Hundehaftpflichtversicherung: Schutz für den Hundehalter
Welche Schäden werden durch die Hundehaftpflichtversicherung gedeckt? Bei uns erfahren Sie, warum diese Absicherung für Hundebesitzer unverzichtbar ist.
Eine Hundehaftpflichtversicherung gibt Sicherheit
Wenn Sie Hundehalter sind, empfehlen wir Ihnen dringend, eine Hundehaftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen. Dies ist wichtig, weil Sie für sämtliche Schäden, die Ihr Tier verursacht, mit Ihrem gegenwärtigen und Ihrem zukünftigen Vermögen in unbegrenzter Höhe haften. Und zwar unabhängig davon, ob Sie Schuld haben oder nicht. Denn der Gesetzgeber stuft bereits das Halten eines Hundes als potenzielle Gefahr ein.
Schon die Statistik belegt, dass die natürlichen Instinkte eines Hundes schnell und unerwartet ausbrechen können: Pro Jahr beißen Hunde in Deutschland 35.000 Mal zu. Durch eine einfache Beißerei unter Hunden können für Sie als Halter leicht Tierarzt- und Heilbehandlungskosten von mehreren Tausend Euro entstehen. Besonders kostspielig wird es aber bei Personenschäden. Eine typische Situation: Ihr Hund sieht auf der anderen Straßenseite einen zweiten Hund und verursacht beim Überqueren der Straße einen Verkehrsunfall.
Sichern Sie sich deshalb mit einer Hundehaftpflichtversicherung vor hohen finanziellen Folgekosten ab. Diese spezielle Tierhalterhaftpflicht kommt für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die durch Ihren Hund verursacht werden. Gleichzeitig wehrt sie ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und kommt auch für sämtliche Prozesskosten auf.
Wenn Sie mehrere Hunde besitzen, müssen Sie in Ihrer Hundehaftpflichtversicherung jedes Tier einzeln versichern. Melden Sie sich bitte bei Ihrem Versicherer, sobald ein neues Tier hinzukommt.
Individuelle Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde
Listenhunde werden bei den meisten Versicherungsgesellschaften nicht oder nur gegen einen beachtlichen Mehrpreis versichert. Da die Versicherungsbedingungen zudem sehr unterschiedlich und individuell sind, können wir Ihnen leider keinen Online-Vergleich anbieten. Wenn Sie Halter eines Listenhundes sind, empfehlen wir Ihnen deshalb, direkt Kontakt zu den einzelnen Versicherungsgesellschaften aufzunehmen, die eine Hundehaftpflicht für Ihren Listenhund anbieten.
Welche Hunderassen in Deutschland als Listenhunde aufgeführt werden, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Meistens sind folgende Rassen auf den Listen vertreten:
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull-Terrier
- Bullterrier
- Tosa Inu
Aber auch unabhängig ihrer Rasse können Hunde aufgrund ihres aggressiven Verhaltens als Listenhunde eingestuft werden.
Die oben genannten Hunderassen stellen allerdings lediglich eine Auswahl dar. Die genaue Definition, welche Hunderassen bei einer Hundehaftpflichtversicherung als Listenhunde gelten, wird bei jeder Versicherungsgesellschaft individuell geregelt. Gerne informieren Sie unsere Spezialisten für Versicherungen zu den besonderen Bedingungen der einzelnen Gesellschaften und finden für Sie eine passende Hundehaftpflichtversicherung.