Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden im Zuge der Gesundheitsreform stark gekürzt – die GKV zahlt nun im Rahmen der Zahnbehandlungen nur noch einen Festzuschuss. Eine Zahnzusatzversicherung kann bis zu 100 Prozent der Kosten erstatten – je nach dem, für welchen Tarif Sie sich entscheiden. Außerdem können Sie je nach Versicherer und Tarif Implantate, Inlays, privatärztliche Rechnungsanteile, Keramikverblendungen, Keramikinlays und Keramikvollkronen günstig ersetzen lassen.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Zahnzusatzversicherung