Die richtige Höhe einer Unfallversicherung
Sie wollen eine Unfallversicherung abschließen und fragen sich wie hoch die Invaliditätssumme sein soll? Diese und weitere wichtige Infos rund um die Höhe einer Unfallversicherung lesen Sie hier.
So schützen Sie sich richtig
Ein Unfall kann eine Umstellung Ihrer gesamten Lebenssituation nach sich ziehen – inklusive eventueller Anschaffungen und Umbaumaßnahmen: Möglicherweise brauchen Sie ein behindertengerechtes Fahrzeug und eine ebensolche Wohnung. Ihre private Unfallversicherung hilft Ihnen dabei, sich dieser neuen Situation anzupassen. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass eine möglichst hohe Invaliditätssumme – fünf bis sechs Jahres-Bruttogehälter – notwendig ist.
Zu Ihrer Sicherheit können Sie auch eine monatliche Rente vereinbaren. Es lohnt sich jedoch mehr, diese Leistung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Falls Sie Krankentage- und Krankenhaustagegeld wünschen, empfehlen wir Ihnen eine private Voll- oder Krankenzusatzversicherung. Beide Versicherungen leisten nicht nur bei Unfällen, sondern auch im Krankheitsfall.
Für Kinder ist hingegen beides sinnvoll – eine möglichst hohe Invaliditätssumme und eine monatliche Unfallrente. Der Grund: Ihre Kinder erhalten weder Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch können sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Welche Unfälle nicht versichert sind
Folgendes wird durch Ihre Unfallversicherung nicht abgedeckt:
- Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen (zum Beispiel Drogen)
- Vorsätzliche Selbstbeschädigung oder Selbstmord
- Infektionen und Vergiftungen (Vergiftungen sind bei Kindern bis 10 Jahre mitversichert)
- Unfälle bei Teilnahmen an Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen
- Unfälle durch Kernenergie
Davon abgesehen gelten die Leistungen Ihrer Unfallversicherung auf der ganzen Welt rund um die Uhr – sowohl im Beruf als auch in der Freizeit.