Die Eventlocation ist insolvent und Sie müssen die Hochzeit verschieben? Was einem Albtraum gleicht, kann eine Hochzeitsversicherung abfedern. Lesen Sie hier mehr dazu.
Die Eventlocation ist insolvent und Sie müssen die Hochzeit verschieben? Was einem Albtraum gleicht, kann eine Hochzeitsversicherung abfedern. Lesen Sie hier mehr dazu.
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Eine Hochzeitsversicherung soll Paaren vor finanziellen Verlusten schützen, sollte die Hochzeit nicht stattfinden können. Finanzielle Verluste können unter anderem durch Stornokosten oder Anzahlungen für den Caterer, die Location oder den Fotografen entstehen. Diese Anzahlungen erhält man bei der Absage der Hochzeit nämlich normalerweise nicht zurück.
Folgender Personenkreis ist bei einer Hochzeitsversicherung mitversichert:
Je nach Versicherung umfasst die Hochzeitsversicherung alle Feiern rund um die Hochzeit, also kirchliche / freie Trauung, standesamtliche Trauung oder den Polterabend.
Die Hochzeitsversicherung erstatten Ihnen die Kosten, wenn Sie die Feierlichkeiten aus einem dieser Gründe absagen müssen:
Sollten Sie Ihre Hochzeit aufgrund der oben genannten Punkte absagen müssen oder Sie erleiden einen anderen Schaden, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Die versicherten Fälle der Hochzeitsversicherungen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Vergleichen Sie also mehrere Anbieter miteinander, um bestmöglich abgesichert zu sein.
Bei Dr. Klein vergleichen wir für Sie mehrere Versicherungsanbieter miteinander und helfen Ihnen den passenden Versicherungsschutz für Ihre Hochzeit zu finden. Vereinbaren Sie noch heute Ihren kostenlosen und unverbindlichen Versicherungscheck.
Sollten Sie die Hochzeit aufgrund von diesen Ursachen absagen müssen, zahlt die Versicherung nicht:
Einigen Versicherungen bieten auch eine Hochzeitswetterversicherung bei der Sie eine Pauschalentschädigung erhalten, sollte an Ihrem Hochzeitstag eine bestimme Menge Regen fallen und das Fest deshalb ausfällt.
Bei einer Hochzeitsversicherung ist die Versicherungssumme meistens auf 25.000 € begrenzt. Ist Ihre Hochzeit teurer, kann eine höhere Summe häufig gegen Aufpreis versichert werden.
Der Versicherungsbeitrag für eine Hochzeitsversicherung beläuft sich im Schnitt auf knapp 2 % der von Ihnen gewählten Versicherungssumme. Beim Maximalbetrag von 25.000 € müssen Sie also rund 500 € zahlen. Kostet die Hochzeit hingegen 10.000 €, fallen rund 200 € Versicherungsbeitrag an.
Es kann zudem sein, dass der Vertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht. Sollte es also zu einem Schaden kommen, müssen Sie unter Umständen einen Teil der Kosten trotz Versicherung selbst tragen. Der Betrag wird einmalig nach Abschluss der Versicherung fällig.
Die Hochzeitsversicherung können Sie in einer Zeitspanne von etwa einem Jahr bis einen Monat vor der Hochzeit abschließen.
Der Versicherungsschutz endet automatisch nach der Hochzeit. Teilweise kann der Versicherungsschutz aber auch etwas länger dauern, falls Schäden erst nach den Feierlichkeiten auftauchen.
Eine Hochzeitsversicherung ist insbesondere sinnvoll, wenn Ihre Hochzeit mit hohen Kosten verbunden ist, die Location wetterabhängig ist, Sie viele Dienstleister involvieren oder eine Verschiebung mit hohen Stornokosten verbunden ist. In dieser Konstellation können sich viele Unsicherheiten und unvorhersehbare Änderungen ergeben. Mit einer Hochzeitsversicherung können Sie dem vorbeugen.
Planen Sie hingegen eine kleine Feier mit überschaubaren Risiken, können Sie unter Umständen auf eine Hochzeitsversicherung verzichten. Prüfen Sie zudem, ob eventuelle Risiken auch von Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
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