Ja. Informieren Sie deshalb Ihre private Unfallversicherung rechtzeitig über einen Berufswechsel. Das ist wichtig, da Ihr neuer Beruf möglicherweise einem anderen Unfallrisiko unterliegt und sich daraus auch neue Beiträge ergeben. Als Versicherter unterliegen Sie einer Informationspflicht – nur wenn Sie dieser nachkommen, haben Sie vollen Anspruch auf Ihre Leistungen.
Wir vergleichen über 10.000 Tarife, um einen optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Unfallversicherung