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Coronakrise: Was passiert mit der Ratenzahlung bei der Baufinanzierung, wenn ich in Kurzarbeit gehen muss?

Müssen Sie aufgrund des Coronavirus in Kurzarbeit und haben deshalb Gehaltseinbußen, sollten Sie sich zunächst dringend mit Ihrem Berater in Verbindung setzen. Mitunter gibt es die Möglichkeit, dass die Bank Ihnen eine Stundung, eine Tilgungsaussetzung oder ein Tilgungssatzwechsel der Rate bei Ihrer Baufinanzierung gewährt.

Die Möglichkeiten: Was bedeutet Stundung, Tilgungsaussetzung oder Tilgungssatzwechsel bei Kurzarbeit?

In den Krisenzeiten rund um das Coronavirus wissen natürlich auch unsere Bankpartner um die teils schwierigen Situationen, in die Menschen aufgrund von Kurzarbeit geraten können. So bieten einige unserer Bankpartner ihren Kunden Stundungen, Tilgungsaussetzungen oder Tilgungssatzwechsel an.

Bei der Stundung gewähren Banken die komplette Aussetzung der Monatsraten über einen bestimmten Zeitraum. In der Regel verlängert sich bei einer Stundung die Laufzeit der Baufinanzierung, denn die gestundeten Raten werden quasi an das Darlehen hinten angehängt. Es kann aber auch sein, dass Sie die gestundeten Raten später zusätzlich zu den normalen Raten zahlen müssen, wodurch sich die Rate dann zeitweise erhöhen kann. Mögliche Stundungszinsen können das Darlehen zudem auch teurer machen. Daher sollte eine Stundung nur im absoluten finanziellen Notfall gewählt werden.

Download: Musterschreiben "Stundung der Baufinanzierung" (Word-Datei, 27 KB)

Eine Tilgungsaussetzung bei Kurzarbeit heißt, dass Sie über einen festgelegten Zeitraum nur den Zinsanteil der monatlichen Rate zahlen brauchen. Die Tilgung wird hingegen ausgesetzt. Die monatliche Ratenbelastung kann dadurch deutlich reduziert werden. Die maximale Laufzeit einer Tilgungsaussetzung beträgt im Schnitt bis zu sechs Monate. Auch durch eine Tilgungsaussetzung kann es zu einer Verlängerung des Darlehens und eventuell zu Gebühren kommen.

Der Tilgungssatzwechsel ist ein vertraglich vereinbarter Wechsel der Tilgungshöhe. Ist absehbar, dass die Kurzarbeit länger als nur wenige Wochen oder Monate andauern wird, lohnt es sich vielleicht, hierüber nachzudenken. Häufig ist der Tilgungssatzwechsel kostenfrei. Beachten Sie aber, dass sich dadurch die Laufzeit Ihres Darlehens von den drei beschriebenen Arten am drastischsten verlängert. Der Tilgungssatzwechsel ist nämlich eher auf Langfristigkeit ausgelegt. Gehen Sie nach der Coronakrise wieder aus der Kurzarbeit raus, ist eine Erhöhung des Tilgungssatzes mitunter schwierig.

Corona & Kurzarbeit: Wie gehe ich bei der Baufinanzierung nun vor?

Die verschiedenen, hier aufgezeigten Möglichkeiten sind von Bank zu Bank sehr unterschiedlich geregelt. Einige Banken sind in Corona-Krisenzeiten kulanter als andere. Zudem wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden. Wir können Ihnen nicht versprechen, dass jede dieser Optionen auch auf Sie, Ihre Vertragsbedingungen und Ihre finanzierende Bank zutrifft. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich bei Kurzarbeit und finanziellen Engpässen schnellstmöglich mit Ihrem Berater vor Ort in Verbindung setzen und Ihre Optionen sondieren.

Sehen Sie unbedingt davon ab, Ihre Raten eigenmächtig zu kürzen oder auszusetzen. Stundungen, Tilgungsaussetzungen und Tilgungssatzwechsel müssen schriftlich beantragt und gegebenenfalls mit entsprechenden Nachweisen bei der Bank eingereicht werden.

Weitere FAQs zum Thema Baufinanzierung bei Dr. Klein

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