Auf einer Baustelle kann einiges schiefgehen: Ein Sturm beschädigt den Rohbau oder den Bauarbeitern passiert ein Missgeschick. Eine Bauleistungsversicherung sichert Sie dagegen ab. Wie sie funktioniert, zeigt dieser Artikel.
Auf einer Baustelle kann einiges schiefgehen: Ein Sturm beschädigt den Rohbau oder den Bauarbeitern passiert ein Missgeschick. Eine Bauleistungsversicherung sichert Sie dagegen ab. Wie sie funktioniert, zeigt dieser Artikel.
Bauleistungsversicherung gegen höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse.
Die Bauleistungsversicherung (auch bekannt als Bauwesenversicherung) ist eine Sachversicherung. Sie schützt Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden am (Roh-)Bau, die während der Bauphase durch höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse auftreten.
Typische Fälle: Diebe machen sich nachts auf Ihrer Baustelle zu schaffen und reißen Heizkörper aus der Wand. Oder junge Künstler sind auf einmal der Meinung, dass Ihre unlängst errichtete Außenwand eine ausgezeichnete Graffiti-Fläche darstellt. Oder ein Sturm demoliert Ihr frisch gedecktes Dach. In solchen Situationen springt die Bauleistungsversicherung hilfreich ein.
Im Schadenfall übernimmt die Bauleistungsversicherung die Kosten, die bei der Beseitigung des Schadens entstehen. Das können Material- und Arbeitskosten sowie Kosten für Gutachter sein. Haben Sie eine Selbstbeteiligung bei der Bauleistungsversicherung vereinbart, wird diese von den Gesamtkosten abgezogen. Die Bauleistungsversicherung sollte vor Baubeginn abgeschlossen werden, damit sie Sie vor vollumfänglich schützt.
Nicht nur Sie als Bauherr sind versichert, sondern auch alle am Bau beteiligten Bauunternehmer und Handwerker. Deshalb ist es üblich, diese Personengruppen an den Kosten für die Versicherungsbeiträge zu beteiligen. Durch die gemeinsame Absicherung werden Rechtsstreitigkeiten vermieden, und die Bautätigkeiten können zügig fortgeführt werden.
Der Abschluss der Bauleistungsversicherung erfolgt dabei über den Bauherrn beziehungsweise den Auftraggeber. Je nach Vereinbarung kann auch der Bauunternehmer die Versicherung abschließen.
In einer Bauleistungsversicherung sind versichert:
Die Bauleistungsversicherung greift im Falle von Schäden, die durch folgende Ereignisse entstanden sind:
Die Entschädigungsleistung deckt die notwendigen Material- und Arbeitskosten, um die Schäden vor Ort aufzuräumen und den Bauzustand vor Schadeneintritt wiederherzustellen. Bei einer Selbstbeteiligung müssen Sie die Kosten bis zur vereinbarten Summe selbst zahlen, den Rest trägt die Bauleistungsversicherung.
Die Bauleistungsversicherung schützt Sie und Ihre Baustelle hingegen nicht vor:
Generell können Sie nur Neubauten sowie An- und Umbauten von Gebäuden versichern. Sanierungsarbeiten an einem Altbauobjekt sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sollte der Neubau nicht fertiggestellt werden können, weil das Bauunternehmen Insolvenz angemeldet hat, zahlt die Bauleistungsversicherung nicht. Es besteht lediglich Versicherungsschutz für Schäden am Grundstück, an den Baustoffen oder dem Gebäude. Eine Bauleistungsversicherung ist eine Sachversicherung. Wirtschaftliche Schäden sind nicht gedeckt. Die Versicherung springt also nicht für Folgekosten resultierend aus einer Insolvenz ein.
Die günstigsten Bauleistungsversicherungen gibt es ab 170 €, die teuersten Tarife schlagen mit bis zu 500 € zu Buche. Dabei variiert die Beitragshöhe je nach Anbieter, gewählter Deckungssumme und Leistungsumfang. Wie eingehend erwähnt, ist es üblich, die Bauunternehmen und Gewerke anteilig an dem Versicherungsbeitrag zu beteiligen, denn Versicherungsschutz besteht nicht nur für Sie als Bauherr, sondern auch für alle Leistungen von am Bau beteiligter Personen. Der Versicherungsbeitrag wird bei der Bauleistungsversicherung nur einmalig entrichtet, und zwar zu Beginn der Vertragslaufzeit.
Bei der Bauleistungsversicherung gilt, wie bei fast allen Versicherungen, dass Mehrleistung einen höheren Versicherungsbeitrag mit sich zieht. Die teureren Varianten schließen zusätzlich zum Basisschutz auch Schadensfälle wie Glasbruch oder Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertig gestellten Bauwerksteilen ein und bieten Zusatzservices wie die Hotelkostenübernahme bei schadenbedingter Bauverzögerung. Hier lohnt es sich, die Leistungsumfänge der einzelnen Anbieter genau zu vergleichen und daraufhin zu entscheiden, welches Paket das passende ist.
Die Versicherungssumme für Ihre Bauleistungsversicherung ist die Summe aller Herstellungskosten des Gebäudes inklusive der Baustoffe und Bauteile. Dazu zählen auch Außenanlagen wie Hofbefestigungen und Parkplätze sowie wesentliche Bestandteile einbaufähiger Einrichtungsgegenstände. Für die Berechnung werden alle Werte der Lieferungen von Bauleistungen berücksichtigt – auch Ihre Eigenleistungen als Bauherr. Falls sich die Baukosten während der Arbeiten erhöhen, sollte dies unbedingt dem Versicherer mitgeteilt werden.
Nicht berücksichtigen dürfen Sie:
Die maximale Laufzeit der Bauleistungsversicherung beträgt 24 Monate ab Baubeginn. Die Versicherung endet mit dem Einzug in die Immobilie. Bei Hochbauten endet die Haftung des Versicherers in der Regel mit der Bezugsfertigkeit oder der behördlichen Gebrauchsabnahme. Bei Tiefbauten endet die Haftung üblicherweise mit der Abnahme des Objekts.
Sollte sich der Einzug verzögern und dadurch die maximale Laufzeit von 2 Jahren überschritten werden, müssen Sie das Ihrem Versicherer rechtzeitig melden. In den meisten Fällen können Sie den Versicherungsschutz dann gegen eine einmalige Zahlung verlängern.
Während die Bauleistungsversicherung für Schäden am Bau aufkommt, sichert die Bauherrenhaftpflicht Sie vor Haftungsansprüchen Dritter ab, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen können. Sowohl die Bauherrenhaftpflicht als auch die Bauleistungsversicherung dienen zu Ihrem Schutz während der Bauphase.
Als Bauherr stehen Sie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gerade, die durch die Bautätigkeiten verursacht werden. Die Bauherrenhaftpflicht greift also beispielsweise, wenn ein Radfahrer auf dem Gehweg vor Ihrem Haus verunglückt, weil im Zuge Ihrer Bauarbeiten vergessen wurde, ein Grubenloch zuzuschütten.
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