Jein. Es kommt darauf an, was genau Sie mit dem Kredit angeschafft haben. Es lässt sich jedoch sagen, dass Sie einen Ratenkredit, den Sie für ganz persönliche Zwecke aufgenommen haben, nicht absetzen können. Andere hingegen schon.
Zunächst wollen wir klären, dass Sie Tilgungsleistungen überhaupt nicht von der Steuer absetzen können. Denn der Tilgungsanteil der monatlichen Rate für Ihren Kredit ist keine Einnahme und wird deshalb auch nicht versteuert. Ergo, können Sie die Tilgungsleistung auch nicht steuerlich geltend machen. Wenn überhaupt, dann können Sie die Zinsen, die Sie an die Bank zahlen, als Geldbeschaffungskosten unter Umständen von der Steuer absetzen.
Sie haben sich neue Möbel, ein neues Auto oder eine neue Waschmaschine mit einem Ratenkredit gekauft? Dann können Sie die Zinsen für diesen Kredit nicht absetzen. Die meisten privaten Konsumentenkredite können steuerlich nicht geltend gemacht werden, denn hierbei handelt es sich aus der Sicht des Finanzamtes um private Kosten und keine notwendigen Investitionen in beispielsweise Ihre Aus- oder Weiterbildung.
Auch einen Autokredit, den Sie als Angestellter aufnehmen, um vorrangig den Arbeitsweg mit dem Auto zurückzulegen, kann nicht steuerlich abgesetzt werden. Dafür gibt es die Pendlerpauschale. Das wäre in etwa so, als ob Sie die Mehrwertsteuer für Nahrungsmittel oder sonstige Güter des täglichen Bedarfs absetzen würden.
Ganz anders sieht es aus, wenn die Investitionen und damit der Kredit für gewerbliche oder (frei-) berufliche Zwecke eingesetzt werden.
Sind Sie beispielsweise selbstständig im Außendienst tätig, können Sie durchaus die Zinsen für einen Autokredit beim Finanzamt geltend machen. Benötigen Sie für Ihre Arbeit eine Zweitwohnung, können Sie auch als Angestellter beispielsweise die Zinsen des Möbelkredits für die Einrichtung dieser Wohnung absetzen. Parallel wird allerdings eine Zweitwohnsitzsteuer fällig. Wie viel Sie im Endeffekt dann noch sparen, sollten Sie vorab berechnen. Brauchen Sie einen neuen Laptop für die Arbeit, können Sie die Zinsen bei Ratenzahlung ebenfalls in der Steuererklärung angeben.
Auch die Zinsen von beispielsweise Studentenkrediten können Sie absetzen. Das gilt jedoch nicht für die zinsfreie Studienhilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Master-BAföG hingegen kann zum Teil beim Finanzamt geltend gemacht werden, da es als Einkommen in der Steuererklärung deklariert werden muss.
Kaufen und vermieten Sie eine Immobilie, können Sie auch die Baufinanzierung von der Steuer absetzen. Nutzen Sie die Immobilie vollständig privat, geht das wiederum nicht. Befindet sich jedoch ein Arbeitszimmer in Ihrem Haus, können Sie die Zinsen anteilig absetzen. Welche Kredite in Ihrem persönlichen Fall absetzbar sind, kann Ihnen ein Steuerberater ausführlich erläutern.
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