Zwischen April und Juni 2020 war es Verbraucherkreditnehmern möglich, die Raten für ihren Kredit nach Rücksprache mit der Bank aufzuschieben. Und das, auch wenn eine Stundung oder Tilgungsaussetzung nicht Teil des Kreditvertrages waren. Nach Ablauf dieser Zeit und damit auch in der zweiten Welle haben Sie für einen Zahlungsaufschub des Ratenkredits nur die vertraglich vereinbarten Möglichkeiten.
Die Bundesregierung hatte während der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 einen Zahlungsaufschub für Ratenkredite und andere Verbraucherkredite gesetzlich geregelt. Nach Artikel 240 Paragraph 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) durften Kreditarten für sämtliche Verbraucherkredite zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 gestundet werden. Und zwar unabhängig davon, ob eine Stundung vertraglich vereinbart war oder nicht.
Nach Rücksprache mit der Bank durften Kreditnehmer ihre Raten für drei Monate stunden. Die Kreditlaufzeit verlängerte sich als Auswirkung dadurch um drei Monate nach hinten, es sei denn, beide Parteien einigten sich auf eine andere Lösung. Kreditgeber durften in dieser Zeit keine Ratenkredite aufgrund von Zahlungsverzug kündigen.
Allerdings konnte nicht einfach jeder Kreditnehmer von dieser Regelung Gebrauch machen. Sie galt nur für diejenigen, die nachweislich unter Einkommenseinbrüchen aufgrund der Coronakrise litten.
Da der Gesetzestext explizit auf April bis Juni datiert wurde, haben Sie seit Juli 2020 nur die regulären Möglichkeiten zum Zahlungsaufschub. Diese müssen in den Vertragsunterlagen zu Ihrem Ratenkredit enthalten sein. Die Kontaktaufnahme in finanziell schwierigen Zeiten mit der Bank ist aber auch ohne diese vertraglichen Optionen und über die Corona-Regelung hinaus sinnvoll. Häufig sind Banken kulant, sollten ihre Kreditnehmer über einen absehbaren Zeitraum in finanzielle Engpässe geraten.
Zum einen könnten Sie die Raten stunden, also komplett aussetzen. Meist ist eine Stundung auf eine bestimmte Zahl an Monaten begrenzt. Auch eine Tilgungsaussetzung kommt in Frage, sofern sie Vertragsbestandteil ist. Bei einer Tilgungsaussetzung zahlen Sie über eine bestimmte Zeit lediglich die Zinsen, nicht aber den Tilgungsanteil der Rate. Das reduziert die monatliche Belastung durch die Kreditraten. Die Folge aus diesen Optionen ist meist, dass sich der Rückzahlungszeitraum entsprechend verlängert.
Haben Sie diese Optionen in Ihrem Kreditvertrag abgedeckt, dann setzen Sie keinesfalls eigenständig die Rate aus oder herab. Kontaktieren Sie unbedingt Ihre Bank und informieren Sie sie über Ihre aktuelle Situation.
Als weitere Option könnten Sie auch Ihren Kredit umschulden und so eine niedrigere Rate mit einem anderen Anbieter vereinbaren. Das wäre zwar kein Zahlungsaufschub, aber immerhin eine potenzielle Entlastung während Corona. Verbraucherkredite können mit einer Frist von maximal einem Monat jederzeit gekündigt und abgelöst werden. Allerdings setzt diese Option eine ausreichende Bonität für den neuen Kredit voraus.
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