechte bei Null-Prozent-Finanzierung

Einem aktuellen BGH-Urteil zufolge handelt es sich bei einer 0%-Finanzierungen nicht um einen Verbraucherdarlehensvertag, weil der Kunde dafür keine Zinsen zahlt. Als Folge büßt er allerdings Verbraucherschutzrechte ein. Möchte er das Gekaufte beispielsweise umtauschen, muss er das Darlehen trotzdem weiter begleichen. Denn der Anspruch der Bank auf die Ratenzahlung bleibt bestehen – und zwar unabhängig davon, ob der Händler den Gegenstand zurück nimmt. Erklärt sich die Bank dazu bereit, den Vertrag aufzulösen, stellt sie in der Regel Stornokosten in Rechnung, die meist ein Prozent der Darlehenssumme betragen.

Den Dispo des Girokontos nur kurzzeitig nutzen

Der Dispositionskredit des Girokontos hat gegenüber der Null-Prozent-Finanzierung einen entscheidenden Vorteil: Er muss in den meisten Fällen nicht erst beantragt werden und ist bereits beim Einkauf verfügbar. Diese Flexibilität lassen sich die Banken allerdings mit Zinsen von bis zu 13 Prozent teuer bezahlen. Dabei spielt die Dauer der Überziehung eine wichtige Rolle, denn oftmals wird auf den Tag genau abgerechnet. Das oberste Gebot beim Dispo lautet deshalb: Nie länger nutzen als unbedingt nötig. Anderenfalls sollten Sie lieber zunächst prüfen, ob das Umschulden auf einen Ratenkredit in Frage kommt. Denn hier sind die Zinsen wesentlich günstiger.

Kauf per Kreditkarte: Unkompliziert, aber ein Täuschungsmanöver

Kreditkarten bringen ähnliche Vor- und Nachteile mit sich wie der Dispo: Sie sind ein praktischer Shoppingbegleiter mit schnell verfügbarem Kreditrahmen, der allerdings teuer werden kann. Zwar fallen bei gängigen Kartenmodellen keine Sollzinsen an. Doch die Buchungen werden gesammelt und meist einmal pro Monat als Gesamtsumme vom Girokonto abgebucht. Anders sieht es bei den sogenannten Revolving-Karten aus, die es oft als Extra zu 0%-Finanzierungen dazu gibt: Hier werden nicht die gesamten Beträge, sondern nur Teilbeträge mit dem Girokonto verrechnet – wie bei einer Ratenzahlung. Auf alle Beträge, die auf der Kreditkarte bleiben, fallen Sollzinsen in Höhe von rund 14 Prozent pro Jahr an.

Grundsätzlich ist bei der Kreditkartenzahlung zu bedenken: Das Girokonto muss über ausreichende Liquidität verfügen, um die abgebuchten Beiträge decken zu können. Sonst rutscht der Kontoinhaber ins Minus und muss auf die Beträge Dispozinsen zahlen. Dabei ist die Gefahr groß, den Überblick über alle geleisteten Einkäufe zu verlieren und beim nächsten Kontoauszug eine böse Überraschung zu erleben.

Die Vorteile des Ratenkredits: Geringere Zinskosten, bessere Planbarkeit

Im Vergleich zur Null-Prozent-Finanzierung und zum Dispositionskredit schneidet der klassische Ratenkredit besser ab. Er bietet während einer festgelegten Laufzeit wesentlich günstigere Zinskonditionen zu gleich bleibenden Monatsraten. So wird die Anschaffung planbar und vorhersehbar.

Beispielrechnung: Ein Ratenkredit ist günstiger

Angenommen, Sie stehen aufgrund der neuen Küche ein Jahr lang mit 5.000 Euro im Soll. Wenn Ihr Dispozins 13 Prozent pro Jahr beträgt, zahlen Sie insgesamt 650 Euro Zinsen (13 % von 5.000 Euro) für die Zeit, in der Sie Ihr Konto überziehen.

Einen Ratenkredit erhalten Sie dagegen schon für etwa vier Prozent effektivem Jahreszins. Wie unser Ratenkreditrechner zeigt, liegen Ihre Zinskosten bei einer monatlichen Rate von 425,59 Euro und einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten bei 107,03 Euro. Sie würden mit einem Ratenkredit also 542,97 Euro weniger Zinsen zahlen, als wenn Sie Ihren Dipso ausnutzen.

Kaufpreis KücheZinssatzZinskosten
5.00013 %650,00 €
5.0004 %107,03 €
Tabelle: Vergleich Dispo und Ratenkredit

Fazit: Ratenkredit statt Null-Prozent-Finanzierung

Konsumgüter, Möbel und Luxusgegenstände auf Kredit zu erwerben, will gut überlegt sein, denn der Ausgleich kann sich in die Länge ziehen. 0%-Finanzierungen und das Ausreizen der Kreditrahmen von Dispo und Kreditkarte sind nicht zu empfehlen – im Zweifel lieber auf einen Ratenkredit zu guten Konditionen zurückgreifen. Dabei erhalten Sie eine solide, gut planbare Finanzierung ohne Stolpersteine und behalten außerdem Ihre Verbraucherschutzrechte.

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