Die Leistungen der Unfallversicherung im Schadensfall
Krankentagegeld, Bergungskosten, kosmetische Operationen – welche Leistungen übernimmt Ihre private Unfallversicherung eigentlich genau? Hier lesen Sie, was alles versichert ist.
Das übernimmt Ihre private Unfallversicherung
Unten stehende Leistungen und Ereignisse sollten in Ihrer privaten Unfallversicherung enthalten sein und im Schadensfall abgedeckt werden.
Invalidität
Invalidität wird oft mit einem Leben im Rollstuhl assoziiert. Die Definition der Versicherer ist wesentlich differenzierter: Invalidität besteht dann, wenn beim Versicherten nach einem Unfall die körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten dauerhaft eingeschränkt sind. Dies kann bereits der Fall sein, wenn ein Pianist einen Finger verliert.
Bei Vollinvalidität zahlt Ihre Versicherung die vereinbarte Leistung im Rahmen der Unfallversicherung voll aus, bei Teilinvalidität steht Ihnen ein reduzierter Betrag zu, der von Ihrem Verletzungsgrad/ Invaliditätsgrad abhängt. Die Festsetzung des Invaliditätsgrades erfolgt aufgrund ärztlicher Gutachten. Die so genannte Gliedertaxe legt detailliert fest, mit welchem Prozentsatz einzelne Körperteile zu bemessen sind. So wird zum Beispiel beim Verlust eines Daumens in der Regel 20 Prozent der Invaliditätssumme ausgezahlt. Doch es gibt Ausnahmen von dieser Regelung. So würde der eingangs erwähnte Pianist beim Verlust seines Daumens 100 Prozent Invaliditätsleistung erhalten, da er seinen Beruf ohne Daumen nicht mehr ausüben kann.
Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, das fünf- bis sechsfache Ihres aktuellen Brutto-Jahresgehalts als Invaliditätssumme zu versichern. Damit schaffen Sie eine ausreichende Reserve, um Ihre Lebenssituation im Falle eines Unfalles umzustellen und notwendige Investitionen zu tätigen wie etwa den behindertengerechten Umbau der Wohnung.
Unfallrente
Ein Unfall kann so schwerwiegend sein, dass Sie bis an Ihr Lebensende eingeschränkt bleiben. Wenn die Beeinträchtigung Ihrer Leistungsfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt, wird Ihnen die vereinbarte monatliche Rente lebenslang ausgezahlt. Sie können die Unfallrente zusätzlich zur Invaliditätsleistung abschließen. Als Berufstätiger ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist sinnvoller, da sie auch bei Krankheit greift und nicht nur bei Unfällen.
Für Kinder hingegen ist eine Unfallversicherung in jedem Fall empfehlenswert, da Ihr Nachwuchs keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann.
Todesfall
Die Leistungen der Unfallversicherung beinhalten zusätzlich eine Todesfallleistung. Sie kommt dann zum Tragen, wenn Sie als Versicherter innerhalb eines Jahres nach dem Unfall versterben. Dann wird die vereinbarte Summe an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.
Übergangsleistung
Vom Unfall bis zur Festsetzung des Invaliditätsgrades kann bis zu einem Jahr vergehen, wenn die Diagnose nicht klar ist. Dies geschieht manchmal, wenn sich im Verlauf des Heilungsprozesses der Gesundheitszustand bessert. Die Übergangsleistung dient dazu, die Kosten zu decken, die Ihnen in dieser Zeit als Folge Ihres Unfalls entstehen.
Krankentagegeld
Als Angestellter erhalten Sie im Krankheitsfall normalerweise sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Anschließend wird nur noch das wesentlich geringere Krankengeld an Sie gezahlt. Mit einem Krankentagegeld können Sie die Lücke schließen, die Ihnen dadurch entsteht. Sofern Sie jedoch eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, sollten Sie das Krankentagegeld besser hierüber versichern. Die Krankenversicherung greift nämlich im Gegensatz zur Unfallversicherung nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Krankheiten.
Krankenhaustagegeld
Als Patient in stationärer Behandlung erhalten Sie bis zu zwei Jahre nach dem Unfall das vereinbarte Krankenhaustagegeld ausgezahlt. Damit decken Sie zusätzliche Kosten, die Ihnen durch den Krankenhausaufenthalt entstehen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe. Ist außerdem ein Genesungsgeld vereinbart, erhalten Sie dieses nach Ihrem Krankenhausaufenthalt ausgezahlt. Auch diese Leistungen können Sie über eine private Krankenversicherung abdecken.
Kosmetische Operationen
Ein Unfall hinterlässt oft sichtbare Spuren, die nur durch eine kosmetische Operation korrigiert werden können. Die Kosten für diese Leistungen werden in festgelegter Höhe von Ihrer Versicherungsgesellschaft übernommen.
Bergungskosten
Bei einigen Unfällen entstehen Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze sowie für den Transport von Unfalltoten zum Heimatort – eine Unfallversicherung deckt diese Leistungen ab, wobei die Höhe der Zahlung von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann.