Der Invaliditätsgrad wird durch ein ärztliches Gutachten bestimmt. Mit Hilfe der so genannten Gliedertaxe werden den einzelnen Körperteilen bestimmte Prozentzahlen zugeordnet, die dem Invaliditätsgrad entsprechen. Daraus wird die Höhe der Leistungen errechnet, die Ihnen als Versicherter zusteht. Zum Beispiel zahlt die Unfallversicherung bei Verlust eines Daumens 20 Prozent, bei Verlust eines Auges 50 Prozent der versicherten Leistung aus.
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