Ab dem 1. Januar 2025 treten Änderungen in den Förderprogrammen „Wohneigentum für Familien – Neubau“ (300) und „Jung kauft Alt“ (308) in Kraft. Die Neuerungen sollen es Familien erleichtern, Wohneigentum zu kaufen und fördern insbesondere die Selbstnutzung von Immobilien.
Mit der überarbeiteten KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien – Neubau“ wird künftig der Ersterwerb eines Neubaus von Angehörigen zur Selbstnutzung erlaubt. Diese Regelung erweitert die Möglichkeiten für Familien, die ab 1. Januar 2025 beispielsweise von den Eltern eine Immobilie kaufen dürfen. Darüber hinaus wird auch der Kauf einer Bestandsimmobilie von Angehörigen im KfW-Programm „Jung kauft Alt“ förderfähig sein. Der energetische Zielzustand wird um den Effizienzhausstandard „Effizienzhaus Denkmal EE“ erweitert, was den Kauf und die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude attraktiver macht.
Bundesministerin Klara Geywitz äußert sich zu den Neuerungen: „Unser Förderprogramm zum Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien ist gut gestartet. Zum 1. Januar 2025 erhöhen wir den Kreis förderfähiger Gebäude noch einmal deutlich.“ Sie betont, dass durch die Ausweitung des Programms mehr Menschen die Möglichkeit erhalten, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Dies ist besonders wichtig in ländlichen Regionen, wo historische Bausubstanz erhalten werden soll.
Für denkmalgeschützte Gebäude gelten ab 2025 neue Sanierungsvorgaben. Diese müssen auf das energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE“ saniert werden, wobei der Jahresprimärenergiebedarf maximal 160% des Wertes eines vergleichbaren Referenzgebäudes betragen darf. Für andere Bestandsgebäude bleibt die Vorgabe bestehen, dass sie den Energieeffizienzklassen F, G oder H zugeordnet sein müssen. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss eine Sanierung auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE erfolgen.
Das Förderprogramm “Jung kauft Alt” richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € (plus 10.000 € für jedes weitere Kind). Die Kredithöchstbeträge variieren je nach Kinderzahl und können bis zu 150.000 € betragen. Die Förderung erfolgt in Form zinsverbilligter KfW-Kredite, wobei auch eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich ist.
Diese Maßnahmen sind ein Schritt in Richtung einer verbesserten Wohnsituation für Familien und tragen zur Erhaltung des wertvollen Erbes in Deutschland bei. Mit der Anpassung der Förderrichtlinien wird ein weiterer Anreiz geschaffen, in die eigenen vier Wände zu investieren und gleichzeitig die historische Bausubstanz zu schützen.